Sebastian Schorr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich möchte jetzt gar nicht auf das eingehen, was mein Vorredner gerade gesagt hat, sondern ich möchte wieder zu dem Hauptthema zurückkommen, dem Gesetz, das wir hier vorgelegt haben. Mein Kollege Jonas Reiter von der CDU-Fraktion hat ja bereits dargelegt, warum wir diesen Gesetzentwurf hier eingebracht haben und welches Ziel wir damit verfolgen. Ich möchte meinen Beitrag deshalb bewusst nach den eben gehörten Anmerkungen der SPD platzieren und zugleich noch einmal deutlich machen, worum es bei diesem Gesetz im Kern geht und warum es gerade für das Saarland von großer Bedeutung ist. Ich glaube, darüber sind wir uns in diesem Haus einig - zumindest der Großteil des Hauses -, die sicherheitspolitische Lage ist heute so ernst wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Die Rahmenbedingungen, unter denen Frieden, Sicherheit und Stabilität in Europa lange als selbstverständlich galten, haben sich grundlegend geändert. Risiken und Bedrohungen sind greifbar geworden und betreffen uns unmittelbar. Ebenso besteht jetzt im Haus eine breite Übereinstimmung - zumindest im großen Teil der demokratischen Parteien - darüber, dass die Voraussetzungen für unsere Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit wieder konsequent gestärkt werden müssen. Dazu gehört, die Bundeswehr organisatorisch, strukturell und infrastrukturell so aufzustellen, dass sie ihren verfassungsgemäßen Auftrag jederzeit erfüllen kann. Das verlangt, Verteidigungsfähigkeit mit dem notwendigen Tempo und der erforderlichen Verlässlichkeit aufzubauen und ihr dabei den Stellenwert einzuräumen, den die aktuelle Lage erfordert. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt die Sit- zungsleitung.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau an diesem Punkt kommen wir hoffentlich ebenfalls zu einem gemeinsamen Verständnis, wobei die SPD schon angekündigt hat, dass sie dem Gesetzentwurf nicht zustimmen wird. Ich bedauere, dass wir uns nicht im Ausschuss darüber noch einmal genau austauschen können, ob es einen Weg gibt, den man gemeinsam gehen könnte. Aber es geht hier um das gemeinsame Verständnis. Um die Verteidigungsfähigkeit zügig zu erreichen, brauchen wir den heute diskutierten Gesetzentwurf, denn Verteidigungsfähigkeit entscheidet sich nicht erst im Einsatz und nicht erst im Ernstfall. Sie entscheidet sich schon lange vorher, wie mein Kollege eben auch schon angesprochen hat, unter anderem auf dem Reißbrett, im Bauplan und auch im (Abg. Schorr (CDU)) Genehmigungsverfahren und vor allem in einer funktionsfähigen militärischen Infrastruktur. Ohne den Ausbau bestehender Kasernen, ohne zusätzliche Übungs- und Ausbildungsflächen, ohne leistungsfähige Werkstätten und Instandsetzungskapazitäten kann die Bundeswehr ihren Auftrag nicht erfüllen. Um diese Infrastruktur schnell und flexibel bereitzustellen, sei es durch Umbau, Erweiterung oder auch durch einen kompletten Neubau, brauchen wir genau dieses Gesetz. (Beifall von der CDU.) Deshalb ist dieser Gesetzentwurf mehr als eine baurechtliche Detailfrage, er ist ein klares Bekenntnis zur Verteidigungsfähigkeit unseres Landes und zugleich ein klares Bekenntnis zur Bundeswehr. Darüber hinaus ist dieser Gesetzentwurf auch ein klares Signal in die Republik. Es zeigt, dass das Saarland bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, nicht nur in Worten, nicht nur in Veranstaltungen, sondern ganz konkret. Wir machen deutlich, dass wir offen sind für die Erweiterung bestehender Standorte ebenso wie für die Ansiedlung neuer Infrastruktur der Bundeswehr, wenn dies für die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes und unseres Bündnisses erforderlich ist. Wer die Verteidigungsfähigkeit ernst meint, muss auch bereit sein, die dafür notwendige Infrastruktur vor Ort zu ermöglichen. Das Saarland stellt sich dieser Verantwortung und signalisiert: Wir sind ein verlässlicher Partner, wenn es um den Ausbau und die Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr geht. Die SPD hat sinngemäß vorgetragen, all das sei doch nicht neu, man habe mit Änderungen der Landesbauordnung bereits Erleichterungen geschaffen. - Das klingt zunächst einmal nachvollziehbar, ist in der Sache aber nicht zutreffend. Vielleicht kommt es jetzt zum Aha-Effekt bei der SPD, denn unser Gesetzentwurf geht bewusst deutlich über die bestehenden Regelungen der Landesbauordnung hinaus, genau darin liegt auch sein Mehrwert. Gerade weil Planung, Bauordnung und Genehmigungsverfahren in weiten Teilen Landesrecht sind, liegt es in unserer Verantwortung als Landesgesetzgeber, dort Hemmnisse abzubauen, wo sie die Erfüllung bundesverfassungsrechtlicher Aufgaben faktisch behindern. § 1 Absatz 1 unseres Gesetzentwurfs zur Förderung von Bauvorhaben der Bundeswehr, der Ihnen vorliegt, verdrängt sämtliche landesrechtliche Anforderungen, die sich auf die Wahl des Standortes, die Planung, die Errichtung, den Abbruch, die Nutzungsänderung sowie den Betrieb beziehen. Entscheidend ist dabei, es geht nicht nur um Verfahrensrecht, wie es der Kollege von der SPD angeführt hat, sondern ausdrücklich auch um materielle Anforderungen des Landesrechts. Das ist der Unterschied zur LBO. Was bedeutet das konkret? Mit diesem Gesetzentwurf werden landesrechtliche Anforderungen außer Anwendung gesetzt, die Bauvorhaben der Bundeswehr bislang in allen Phasen begleitet haben, von der Standortentscheidung über Planung und Errichtung bis hin zu Betrieb, Nutzungsänderung und Abbruch. Erfasst sind dabei sowohl materielle Vorgaben des Landesrechts als auch die darauf aufbauenden Verfahrensregelungen, die eben in der LBO angeführt wurden. Dazu zählen landesrechtliche Bestimmungen zur Flächennutzung, Flächeninanspruchnahme, zur baulichen Ausgestaltung und Einordnung, zu Anforderungen an Sicherheit, Schutz und Vorsorge sowie - soweit sie landesrechtlich geprägt sind - auch Regelungen des Umweltund Naturschutzes. Ergänzend entfallen landesrechtliche Verfahrensvorgaben, etwa Genehmigungs-, Anzeige- und Zustimmungserfordernisse, die bislang zu mehrstufigen Prüf- und Abstimmungsprozessen geführt haben. (Sprechen und Unruhe bei der SPD.) Wenn man das nicht will, dann kann man das ablehnen. Wenn man nicht haben möchte, dass die Bundeswehr im Saarland schnell baut, dann muss man dagegen sein. Wenn man das haben möchte, dann muss man dafür sein, das ist ganz einfach! (Beifall von der CDU.) Erfahrungsgemäß entstehen Verzögerungen nicht allein durch Genehmigungsverfahren, sondern vor allem durch parallele materielle Prüfmaßstäbe und nachgelagerte Eingriffsmöglichkeiten. Genau an diesem Punkt setzt der Gesetzentwurf an, nicht kosmetisch, sondern strukturell. Wichtig ist dabei die klare Abgrenzung: Vorgaben des Bundesrechts oder des Rechts der Europäischen Union gelten uneingeschränkt fort. Das Gesetz schafft keinen rechtsfreien Raum, sondern setzt bewusst eine Priorität dort, wo es um die Handlungsfähigkeit der Landes- und der Bündnisverteidigung geht. Damit verbinden wir ganz bewusst einen Vertrauensbeweis gegenüber der Bundeswehr. Diese Verantwortung liegt nicht zufällig beim Bund, sondern folgt aus seiner verfassungsrechtlichen Zuständigkeit für die Landesverteidigung. Wer diese Aufgabe trägt, muss auch die Verantwortung für die infrastrukturellen Voraussetzungen übernehmen. Wir sind davon überzeugt, dass die Bundeswehr mit dieser Freiheit verantwortungsvoll umgeht. Dieses Gesetz setzt daher nicht auf den Kontrollverlust, sondern auf die Verantwortung dort, wo sie hingehört, beim Bund. (Beifall von der CDU.) Warum ist das bei uns im Saarland so wichtig? Wir sprechen im Saarland nicht über theoretische Konstellationen, sondern über ganz konkrete Projekte. Das zeigt sich exemplarisch am (Abg. Schorr (CDU)) Standort der Heeresinstandsetzungslogistik in St. Wendel, die heute schon bei anderen Punkten genannt wurde, aber auch an den Bundeswehrstandorten in Lebach, Saarlouis, Merzig und vielen weiteren. Der Standort St. Wendel ist dabei nicht nur regional bedeutsam, sondern Teil der bundesweiten Instandsetzungs- und Einsatzlogistik der Bundeswehr: Entscheidungen, die hier getroffen oder verzögert werden, wirken weit über das Saarland hinaus. Dort geht es um Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe, um Neubauten, Erweiterungen und Sanierungen bei laufendem Betrieb und um eine zentrale Rolle für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Ebenso sind die Stärkung und der Ausbau der Kasernen im Saarland wünschenswert und auch notwendig. Der vorgelegte Gesetzentwurf schafft hierfür Klarheit, Verlässlichkeit und vor allem Tempo. Es ist ein echtes Bau-Turbo-Programm für die Bundeswehr im Saarland. Genau hier müssen wir handlungsfähig sein und handlungsfähig werden, wenn wir uns glaubwürdig verteidigen wollen. Im Kernbereich der Sicherheitsvorsorge dürfen wir keine wertvolle Zeit verlieren, denn die Sicherheitslage in der Welt und auch in Europa nimmt keine Rücksicht auf unsere manchmal schwerfälligen, komplizierten, langsamen Abwägungsprozesse. Wenn wir Verteidigungsfähigkeit ernst meinen, müssen wir auch dort schneller werden. Dieser Gesetzentwurf ist deshalb kein technisches Detail, er ist ein klares Bekenntnis zur Bundeswehr, ein klares Bekenntnis zur Verteidigungsfähigkeit und ein klares Signal, dass der Staat bereit ist, in zentralen Fragen der Sicherheit handlungsfähig zu sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf setzt ganz bewusst einen klaren und eng begrenzten Schwerpunkt auf Bauvorhaben, die der Landesverteidigung dienen. Er ist auf einen Kernbereich staatlicher Sicherheitsvorsorge zugeschnitten und beschränkt. Gleichzeitig sollten wir die Debatte an dieser Stelle nicht beenden, wie eben schon erwähnt, denn die Frage, die sich in einem weiteren Schritt stellt, lautet: Wenn wir anerkennen, dass Geschwindigkeit, Vereinfachung und klare Verantwortlichkeiten für die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes notwendig sind, inwieweit gilt das nicht auch für andere Bereiche von überragender Bedeutung für die Funktionsfähigkeit unseres Staates? Ich nenne beispielhaft, wie eben schon aufgeführt, die kritische Infrastruktur, zentrale Straßen oder Brückenbauwerke oder sogar universitäre Einrichtungen. Das hat man nicht nur in Baden-Württemberg in der vergangenen Woche in Zweiter Lesung diskutiert - der Vorschlag von Baden-Württemberg ist inhaltsgleich mit unserem -, diese Diskussion wurde genauso in Nordrhein-Westfalen und in Bayern geführt. Dort ist man schon ein Stück weiter als hier. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine automatische Ausweitung, sondern in einem zweiten oder dritten Schritt um eine sorgfältige Prüfung dort, wo staatliche Funktionsfähigkeit in vergleichbarer Weise betroffen ist. Das ist keine Forderung, sondern eine Einladung zur sachlichen Diskussion, gegebenenfalls im Ausschuss. Wir müssen uns als Gesetzgeber ehrlich fragen, ob unsere bestehenden Verfahren in Krisen- und Vorsorgesituationen oder ganz grundsätzlich überall noch zeitgemäß sind. Das vorgelegte Gesetz kann hier ein Impuls sein, nicht um alles gleichzustellen, sondern um Fragen von Handlungsfähigkeit, Prioritätensetzung und staatlicher Verantwortung weiterzudenken. Der Blick etwa nach Baden-Württemberg zeigt dabei, dass diese Debatte keineswegs parteipolitisch eng geführt wird. Das dortige Gesetz zur Förderung der Bauvorhaben der Bundeswehr wurde mit breiter Mehrheit in Zweiter Lesung verabschiedet, getragen von der CDU, den GRÜ-NEN und der SPD. Das macht deutlich, es geht nicht um Ideologie, sondern um eine nüchterne Bewertung der Frage, wo staatliche Handlungsfähigkeit in besonderen Lagen Vorrang haben muss. Genau in diesem Sinne verstehen wir auch unseren Gesetzentwurf, als einen gezielten ersten Schritt in einem klar umrissenen Bereich und zeitgleich als Impuls, die grundsätzliche Diskussion über Prioritäten, Verfahren und Geschwindigkeit staatlichen Handelns dort fortzuführen, wo es um Sicherheit und Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens geht. - Ich bitte daher eindringlich um Unterstützung, um diesen Entwurf im Ausschuss zu diskutieren, und bedanke mich für die ungeteilte Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)
