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David Maaß

SPD 11.02.2026 Sitzungen 17/45

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Wagner-Scheid, als Mann des ruhigen Wortes (Heiterkeit - Abg. Schmitt-Lang (CDU) an Abg. Commerçon (SPD) gerichtet: Das könn- te von dir sein) will ich ganz sachlich auf das eingehen, was Sie in Ihren zwei Reden gesagt haben. Ich glaube, der letzte Satz, den Sie eben genannt haben, ist entscheidend und irgendwo auch entlarvend und reflektiert wahrscheinlich genau das, was die Kollegin Quinten vorhin angesprochen hat. Sie haben nämlich gesagt, Ihnen als CDU-Landtagsfraktion ist die Sicherheit der Saarländerinnen und Saarländer wichtig und deswegen wollten Sie diese Initiative starten. Natürlich ist uns die Sicherheit der Saarländerinnen und Saarländer auch wichtig. Allerdings erlebe ich vonseiten der CDU-Landtagsfraktion bei der Thematik Drohnen in den letzten Monaten einen gewissen Alarmismus und auch einen gewissen Aktionismus. Das haben wir schon Ende letzten Jahres gesehen, als Sie über einen Antrag gefordert haben, dass das Saarland eine Insellösung bestreitet, auch wenn Sie vorhin gesagt haben, Sie wollen keine Insellösung. Sie haben nämlich infrage gestellt, ob ein technisches Gerät für die Abwehr (Abg. Maaß (SPD)) von Drohnen vorhanden ist beziehungsweise ob überhaupt Mittel im Doppelhaushalt eingestellt sind, um entsprechendes Gerät zusätzlich anzuschaffen. All das war quasi Inhalt Ihres Antrags Ende letzten Jahres. Sie waren vermutlich ein bisschen erstaunt, als Sie von uns die Antwort bekommen haben, dass dort entsprechend Vorsorge getroffen worden ist, über Querfinanzierung mit EU-Mitteln schon Gerätschaft in einer wirklich hohen Summe angeschafft worden ist, unsere saarländische Polizei die Technik hat, um effektiv Drohnen abzuwehren, und das Innenministerium in sehr fruchtbaren Gesprächen mit anderen Bundesländern beziehungsweise dem Bund ist. Der Bund hat im Koalitionsvertrag niedergeschrieben, dass die Drohnen-Thematik „Chefsache“ des Bundes ist und dort die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Zukunft geschaffen werden sollen. Ein paar Monate später erleben wir dann einen solchen Antrag im Plenum, der quasi ein Stückwerk für das Saarländische Polizeigesetz mit sich bringt. Es soll quasi eine Norm aus Rheinland-Pfalz per copy and paste eingeführt werden. All das geschieht unter dem Vorwand, dass Ihnen die Sicherheit der Saarländerinnen und Saarländer besonders wichtig ist. Ich glaube allerdings, dass Sie im Wege der Effekthascherei eher auf der schnellen Suche sind, eine Schlagzeile generieren zu können. Die Kollegin Quinten und unser Innenminister haben bereits gesagt, dass die rechtlichen Befugnisse für den Einsatz von Drohnenabwehrtechnik über die Generalklausel vorhanden sind. Deswegen brauchen wir Stand jetzt keinen eigenständigen Paragrafen, der im Endeffekt das Saarländische Polizeigesetz und das Datenverarbeitungsgesetz der saarländischen Polizei komplett auseinanderschießen würde. Viel wichtiger ist - auch das hat der Innenminister vorhin gesagt -, dass bei einer gesamten großen Novelle für SPolDVG und SPolG quasi alles in den Blick genommen wird, da irgendwo eine Wechselwirkung beziehungsweise eine Wechselbeziehung hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind auf dem richtigen Weg mit der SPD-Landtagsfraktion und dem SPD-geführten Innenministerium. Uns ist die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger natürlich auch wichtig. Wir sehen in Ihrer Aussage, liebe Kollegin Wagner-Scheid, keinen Vorteil, wenn es darum geht, das SPolG aufgrund dieses Paragrafen zu ändern. Der Innenminister hat es vorhin angesprochen, es gibt Regelungen, die weitergehend und auch weiterführend sind. Wenn ich aus meiner Polizeibrille auf das blicke, was aus Rheinland-Pfalz kopiert wurde und in diesen Antrag gegossen worden ist, dann sehe ich, dass wir dort auch Themen haben, die vielleicht die saarländische Polizei, aber auch die Sicherheit der Bevölkerung nicht so zufriedenstellen, wie sie es vielleicht könnten. Sie sprechen dort immer noch von der konkreten Gefahr, die mit Blick auf den Gefahrenbegriff relativ hochgehangen ist. Warum sprechen wir nicht über einen milderen Gefahrenbegriff? - Sie sprechen in Absatz 2 Ihres Entwurfes auch darüber, dass die Daten nur zweckentfremdet werden können, wenn es sich um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung handelt. Warum von erheblicher Bedeutung? - All das sind Dinge, die in den nächsten Wochen - natürlich auch im Wege des Anhörungsprozesses - diskutiert werden müssen und bei denen wir sicherlich kluge Entscheidungen treffen werden. Was ich in den letzten Minuten noch sagen möchte, ist, es gibt keine Regelungs- beziehungsweise Gesetzeslücke. Die Sicherheit der Bevölkerung steht nicht auf dem Spiel. Es ist alles geregelt. Die Polizei hat die technische Ausstattung. Wir haben genügend Vorsorge im Haushalt getroffen. Das Innenministerium befindet sich in guten Gesprächen mit dem Bund. Rechtliche Eingriffe dürfen über die Generalklausel vonstattengehen. Hören Sie deswegen bitte auf mit Ihrem Alarmismus und Aktionismus. Wir sorgen für die Sicherheit der Bevölkerung im Saarland. Das machen wir mit dem entsprechenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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