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Christoph Rudolf Schaufert

AfD 11.02.2026 Sitzungen 17/45

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Mit unserer heute vorgelegten Gesetzesänderung möchten wir die wohnortnahe Grundversorgung sichern und die kommunale Mitsprache stärken. Es geht um den Kernbereich staatlicher Daseinsvorsorge. Es geht um die Gesundheit. Wir müssen uns bewusst sein, wenn ein Krankenhausstandort wegfällt, dann fällt für die Bürger nicht einfach ein Angebot weg, dann geht ein Stück Sicherheit, ein Stück Vertrauen und ein Stück Zutrauen in den Staat und dessen Fürsorgepflicht verloren. Dieses Zutrauen zu stärken, das möchten wir wieder klar festschreiben lassen. Der Bürger muss dem Staat vertrauen können, dass die Daseinsvorsorge stets und überall gewährleistet ist. Wenig förderlich für dieses notwendige Vertrauen ist es hingegen, wenn die bisherige Lösung vorsieht, dass sich im Wege der Exekutivverwaltung über Bedenken und Dissens, was die Krankenhausplanung und vor allem die Standorte betrifft, hinweggesetzt werden kann. Das ist ein klares Demokratiedefizit. Standortschließungen oder Verlagerungen und Einschnitte laufen exekutiv über das Ministerium, welches jegliche kommunalen Bedenken übergehen kann. Das aktuelle Saarländische Krankenhausgesetz orientiert sich in seiner Wirkrichtung zu stark an betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und an Planungen nach anonymisierten Fallzahlen, während die räumliche Erreichbarkeit und regionale Verwurzelung nur unzureichend verankert sind und berücksichtigt werden. Dieser Ansatz wird den Menschen und ihren Bedürfnissen nicht gerecht. Die Folge dieser Schwerpunktsetzung ist absehbar: Versorgung zieht sich aus der Fläche zurück beziehungsweise wird auf administrativem Wege ausgedünnt und es drohen weiße Flecken auf der Landkarte, in denen schnelle, bürgernahe medizinische Versorgung nicht mehr gewährleistet ist. Wir hingegen möchten mit unserem Entwurf gleichwertige Lebensverhältnisse, gleichwertige Daseinsvorsorge überall im Saarland gewährleisten, in echt und nicht nur auf dem Papier oder in kopfgeborenen Planungen. Darum schlagen wir im § 1 vor, das Ziel der Krankenhausplanung eindeutig zu schärfen und als Ziel uns klar dazu zu bekennen, dass Krankenhausplanung in erster Linie gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen zu fördern und zu gewährleisten hat. Die Menschen und ihre Bedürfnisse haben im Mittelpunkt zu stehen. Wir möchten klar im Gesetz verankert sehen, dass die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung bei der gesamten Krankenhausplanung als vorrangiger Grund und als zentrale Aufgabe des Staates zu berücksichtigen ist, Erreichbarkeit und Grundversorgung zuerst und erst danach die Frage, ob sich das in Excel-Tabellen auch glattrechnet. Wir möchten ferner, dass 95 Prozent der Bevölkerung in 15 Minuten Zugang zur Grund- und Regelversorgung haben. Dies muss unbedingt im Gesetz Niederschlag finden und darf nicht im Ungefähren bleiben. Wir brauchen bei diesem wichtigen und sensiblen Thema schlicht einen klaren Maßstab. Der Krankenhausplan muss so aufgestellt werden, dass die saarländische Bevölkerung weiß, dass sie in 15 Minuten ein Krankenhaus mit dem Nötigsten erreicht. Wir dürfen ebenfalls nicht außer Acht lassen, dass die Bevölkerung mit den Krankenhäusern in ihrer Nähe stark verbunden ist - auch wenn das zugegebenermaßen manchmal eine Art Hassliebe ist. Wir möchten nicht irgendwo irgendwas, sondern eine Versorgung in Reichweite, die im Alltag in den Köpfen der Saarländer trägt und im Notfall Leben retten kann. Der zweite zentrale Baustein unserer Gesetzesänderung lautet Demokratie und Verantwortung. Wenn ein Standort geschlossen oder der Versorgungsauftrag so reduziert werden soll, dass die Grundversorgung nach eben definiertem Maßstab nicht mehr erfüllt ist, soll darüber Einvernehmen mit der Belegenheitsgemeinde und dem zuständigen Landkreis beziehungsweise dem Regionalverband hergestellt werden. Wenn dieses Einvernehmen nicht gelingt, braucht es als Konsequenz eine demokratische Entscheidung. In einem solchen Fall braucht die Änderung des Krankenhausplans die Zustimmung des Landtags. (Abg. Schaufert (AfD)) Damit beseitigen wir das benannte Problem, dass Kommunen zwar angehört werden, aber letztlich vom Minister übergangen werden können, nach dem Motto: Danke fürs Gespräch. Das kann und darf nicht sein. Die abschließende Entscheidungskompetenz muss im Fall des Dissenses beim Parlament liegen, wenn der Konflikt nicht anders lösbar ist. Wir sagen: Wer Verantwortung trägt, muss sich in öffentlicher Debatte vor dem Landtag rechtfertigen, nicht hinter Verwaltungsregeln verstecken. Wir müssen die Debatte über die anstehenden Entscheidungen im Krankenhaussektor ehrlich führen und damit einhergehend unter Umständen harte Entscheidungen treffen. Dafür muss man am Ende politisch geradestehen. Bei Ihnen, werte Kollegen der Schwesterparteien von SPD und CDU, sehe ich nicht den Willen, klar und sichtbar die Verantwortung für eigenes Handeln zu übernehmen. Ich bin auch kommunalpolitisch tätig. Da wird vielleicht ein Feuerwerk abgebrannt. Ich bleibe beim Beispiel Neunkirchen, da sich daran vieles gut zeigen lässt. Auf kommunaler Ebene versuchen die Kollegen der SPD und CDU alles, um sich als vermeintlicher Kümmerer ins rechte Licht zu rücken und zu zeigen, wer an der Spitze der Retter des Kohlhofs und der Kinderklinik steht. Es wird so getan, als hätte man von SPD und CDU Neunkirchen mit der ganzen Sache nichts zu tun. Man versucht, die Leute glauben zu machen, dass es eine andere SPD ist, die als Führung der damaligen Ampel den Grundstein zu den anstehenden Veränderungen durch das Krankenhausreformgesetz des Bundes legte, dass es eine andere SPD ist, die im Saarland mit absoluter Mehrheit regiert, und eine andere SPD, die den Gesundheitsminister stellt und gestützt auf die absolute Mehrheit einfach alles durchziehen kann, wenn man das so sagen will. Auch die Schwester CDU versucht, kommunal den Eindruck zu erwecken, als stelle man nicht den Kanzler und die Gesundheitsministerin auf Bundesebene. Beide Schwestern versuchen, sich einen schlanken Fuß zu machen, nach dem Motto: Seht, liebe Bürger aus Neunkirchen, wir kämpfen tapfer gegen all das, was wir selbst verursacht haben, gegen all das, was wir selbst auf den Weg gebracht haben, und gegen all das, wofür SPD und CDU die Verantwortung tragen. So ein Verhalten ist zutiefst unredlich. Wir als einzige Opposition könnten uns in der Thematik den eben erwähnten schlanken Fuß machen und jegliche unredliche und undurchführbare Forderung stellen. Aber wir von der AfD sind tief in der Realität verwurzelt und wissen, dass wir in unserem gesamten Gesundheitssystem unter den aktuellen Voraussetzungen große Probleme haben. Heruntergebrochen und etwas simplifiziert: Man hat nur drei Lebkuchen zur Verfügung und muss diese auf sechs Personen aufteilen. Es ist mathematisch unmöglich, dass jeder einen ganzen Lebkuchen erhält. Manch einer erweckt den Eindruck, das ginge vielleicht nach dem Sankt-Florians-Prinzip: Wenn ich meinen Lebkuchen habe, können die anderen fünf Personen sich noch immer die zwei übrigen Lebkuchen teilen. Aus Verantwortung, Ehrlichkeit und Transparenz wäre es wichtig, die Kernforderung unseres Antrags umzusetzen, dass wir im Hohen Hause mit Mehrheit im Falle von Dissens bei der Krankenhausplanung entscheiden, wer wie viel von den zur Verfügung stehenden Lebkuchen erhält - um in dem eben bemühten Bild zu bleiben. Jeder Bürger kann dann nachlesen, wie die Mehrheiten waren und woher die Stimmen für die Entscheidung kamen. Ich fasse zusammen: Ein Gesundheitssystem kostet zweifelsohne Geld, und Geld ist eine endliche Ressource, aber ein System, das die Fläche ausdünnt, kostet Sicherheit, Lebensqualität, Vertrauen und im Ernstfall Leben. Es produziert weiße Flecken und die Unterdeckung, vor der wir ausdrücklich warnen. Wer kommunale Selbstverwaltung ernst nimmt, darf Kommunen nicht als Anhörungsdeko behandeln. Im Konfliktfall muss das Parlament entscheiden und sich von der Bevölkerung an dieser Entscheidung messen lassen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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