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Heike Sylvia Winzent

09.12.2025 Sitzungen 17/43

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 43. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, am Morgen des 25. November wurde der Justizbeamte Herr Christoph Jost während der Ausübung seines Dienstes getötet. Die Nachricht von dieser schockierenden Tat hat tiefe Trauer und Fassungslosigkeit ausgelöst. Die Betroffenheit und die Anteilnahme am gewaltsamen Tod des Beamten im Einsatz für unseren Rechtsstaat sind nach wie vor groß. Diese Tat macht erneut deutlich, wie herausfordernd und gefährlich der Dienst für Recht und Ordnung ist. Sie zeigt auch, wie wichtig Anerkennung und Respekt für diejenigen sind, die diese Aufgaben jeden Tag wahrnehmen. Wir trauern um Christoph Jost. Wir sind in Gedanken bei seiner Familie, seinen Freundinnen und Freunden und den Kolleginnen und Kollegen des saarländischen Justizdienstes. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Ich darf Sie nun bitten, sich im Gedenken an den Verstorbenen von Ihren Plätzen zu erheben, sofern es Ihnen möglich ist. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Vielen Dank. (Die Anwesenden nehmen wieder Platz.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, zur heutigen Sitzung begrüße ich den Honorarkonsul des Großherzogtums Luxemburg im Saarland, Herrn Jens Apelt, und seinen Vorgänger im Amt, Herrn Professor Leo Petry. Weiter begrüße ich die Präsidentin des Rechnungshofes, Frau Dr. Annette Groh, sowie den Staatssekretär der Finanzen und für Wissenschaft, Herrn Wolfgang Förster. Seien Sie uns alle herzlich willkommen. (Beifall des Hauses.) Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für die zweitägige Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. - Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Gestatten Sie mir vorweg einige Worte zur Strukturierung der Sitzung. Im Erweiterten Präsidium wurde vereinbart, zunächst den Antrag von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Abs. 1 Haushaltsstabilisierungsgesetz für das Haushaltsjahr 2026 ohne Aussprache aufzurufen. Daran anschließen wird sich die Generaldebatte zum Haushaltsplanentwurf 2026/2027, in der die Begründung von Anträgen, die Aussprache zu Anträgen und Gesetzen sowie die Aussprache zu bestimmten Einzelplänen zusammengefasst sind. Teil dieser Generaldebatte werden auch der Globalantrag der CDU-Landtagsfraktion „Doppelhaushalt 2026/2027 - gegen Schuldenpolitik ohne Prioritäten - für Investitionen in Mittelstand und Handwerk, Sicherheit sowie Bildung und Betreuung“ und der Globalantrag der AfD-Landtagsfraktion betreffend Doppelhaushalt 2026/2027 sein sowie die den Landtag, den Rechnungshof sowie die Ministerpräsidentin und Staatskanzlei mit Ausnahme der Titelgruppe 84 betreffenden Einzelpläne und Kapitel des Haushaltes 2026/2027. Keine gesonderte Aussprache findet traditionell auch zum Einzelplan 18 - Verfassungsgerichtshof des Saarlandes - statt. Im Anschluss an die Generaldebatte erfolgen die entsprechenden Abstimmungen bezüglich des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027 und der parlamentarischen Tradition folgend ebenfalls die Abstimmungen über die Globalanträge. Zur Strukturierung der Zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes 2026/2027 hat sich das Erweiterte Präsidium auf ein Verfahren geeinigt, das weitgehend demjenigen bei der Zweiten Lesung der Haushaltsgesetze in der Vergangenheit entspricht. Dies bedeutet, die Berichterstattungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Haushaltsentwurf 2026/2027 sind in einen Generalbericht und Berichte zu den Einzelplänen gegliedert. Das Erweiterte Präsidium ist übereingekommen, dass die Berichterstattungen über die Einzelplanberatungen nicht mündlich erstattet, sondern zu Protokoll gegeben werden. Die näheren Einzelheiten über das für die Zweite Lesung des Haushaltsplanentwurfs vereinbarte Verfahren und die Reihenfolge der Abstimmungen finden Sie in den Ihnen schriftlich beziehungsweise digital vorliegenden Haushaltsunterlagen. Die Fraktionen haben sich auf eine Vereinbarung zum zeitlichen Ablauf der zweitägigen Haushaltsberatung verständigt, die Sie ebenfalls in diesen Unterlagen vorfinden. Danach ist für die nun folgende Generaldebatte das dreifache Grundredezeitmodul vorgesehen, also rund drei Stunden. Die Beratung der Einzelpläne erfolgt dann jeweils im Rahmen eines anderthalbfachen Grundredezeitmoduls. Davon ausgenommen ist die Beratung zu Einzelplan 02, für die gesonderte Beratung der Titelgruppe 84 - Europa und Internationales, deutsch-französische Zusammenarbeit - ist ein Redezeitmodul vorgesehen, sowie die Beratung des Einzelplanes 04, der zunächst ohne die die Wissenschaft betreffenden Einzelpläne und Kapitel mit einem Redezeitmodul beraten wird. Die herausgenommenen Teile werden im Anschluss separat mit einem Redezeitmodul beraten. Die vereinbarten Redezeiten können flexibel von den Fraktionen verwendet werden. Nach der Aussprache zu den Einzelplänen erfolgt auch jeweils die Abstimmung über diese Einzelpläne und die dazugehörigen Abänderungsanträge. Es ist angezeigt, über das Haushaltsgesetz 2026/2027, das Haushaltsbegleitgesetz 2026/2027, die Stellenplanübersicht und die jeweiligen Ergänzungsvorlagen morgen am Ende der gesamten Beratungen des Haushalts abzustimmen. Die Haushaltsberatungen werden am heutigen Nachmittag nach der Aussprache und der Abstimmung zum Einzelplan 02 - Ministerpräsidentin und Staatskanzlei - unterbrochen und morgen früh fortgesetzt. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums haben sich darauf verständigt, die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 4, 5 und 7 im Anschluss an diese Unterbrechung aufzunehmen. Für die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 5 ist ein drittel Redezeitmodul vorgesehen. Die Tagesordnungspunkte 4 und 7 werden ohne Aussprache behandelt. Der Tagesordnungspunkt 6 „Beschlussfassung zu dem Gutachten des Bürgerrates ‚Klimaschutz im Saarland‘“ wird zu Beginn des zweiten Tages aufgerufen und mit einem halben Redezeitmodul beraten. Ich lasse nun über das Gesamtverfahren abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann wird wie vorgeschlagen verfahren. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 1: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Abs. 1 Haushaltsstabilisierungsgesetz (HStabG) für das Haushaltsjahr 2026 (Drucksache 17/1859) Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Stefan Thielen das Wort. Abg. Thielen (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 12. November dieses Jahres hat der Landtag des Saarlandes in seiner 42. Sitzung die Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Absatz 1 Haushaltsstabilisierungsgesetz für das Haushaltsjahr 2026 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen. Es handelt sich um Drucksache 17/1859. Der Ausschuss hat diesen Antrag in seiner Ausschusssitzung am 13. November 2025 aufgerufen und ausführlich beraten. Insbesondere hat er sich vonseiten der Landesregierung über die wesentlichen Aspekte und Notwendigkeiten bezüglich der Feststellung der außergewöhnlichen Notsituation für das Jahr 2026 unterrichten lassen. Als Informationsbasis diente hierzu auch der seitens der Landesregierung vorgelegte Fortschrittsbericht für das Jahr 2025. Dieser bezog sich unter anderem auf zwei umfangreiche Gutachten, die uns ebenfalls vorgelegt wurden. Auf die Durchführung einer Anhörung wurde einstimmig verzichtet. Ein erneutes Aufrufen des Punktes am 27. November 2025 hat ebenfalls keinen weiteren Klärungsbedarf gezeigt, sodass der Ausschuss zur Abstimmung überging. Der getroffene Beschluss lautet wie folgt: Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt dem Plenum mehrheitlich mit den Stimmen von SPDund CDU-Landtagsfraktion bei Gegenstimme des Vertreters der AfD-Landtagsfraktion die Annahme des Antrags. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)

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