Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! In einer Welt, die wie eh und je von Unsicherheiten und Krisen geschüttelt wird, ist es selbstverständlich die Pflicht des Staates, seine Bürger vor Bedrohungen jeglicher Art zu schützen. Dazu gehört unbestritten auch die Prävention vor neuen Gefahren mit fortschrittlicher Technologie wie beispielsweise Drohnen. Aber in dem vorliegenden Gesetzesantrag der CDU-Fraktion geht manches in der im Grunde zu begrüßenden und intendierten Wirkrichtung der Sicherheitserhöhung für die Saarländer am Ziel vorbei und in Höhen und Kompetenzen, die einfach nichts für Bundesländer und schon gar nicht für das Saarland sind. Ich zitiere aus dem Antrag: „Befugnis zur Detektion und Abwehr von Gefahren zu eröffnen, die von unbemannten Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen ausgehen“. Das letzte Mal, am 12. November, lautete die Überschrift noch direkter und markiger: „Saarland wehrhaft machen - Drohnenabwehr konsequent aufbauen, hybride Bedrohungen offen benennen“. Da wehrt unsere Polizei jetzt noch land- und seegestützte Drohnen ab. Welch ambitionierte Wehrhaftigkeit für unser Saarland! Aber dampfen wir den vorliegenden Gesetzentwurf einmal ein. Die CDU möchte der saarländischen Polizei eine glänzende, neue Befugnis in § 8a des Polizeigesetzes schaffen, um geeignete technische Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme, also Drohnen zu Land, in der Luft und auf dem Wasser einzusetzen. Das reicht von der harmlosen Detektion über die Störung der Steuerungseinheit bis hin zum Eingreifen in die Steuerungsverbindung, soweit andere Mittel aussichtslos oder wesentlich erschwert wären. Ein möglicher, unkontrollierter Absturz der Drohnen ist dabei inklusive. Die Begründung malt das übliche Bild. Sie geht von der hybriden Bedrohung durch Ausspähung, Störung oder Sabotage aus, welche die bestehenden Befugnisse der saarländischen Polizei absolut überfordern würde. Das ist nicht nur unpraktikabel, teuer und realitätsfremd, sondern hat unserer Meinung nach auch den falschen Adressaten in der Zuständigkeit unserer föderalen Republik. Wir sind ja in der Karnevalszeit, sodass ich das folgende Bild bemühen darf: Das Saarland, das sich hier als Drohnen-Sheriff gegen den Indianer aus Russland und seine ferngesteuerten Pfeile aufspielen soll, verkennt gänzlich, dass dies die ureigenste Aufgabe des weißen Häuptlings und der Kavallerie aus Berlin ist. Ich gehe noch einmal näher auf den Antrag ein. Ich behaupte jetzt einmal, dass ich hier im Kreise der Abgeordneten der Einzige bin, der eine Drohne besitzt. Ich habe auch die dafür notwendigen Kompetenznachweise wie Versicherungen. Früher hatte ich sogar die notwendigen Aufstiegserlaubnisse des Luftfahrt-Bundesamtes, als dies noch erforderlich war. Kurz gesagt: Ich bin kein gänzlich Blinder, der von der Farbe redet. Was die CDU möchte, ist löblich, nämlich (Abg. Schaufert (AfD)) die Bevölkerung vor Gefahren schützen. Das stößt bei uns immer auf offene Ohren. Aber das hier Vorgelegte überfordert das Saarland und unsere Polizei vollkommen. Ich erinnere daran, dass sich die Drohnenwelt seit dem Ukrainekrieg 2022 verselbstständigt hat. Sie schreitet rasant und gnadenlos täglich weiter fort. FPV-Drohnen, diese First-Person-View-Teufel, sind von harmlosen Hobby-Quadrokoptern zu präzisen Killermaschinen mutiert, die Granaten mit Millimetergenauigkeit abwerfen oder sich selbst auf das Ziel stürzen. KIgestützte Schwärme fliegen autonom, suchen selbstständig Ziele und passen Taktiken in Echtzeit an. Das alles war 2022 noch ein Gedankenspiel. Heute ist es Realität. Was damals eher Hobby-Belustigung war, ist jetzt jam-resistente Hightech: drahtgelenkt, lasergesteuert und funkunabhängig. Wie wehrt man das ab? Drohnendetektion frisst Millionen. Eine Einheit mit Sensoren und KI-Netzwerken kostet locker 5 bis 10 Millionen Euro. Wenn dann eine Kabeldrohne benutzt wird, dann ist das neue, teure High-Tech-Zeug der Polizei überhaupt nicht nutzbar. Dann bliebe nur das Abschießen mit echten Projektilen und so weiter und so fort. Das war nur eine kleine, holzschnittartige Betrachtung dessen, was hier, wenn man es tatsächlich in aller Konsequenz durchdenkt, in den Raum gestellt wird. Sollte man auch diese echten Drohnen mit echter Sicherheitsgefahr im Antrag mitmeinen oder zielt der Gesetzentwurf doch nur auf mögliche Missnutzung von im Grunde harmlosen zivilen Drohen? Falls ja, wäre das noch schlimmer. Möchten Sie, werte Kollegen der CDU, die Polizei tatsächlich noch damit überlasten, beispielsweise wenn im Frühsommer die Kitzrettungsdrohnen fliegen, jedem besorgten Hinweis nachzugehen: „Oh, Herr Wachtmeister, da fliegt einer mit der Drohne von der Trafostation über die Wiese. Ich glaube, der spioniert für Russland.“ Damit sind wir bei einem weiteren gefährlichen Punkt, der unterschwellig immer mitschwingt: das stetige Basteln am Feindbild Russland. Kollegen, Feindbilder waren nie zielführend. Sie enden stets in Katastrophen auf allen Seiten. Uns sollten der Gedanke und das Ziel einen: Verteidigungsbereitschaft Deutschlands gegen jedermann. Das schließt die Verteidigung gegen Russland ein, ganz einfach und ganz ohne Panikpredigten. Kurz gesagt: Dieser Antrag ist für das Saarland und für die saarländische Polizei eine Nummer zu groß. Stattdessen plädieren wir von der AfD für eine bundesweite Strategie. Priorisieren wir den Schutz der Bürger ohne die hier geplante Ressourcenverschwendung! Lassen Sie uns vernünftig bleiben. Das Saarland braucht keine Drohnen-Sheriffs, das überlassen wir der Bundeswehr, sondern eine starke Polizei für den Alltag. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
