Jonas Reiter
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der im ersten Moment vielleicht etwas technisch wirkt. In Wahrheit berührt er aber eine zutiefst politische Frage, nämlich wie ernst wir es mit der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes meinen. Denn eines ist klar: Eine moderne, einsatzfähige Bundeswehr besteht nicht nur aus gut ausgebildeten Soldatinnen und Soldaten, nicht nur aus funktionierendem und ausreichend vorhandenem Material und moderner Ausrüstung, nein, sie braucht Infrastruktur, sie braucht funktionsfähige Standorte und sie braucht vor allem Planungs- und Bauprozesse, die der sicherheitspolitischen Realität unserer heutigen Zeit gerecht werden. Seit der Zeitenwende reden wir viel über Verteidigungsfähigkeit, Ausgaben, das Sondervermögen, Beschaffung, Bündnisverpflichtungen. Verteidigungsfähigkeit entscheidet sich aber nicht in Papieren, sie entscheidet sich vor allem in der Umsetzung vor Ort. Genau hier sehen wir seit Jahren ein bundesweites Problem: lange Planungszeiten, komplexere Verfahren, unterschiedliche landesrechtliche Vorgaben, die militärisches Bauen unnötig verzögern. Das ist jeweils kein Vorwurf an die einzelnen Behörden, noch weniger an die jeweiligen Sachbearbeiter, die ihre Arbeit machen, sondern das ist ein strukturelles Problem. (Abg. Reiter (CDU)) Genau darauf geben wir heute mit unserem Gesetzentwurf eine konkrete, rechtlich saubere und vor allem wirksame Antwort. Mit unserem Gesetzentwurf sagen wir klar: Bauvorhaben, die der Landesverteidigung dienen, sollen von rein landesrechtlichen Vorgaben freigestellt werden - das ist wichtig -, nicht von Bundesrecht, nicht von europäischem Recht, aber von jenen Vorschriften, die von Land zu Land unterschiedlich sind, die Prozesse ausbremsen und für die wir jeweils die Zuständigkeit hier im Land haben. Das Ganze ist kein ideologischer Schritt, sondern eine ganz konkrete, ganz praktische Maßnahme zum Bürokratieabbau. Wer ernsthaft will, dass Bauvorhaben schneller umgesetzt werden, der muss auch bereit sein, Prüfschleifen zu reduzieren, Zuständigkeiten zu bündeln und Verantwortungen dort zu verorten, wo das notwendige Fachwissen liegt. Warum ist das aus unserer Sicht notwendig? Bauvorhaben der Bundeswehr folgen spezifischen militärischen Anforderungen. Sie betreffen Sicherheitszonen, sie betreffen Logistik, Einsatzfähigkeit, Schutzkonzepte. Die Bundeswehr beziehungsweise die von ihr beauftragten Stellen wissen am besten, was sie brauchen, wann, wo und in welcher Form. Wenn wir sie gleichzeitig zwingen, jede landesrechtliche Verwaltungsregelung vollständig zu durchlaufen, verlieren wir Zeit. Zeit ist kostbar und in diesen sicherheitspolitischen Fragen kein neutraler Faktor. Gerade für uns im Saarland ist dieses Thema nicht abstrakt. Wir sind ein wichtiger Standort der Bundeswehr. Wir sind Heimat wichtiger, logistischer und instandsetzungsbezogener Einrichtungen. Wir tragen damit konkrete Verantwortung für die Einsatzfähigkeit unserer Streitkräfte. Wenn wir wollen, dass das Saarland ein solch relevanter und verlässlicher Partner bleibt, dann müssen wir die rechtlichen Voraussetzungen schaffen und den heutigen Schritt gehen. Dieses Gesetz wäre ein klares Signal: Das Saarland steht zu seiner Verantwortung für die Landesverteidigung. (Beifall von der CDU.) Wir gehen diesen Weg nicht allein. Der Landtag von Baden-Württemberg hat erst kürzlich einen vergleichbaren Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Dort wurde er breit demokratisch getragen. Auch die SPD ist diesen Schritt mitgegangen und hat zugestimmt, weil man erkannt hat, dass es hier nicht um Parteipolitik geht, sondern um staatliche Handlungsfähigkeit. (Abg. Arweiler (SPD): Jawohl.) Genau diesen Geist wünsche ich mir für die heutige Debatte hier im Landtag des Saarlandes. Ich will daher ausdrücklich sagen, dass wir unseren Gesetzentwurf als Angebot verstehen, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und ein klares Zeichen zu setzen, dass Verteidigungsfähigkeit in diesem Haus nicht an parteipolitischen Reflexen scheitert. Wenn wir uns in Sonntagsreden zur Bundeswehr bekennen, dann müssen wir auch unter der Woche bereit sein, die dafür notwendigen Entscheidungen zu treffen. Ich will gar nicht verhehlen: Natürlich gibt es auch Einwände und Gründe dagegen, speziell mit Blick auf Umwelt- oder Naturschutzfragen. Eines muss daher noch mal betont werden: Wir schaffen hier keinen rechtsfreien Raum. Bundesrecht und EU-Recht gelten weiterhin uneingeschränkt. Wir beenden keinen Schutz, sondern Doppelprüfungen und eine Kleinteiligkeit der Zuständigkeiten, die in der Praxis am Schluss niemandem hilft, aber die Verfahrensdauer unnötig verlängert. Wir sagen aber auch ganz klar, dass diese Debatte weitergehen soll. In der Anhörung, vielleicht auch perspektivisch danach, kann man darüber sprechen, wie ähnliche Erleichterungen für Bereiche des Zivilschutzes, Bevölkerungsschutzes oder auch für sicherheits- und verteidigungsrelevante Infrastruktur aussehen können. - Das Nordsaarland und der Landkreis St. Wendel lassen grüßen. Heute geht es uns aber um diesen klar abgegrenzten ersten Schritt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zusammenfassen: Verteidigungsfähigkeit entscheidet sich nicht nur an der Front, sondern oft auch im Bauamt. Wer Verfahren beschleunigt, wer Zuständigkeiten klärt, wer Bürokratie abbaut, der unterstützt am Ende nicht nur Bauvorhaben, sondern die Sicherheit von Menschen. Deshalb ist für mich ganz klar: Bürokratieabbau kann am Ende auch Leben schützen. Ich bitte daher um eine sachliche, verantwortungsbewusste Debatte und um Unterstützung für unseren Gesetzentwurf. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
