landtag-saar.de ↗

Heike Sylvia Winzent

09.12.2025 Sitzungen 17/43

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/1859. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1859 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1859 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2026/2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 - HG - 2026/2027) (Drucksache 17/1730) (Ergänzungsvorlage Drucksache 17/1884) (Stellenplanänderungen Drucksache 17/1906) Zweite Lesung des Haushaltsbegleitgesetzes 2026/2027 (Drucksache 17/1731) (Ergänzungsvorlage Drucksache 17/1885) Die Aussprache zu diesen beiden Tagesordnungspunkten werden wir verbinden mit der Aussprache zu folgenden Punkten: Globalantrag der CDU-Landtagsfraktion betreffend: Gegen Schuldenpolitik ohne Prioritäten - für Investitionen in Mittelstand und Handwerk, Sicherheit sowie Bildung und Betreuung (Drucksache 17/1925) Globalantrag der AfD-Landtagsfraktion betreffend: Doppelhaushalt 2026-2027 Einzelplan 01 - Landtag Einzelplan 02 - Ministerpräsidentin und Staatskanzlei (ohne Titelgruppe 84) Einzelplan 19 - Rechnungshof des Saarlandes Bevor wir nun in die Generaldebatte der Haushaltsberatungen 2026/2027 zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 einsteigen, erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, Herrn Abgeordneten Stefan Thielen, das Wort zur Erstattung des Grundsatzberichts. Abg. Thielen (CDU), Berichterstatter zu TOP 2 und 3: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 7. und 8. Oktober 2025 wurden im Plenum folgende Gesetze in Erster Lesung eingebracht und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen: das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2026/2027 sowie das Haushaltsbegleitgesetz 2026/2027. Während der Haushaltsberatungen wurden wie üblich von der Landesregierung Ergänzungsvorlagen zum Haushaltsgesetz sowie zum Haushaltsbegleitgesetz eingebracht. Lassen Sie mich nunmehr zum Haushalt 2026/2027 einschließlich der vorliegenden Ergänzungsvorlagen folgende Eckdaten mitteilen: Der eingebrachte Entwurf sieht für das Jahr 2026 Ausgaben in Höhe von 6,6 Milliarden Euro vor. Gegenüber dem Vorjahreswert ist das eine Steigerung von 349 Millionen Euro oder 5,6 Prozent. Für 2027 sind Ausgaben von knapp 6,7 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind 69 Millionen mehr als 2026. Das wiederum entspricht einer Steigerung von 1 Prozent. Im Jahr 2026 werden im Kernhaushalt eine Kreditaufnahme von 162,7 Millionen Euro und eine Tilgung von 74 Millionen Euro ausgewiesen. Addiert ist das eine Nettokreditaufnahme von 88,7 Millionen Euro. Im Jahr 2027 sind es 175 Millionen Euro Kreditaufnahme. Den größten Einzelblock des Haushalts bilden die Personalausgaben. Sie steigen 2026 um 74 Millionen auf 2,19 Milliarden Euro und 2027 um 78 Millionen auf 2,27 Milliarden Euro. Das sind Zuwächse von jeweils 3,5 Prozent. Die Personalausgabenquote steigt 2027 auf 33,9 Prozent an. Es gibt einen Stellenzuwachs in Höhe von [597 Stellen [Bitte prüfen!!!] von 2025 nach 2027 sowie weitere 106 Stellen von 2026 nach 2027. Die höchsten Ausgaben aller Ressorts verzeichnet auch bei diesem Doppelhaushalt der Einzelplan 6 des Ministeriums für Bildung und Kultur. 2026 entfallen auf diesen Einzelplan 1,6 Milliarden Euro. Das sind knapp 100 Millionen mehr als 2025. 2027 erfolgt ein weiterer Aufwuchs um etwa 100 Millionen auf 1,7 Milliarden Euro. Die Landesregierung stellt in beiden Jahren jeweils 600 Millionen Euro für Investitionen bereit. Die Investitionsquote liegt damit 2026 bei 10 Prozent, 2027 bei 9,2 Prozent. Mit den eingebrachten Ergänzungsvorlagen zum Haushaltsplan berücksichtigt die Landesregierung die verbesserten Ergebnisse der Steuerschätzung. Für 2026 kann das Land mit rund 138,8 Millionen Euro zusätzlichen Steuereinnahmen rechnen, für 2027 mit weiteren 113,2 Millionen Euro. Für die Kommunen stehen 2026 880,9 Millionen Euro und 2027 926,7 Millionen Euro über den Kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung. Das sind jeweils gut 15 Millionen Euro mehr als noch im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehen. Für die Krankenhausfinanzierung sollen zusätzlich 15 Millionen Euro bereitgestellt werden. Weitere 10 Millionen Euro sind als Anschubfinanzierung für die Sanierung des Pingusson-Baus eingeplant. Zudem wird die im Rahmen der Verantwortungspartnerschaft vereinbarte Erhöhung des Eigenanteils am Transformationsfonds durch eine abschließende Tilgungszahlung in Höhe von 74 Millionen Euro bis Ende 2026 vollständig umgesetzt. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 26. November 2025 mit der Mittelfristigen Finanzplanung 2025 bis 2029 befasst und die voraussichtliche finanzwirtschaftliche Entwicklung des Landes unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Haushaltseckdaten betrachtet. Der Bericht wurde vor dem Vorliegen der Steuerschätzung im Oktober 2025 verfasst. Die großen Herausforderungen des Landes ergeben sich aus der Verbindung von Strukturwandel, Klimawandel, demografischer Entwicklung und fortschreitender Digitalisierung. Hinzu kommen eine hohe Inflation, hohe Energiepreise und Wachstumsraten, die hinter den Erwartungen zurückbleiben. Unter anderem werden auch die Zinsausgaben aufgrund höherer Zinssätze deutlich steigen, ebenso die Sozialleistungen. Investitionsschwerpunkte im Finanzierungsplanzeitraum liegen insbesondere in verstetigt höheren Ausgaben im Bauhaushalt zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzkonzeptes, des Kitaund Ganztagesausbaus sowie in der Digitalisierung der Landesverwaltung. Hinzu tritt ein deutlich verstärkter Mitteleinsatz zur Kofinanzierung im Bereich Krankenhausfinanzierung, Städtebauförderung und Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Die finanziellen Beziehungen zwischen Land und Kommunen sind für den Haushalt ebenfalls von (Abg. Thielen (CDU)) erheblicher Bedeutung. Die Finanzlage der saarländischen Kommunen ist bekannterweise seit vielen Jahren äußerst angespannt. Die kommunalen Spitzenverbände haben im Rahmen einer Anhörung gemäß § 124 der Verfassung des Saarlandes zu den die kommunale Seite betreffenden Teile des Haushaltsgesetzes, des Haushaltsbegleitgesetzes sowie der Ergänzungsvorlagen am 26. November 2025 im Ausschuss Stellung genommen und auch vorab ihre schriftlichen Stellungnahmen eingereicht. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag, kurz SSGT, hat in seiner Stellungnahme unter anderem Folgendes vorgetragen: Bereits in der Vergangenheit habe man auf die prekäre Finanzlage der saarländischen Städte und Gemeinden und das strukturelle Problem der Unterfinanzierung hingewiesen. Es habe seitdem keine positive Wendung gegeben, eher sei das Gegenteil eingetreten. Deutschlandweit erreichen die Defizite in den Kommunalhaushalten aktuell neue Rekordwerte. Im vergangenen Jahr habe das Defizit in den kommunalen Kernhaushalten auf einer noch nie dagewesenen Rekordhöhe von 24,3 Milliarden Euro gelegen. Auch in den kommenden Jahren sei die Erwartung, dass das Defizit nach einer Prognose der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene nicht schrumpfen, sondern schrittweise auf mehr als 35 Milliarden Euro pro Jahr anwachsen wird. Die Größenordnung der Steigerung der Steuerschätzung werde allein nicht ausreichen, um diese historische Krise der Kommunalfinanzen zu lösen. Die Ausgaben für soziale Leistungen seien bundesweit im Jahr 2024 um 11,7 Prozent angestiegen. Haupttreiber waren unter anderem die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Leistungen der Sozialhilfe. Ferner seien die Personalausgaben bundesweit um 8,9 Prozent gestiegen. Auch die Zinsentwicklung drohe in den nächsten Jahren deutlich anzuziehen. Diese bundesweite Entwicklung trifft die strukturell unterfinanzierten saarländischen Städte und Gemeinden in besonderem Maße. Deutlich werde dies insbesondere bei den Kreisumlagen. Die steigenden Soziallasten führen dazu, dass diese in Summe im Jahr 2026 im Saarland erstmals die Grenze von 1 Milliarde überschreiten werden, nach rund 826 Millionen Euro im Jahr 2024. Dies bedeutet, dass rund 71 Prozent der gemeindlichen Steuereinnahmen 2026 zur Begleichung dieser Umlage benötigt werden. Die Folge dieses Szenarios sei, dass immer mehr saarländische Städte und Gemeinden in die Gefahr geraten, in den nächsten Jahren keinen genehmigungsfähigen Haushalt nach den Regelungen des Saarlandpaktes aufstellen zu können. Der KFA beziehungsweise die Verteilung des KFA auf die Kommunen für vorgesehene Ausgleichsmasse beläuft sich im Jahr 2026 laut Ergänzungsvorlage zum Landeshaushalt auf 881 Millionen Euro und im Jahr 2027 auf 927 Millionen Euro. Damit hat sich das Volumen des KFA im Vergleich zum ersten Regierungsentwurf des Haushalts aufgrund der bereits erwähnten positiven Steuerschätzung vom Oktober 2025 erhöht. Das Niveau des Jahres 2025 mit rund 954 Millionen Euro erreicht die Finanzausgleichmasse in den beiden kommenden Jahren jedoch nicht. Der SSGT fordert daher eine Stabilisierung des Kommunalen Finanzausgleiches auf dem Niveau des Jahres 2025. Das Land, so der SSGT, hätte durch seine Steuermehreinnahmen aufgrund der Steuerschätzung auch die Spielräume für solch eine Stabilisierung des Kommunalen Finanzausgleichs. Darüber hinaus weist der SSGT auf zwei Sanierungsbeiträge für den Landeshaushalt aus dem Kommunalen Finanzausgleich hin, die die Kommunen erbringen müssen und deren Wegfall er fordert. Zum einen geht es um den kommunalen Kulturbeitrag, der immer noch bei 16 Millionen Euro liegt. Zum anderen erbringen die Kommunen immer noch Sanierungsbeiträge für den Landeshaushalt, die ursprünglich aus dem Jahr 2005 stammen und deren Höhe dynamisch an die Höhe der Steuereinnahmen des Landes gekoppelt sei beziehungsweise die mittlerweile bei deutlich über 40 Millionen Euro liegen. Laut SSGT beläuft sich der Sanierungsstau in den kommunalen Infrastrukturen im Saarland mittlerweile auf 3,4 Milliarden Euro. Erfreulich sei, dass Bund und Land an verschiedenen Stellen entgegensteuern, unter anderem durch die Fortführung des Schulbauprogramms, durch die den Kommunen zustehenden Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes sowie durch das annähernde Halten der Höhe der Investitionszuweisungen aus dem Kernhaushalt des Landes auf dem Niveau der Vorjahre. Gleichwohl erreichen die Kommunen im Saarland dadurch immer noch nicht das Niveau, das im Vergleich mit anderen Bundesländern eigentlich erforderlich sei. Der SSGT verweist auf die Bewältigung des Klimawandels, die Transformation der Saarwirtschaft hin zu Klimaneutralität und auf rückläufige Zuschüsse. Diese müssten in gleicher Höhe eingestellt werden. Als Deckung könnten unter anderem die Gelder der Abwasserabgaben herangezogen werden. Im Zusammenhang mit der Feuerschutzsteuer erneuert der SSGT seine Kritik an der Erhöhung des Vorwegabzugs. Bezugnehmend auf das aus Sicht des SSGT erfolgreiche Zuschussprogramm des Landes zur Stärkung des Einzelhandels in den Innenstädten und Ortszentren fordert der SSGT, dieses auf bisherigem Niveau von 1 Million Euro jährlich fortzuführen, statt es auf 650.000 Euro abzusenken. Außerdem fordert er Mittel, damit der eGo-Saar auf Dauer ausreichend finanziert werden kann und Gelder (Abg. Thielen (CDU)) für die weitere Umsetzung von Digitalisierungsprojekten in den Städten und Gemeinden ankommen. Die Anmerkungen des Landkreistages des Saarlandes spiegeln die bereits vorgebrachten Kritikpunkte wider. Demzufolge enthalte der vorliegende Haushaltsentwurf mit Blick auf die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Ebene keine Lösungsansätze. Die Verringerung des KFA-Volumens im Jahr 2026 wirke sich zwangsläufig auf die Höhe der Schlüsselzuweisung aus. Im kommenden Jahr erhalten die Landkreise regionale Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 167,7 Millionen Euro. Das seien rund 14 Millionen weniger als im laufenden Jahr. Dies wirke sich auf die Höhe der Kreis- und Regionalverbandsumlage aus. Der Landkreistag fordert daher, dass das neugefasste Kommunalfinanzausgleichsgesetz zum 01.01.2027 in Kraft treten müsse. Der Gesetzgeber könne jedoch bereits jetzt eine Stabilisierung des KFA auf dem Niveau des Jahres 2025 in Erwägung ziehen. Angesprochen werden vom Landkreistag auch aktuelle finanzielle Unwägbarkeiten und Risiken. Hier nennt er die Kosten der Migration bezüglich eines Rechtskreiswechsels ukrainischer Kriegsflüchtlinge. Hier stelle sich laut Landkreistag die Frage der zukünftigen Finanzierung, da diese keine Leistung mehr nach dem SGB II erhalten. Eine entsprechende Vorsorge sei im vorliegenden Haushaltsentwurf nicht getroffen worden. Angesprochen werden weiterhin die Finanzierung des Deutschland-Tickets und die zu erwartende Kostensteigerung beim ÖPNV. Hier müsse gegebenenfalls landesweit nachgesteuert werden. In seinen Handlungsansätzen zur Stärkung der kommunalen Ebene spricht der Landkreistag ein Aufgabenmoratorium an, das die Punkte notwendiger Bürokratieabbau, Standardreduzierung und insbesondere Digitalisierung enthält. Ein Ansatzpunkt zur Rückgewinnung der kommunalen Handlungsfähigkeit sei auch die Lösung des Altschuldenproblems. Hier habe das Land bereits durch den Saarlandpakt eine Entlastung der kommunalen Ebene erwirkt. Ein Beitrag des Bundes zur Lösung müsse nun aber rasch umgesetzt werden. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich in seiner Sitzung am 26. November auch mit der vom Finanzministerium aufgrund gesetzlicher Ermächtigung nach Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027 vorgenommenen Änderungen von Stellenzahlen, die in den zur Beschlussfassung vorliegenden Haushaltsplanentwurf übernommen werden sollen, befasst. Die Änderungen ergeben sich aus der Auswertung der Schülerzahlen in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026. Die für die Zahl der Funktionsstellen im Schulbereich maßgebenden Schüler- und Lehrerzahlen konnten nicht mehr rechtzeitig vor dem Abschluss der Arbeiten am Haushaltsplanentwurf 2026/2027 übermittelt werden. Grundlage der Ausschussberatung waren die Vorträge der Berichterstatterinnen und Berichterstatter zu den jeweiligen Einzelplänen, die auf die wesentlichen Veränderungen und Besonderheiten hingewiesen haben. Die Vertreter der Landesregierung haben zu den aufgeworfenen Fragen Rede und Antwort gestanden und gewünschte Informationen schriftlich nachgereicht. Sowohl die Regierungsfraktion der SPD als auch die CDU-Landtagsfraktion haben am Ende der Beratungen im Ausschuss eine Reihe von Abänderungsanträgen zu den Gesetzen mit ihren Ergänzungsvorlagen eingebracht. Die Abänderungsanträge der Regierungsfraktion wurden durch deren Ausschussmehrheit angenommen. Die CDU-Fraktion hat zum Teil mitgestimmt oder sie hat sich enthalten. Die Anträge der CDU-Landtagsfraktion wurden abgelehnt. Die AfD hat im Ausschuss keine Abänderungsanträge vorgelegt. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Über das vorliegende Gesamtpaket hat der Haushalts- und Finanzausschuss am 02. Dezember mit den Stimmen der SPD-Mehrheitsfraktion und bei Ablehnung der CDU-Landtagsfraktion sowie bei Ablehnung der AfD-Landtagsfraktion mehrheitlich beschlossen, dem Plenum unter Berücksichtigung der vom Ausschuss angenommenen Abänderungsanträge die Annahme des Haushaltsgesetzes 2026/2027 sowie des Haushaltsbegleitgesetzes 2026/2027 mit den von der Landesregierung eingebrachten Ergänzungsvorlagen in Zweiter und letzter Lesung zu empfehlen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir am Ende noch ein paar persönliche Bemerkungen. Ich danke allen Kollegen für die konstruktiven Beratungen im Ausschuss. Das hat mir persönlich die Führung des Ausschusses sehr leicht gemacht. Ich danke insbesondere meinem Stellvertreter, Pascal Conigliaro, und der Schriftführerin, Frau Wagner-Scheid, die mich teilweise als Vorsitzenden vertreten haben. Ein ganz besonders herzlicher Dank gilt Dirk Müller als Ausschusssekretär, dem gesamten Sitzungsdienst sowie dem Team des Landtages des Saarlandes, die uns allen eine gute Atmosphäre in den Beratungen ermöglicht haben und die uns immer mit ausreichend Material und Informationen versorgt haben. (Beifall.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit schließe ich den Grundsatzbericht. - Ich danke Ihnen allen für die Aufmerksamkeit. (Beifall.)

Alle Reden von Heike Sylvia Winzent Protokoll ↗