Heike Sylvia Winzent
Dann darf ich feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Somit schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1966. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1966 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1966 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 2: Jahresbericht des Ausschusses für Eingaben für das Jahr 2024 (Drucksache 17/1958) Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Petra Fretter das Wort. Abg. Fretter (CDU), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Ein Mal im Jahr steht die Berichterstattung über die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben auf unserer Tagesordnung. Als Ausschussvorsitzende nehme ich heute gerne die Gelegenheit wahr, dem Hohen Hause und der Öffentlichkeit einen Überblick über die Entwicklung des Petitionswesens im Jahr 2024 zu geben. Der Überblick bietet eine Auflistung wichtiger Kennziffern zur Gesamtheit der im Jahr 2024 behandelten Eingaben. Er bereitet zum anderen eine kleine Auswahl einzelner Beispielsfälle auf, die im Jahr 2024 Gegenstand der Ausschussberatungen waren. Grundsätzlich ist der Ausschuss für Eingaben für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zuständig, die die öffentliche Verwaltung oder die Gesetzgebung des Landes betreffen. Zivilrechtliche Fragen oder Fragen, die die Unabhängigkeit der richterlichen Tätigkeit berühren, liegen außerhalb seiner Zuständigkeit. Jeder Bürger/jede Bürgerin hat ein verfassungsrechtlich verbürgtes Petitionsrecht. Der Ausschuss für Eingaben hat die Aufgabe, die Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die an die Adresse des Landtages gerichtet sind, zu prüfen und zu bescheiden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Ausschuss werden die Sorgen und Nöte, aber auch die Interessen der Menschen konkret sichtbar. Wir als Ausschussmitglieder orientieren uns an diesen Bedürfnissen und Problemen unserer Bürgerinnen und Bürger. Mit anderen Worten: Wir arbeiten bürgernah. Man liest immer wieder, der Ausschuss für Eingaben sei eine Art Notrufsäule der Bürgerinnen und Bürger, ein Seismograf für die Stimmung in der Bevölkerung. Das ist - wie ich meine - ein sehr treffendes Bild. Deshalb hat dieser Ausschuss meiner Meinung nach entsprechende Würdigung und Aufmerksamkeit verdient, da er ein sehr wichtiges Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und deren gewählten Vertreterinnen und Vertretern hier im Landtag ist. Meine Bitte war, die jährlich einmalige Berichterstattung vorzuziehen und somit die Bürgerinnen und Bürger über Funk und Fernsehen zu erreichen. Diese Anregung wurde aufgegriffen, worüber ich mich wirklich sehr freue und wofür ich mich herzlich bedanken möchte. (Beifall von der CDU und der SPD.) In der 17. Wahlperiode bin ich Vorsitzende dieses wichtigen Ausschusses geworden, habe mich mit viel Herzblut eingebracht und arbeite sehr gerne in diesem Ausschuss. Ich versichere Ihnen, dass sich die Ausschussmitglieder und ich als Vorsitzende den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet fühlen und diesen auch in Zukunft hohe Wertschätzung entgegenbringen werden. Lassen Sie mich zunächst meinen werten Kolleginnen und Kollegen, den Mitgliedern des Eingabenausschusses selbst, aber auch allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den Ministerien und im Landtag danken. (Beifall von der CDU und der SPD.) Ein besonderer Dank geht an unsere Ausschusssekretärin Katja Groeber, die für Petentinnen und Petenten am Telefon stets ein offenes Ohr hat und sich immer Zeit für diese Gespräche nimmt. - Glauben Sie mir, das ist nicht selten und bedeutet ganz viel Arbeit. Ein ganz herzlicher Dank geht aber auch an unsere Landtagsstenografin Eva König. Ohne diese engagierten Menschen ist ein bürgernahes Petitionswesen nicht möglich. Jede Petition, die vorgetragen wird, wird natürlich auch stenografisch aufgenommen. Das ist vom Arbeitsaufwand wirklich enorm. Herzlichen Dank dafür! (Beifall von der CDU und der SPD.) Ich möchte nun unsere Arbeit in dem abgelaufenen Kalenderjahr 2024 anhand von aufbereiteten Daten und ausgewählten Beispielen konkretisieren. Sie finden in der als Drucksache 17/1958 vorliegenden Statistik des Berichtsjahres 2024 die Zahlen zu verschiedenen Aspekten des Petitionswesens. Die Statistik umfasst zum einen die Gesamtzahl der im Berichtsjahr vom Ausschuss beratenen Eingaben. Zum anderen gliedert die Statistik die behandelten Eingaben nach drei Merkmalen auf: nach der Zuordnung zu den Geschäftsbereichen der Landesverwaltung, nach der Art der Einbringung in den Landtag, nach der Art der Erledigung durch den (Abg. Fretter (CDU)) Ausschuss. Im Jahr 2024 hat der Ausschuss insgesamt 132 Eingaben behandelt. Das ist ein Rückgang von 35 Petitionen im Vergleich zum Jahr 2023. In den letzten zwölf Jahren hat der Ausschuss jährlich zwischen 180 und 285 Petitionen pro Jahr behandelt. Nachdem wir im Jahr 2020 die höchste Anzahl an Petitionen seit über 20 Jahren erhalten hatten und uns 2021 auf hohem Niveau stabilisieren konnten, konnte für 2022, 2023, aber auch 2024 jeweils ein leichter Rückgang verzeichnet werden. Die Aufgliederung nach den Geschäftsbereichen zeigt einen leichten Rückgang des Gesamtaufkommens und ist das Ergebnis recht unterschiedlicher Entwicklungen im Einzelnen. Bei fast allen Ministerien ist im Jahr 2024 ein Rückgang zu erkennen, außer beim Ministerium für Justiz, das mit 25 Eingaben den höchsten Wert an zugewiesenen Eingaben hatte, also neun mehr als im Jahr 2023. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit verzeichnet einen Rückgang von sieben Eingaben. Es gab noch weitere Geschäftsbereiche, die im Vergleich zum Vorjahr weniger Petitionen hatten. Dazu zählen das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport sowie das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Lassen Sie uns einen Blick auf die Art der Einbringung der Eingaben in den Landtag werfen, die uns über den Deutschen Bundestag, per Post oder digital erreicht haben. Schriftlicher und digitaler Eingang der Eingaben im Landtag des Saarlandes haben sich im Vergleich zum Vorjahr verändert, da Eingaben nunmehr wesentlich öfter in digitaler Form eingereicht werden. Wie in weiteren Bundesländern ist auch im Saarland ein leichter Rückgang an Petitionen zu verzeichnen. Das über die Homepage des Landtages angebotene Format der Online-Petition verzeichnet im Berichtsjahr einen leichten Rückgang. Der Anteil der Online-Petitionen an der Gesamtzahl der Petitionen lag bei 54,5 Prozent. Über 85 Prozent aller Eingaben wurden im Jahr 2024 als erledigt beschieden, da der Ausschuss die jeweils eingeholte Stellungnahme der obersten Landesbehörde bestätigt hat. In einigen der Fälle hat das Prüfungsverfahren zu dem erfreulichen Ergebnis geführt, dass einem Anliegen ganz oder teilweise entsprochen werden konnte. Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach den eher nüchternen Zahlen der statistischen Betrachtung möchte ich Ihnen unsere Arbeit anhand ausgewählter Eingaben veranschaulichen. Der erste Fall betrifft den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. Der Petent wendet sich mit seiner Petition an den Petitionsausschuss. Der Petent moniert die Bearbeitungsdauer seines Antrages auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung. Ein mehrmaliges Anrufen in der entsprechenden Abteilung habe keinen Erfolg gehabt, da er entweder niemanden erreicht hatte oder vertröstet wurde. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit führt in seiner Stellungnahme aus, dass bereits seitens der DRV des Saarlandes der Gutachtenauftrag an den ärztlichen Dienst erteilt worden sei und die gutachterliche Entscheidung aufgrund der Komplexität des Verfahrens etwas mehr Zeit in Anspruch genommen habe. Letztendlich sei dem Antrag auf Rente entsprochen und der Rentenbeginn - wie vom Petenten gewünscht - rückwirkend festgelegt worden. Im zweiten Beispiel - auch aus dem Bereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit - bezieht sich eine Petentin auf das Saarländische Besoldungsgesetz. Sie beanstandet, dass bei der Bemessung des Grundgehaltes als Erfahrungswert lediglich der Wehr- und der Zivildienst berücksichtigt würden, Freiwilligendienste wie ein Soziales oder Ökologisches Jahr jedoch nicht. Sie bittet um Überprüfung und anschließende Aktualisierung des entsprechenden Paragrafen. Des Weiteren verweist sie auf das Bundesbesoldungsgesetz und die Besoldungsgesetze der Länder, in denen, so etwa in Rheinland-Pfalz, die Freiwilligendienste berücksichtigt würden. Das Ministerium befürwortet in seiner Stellungnahme die von der Petentin angeregte Änderung und führt aus, dass sich das vorgetragene Anliegen in Bearbeitung befinde. Das Ministerium empfiehlt, die Petentin darüber zu informieren, dass ihr Anliegen in Arbeit sei und entsprechend umgesetzt wurde. Im letzten Fall geht es um einen jungen Mann, der eine Umschulung über das Jobcenter macht und mehrere Monate vergeblich versucht hat, seine Fahrtkosten bezahlt zu bekommen. Nach Intervention des Petitionsausschusses und Nachreichung zweier Bescheinigungen wurden die ausstehenden Leistungen zeitnah bezahlt. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich schließe nun meine Berichterstattung. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und würde mich freuen - ich weiß, das ist immer etwas schwierig -, wenn wir im kommenden Jahr den Jahresbericht - er wird ja nur ein Mal im Jahr abgegeben - an gleicher Stelle hören könnten; das wäre auch mein letzter Vortrag in dieser Funktion. Das gebe ich Ihnen noch gerne mit auf den Weg. Ich bedanke mich noch einmal sehr herzlich. Damit bin ich am Ende meiner Berichterstattung. (Beifall von der SPD und der CDU.)
