Frank Dieter Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Bereits seit März vergangenen Jahres beschäftigen wir uns mit der illegalen Entsorgung von Abfällen an Containerstellplätzen und wie man dieser begegnen kann. Denn dieses sogenannte Littering verunreinigt nicht nur unsere Böden und das Grundwasser, sondern führt auch dazu, dass den Kommunen und den Entsorgungsverbänden enorme Kosten für die Beseitigung der Verunreinigungen und die Entsorgung entstehen. Und wer zahlt die Zeche? Wir alle! Und warum? Weil immer mehr Menschen vorsätzlich, manchmal auch aus purer Bequemlichkeit, ihren Müll dort abladen, statt ihn zu einem Wertstoffhof zu bringen. Das wollen und können wir so nicht mehr hinnehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Nach Angaben des Saarländischen Städte- und Gemeindetages wurden in den zurückliegenden Jahren insgesamt 7.000 Tonnen illegalen Mülls beseitigt. Allein der ZKE musste nach eigenen Angaben in den vergangenen zehn Jahren an seinen 240 Containerstellplätzen circa 430 Tonnen Müll entsorgen. Das sind Zahlen, die für sich sprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns von der SPD-Fraktion war bereits im vergangenen Jahr klar - deshalb hatten wir neben der CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag gestellt -, dass gehandelt werden muss, dass zunächst jedoch die rechtlichen Grundlagen zur Einführung von Videoüberwachung sorgfältig geprüft und die entsprechenden Regelungen juristisch sauber abgebildet werden müssen. Das war auch das Ergebnis der im vergangenen Jahr durchgeführten ersten Anhörung zu diesem Thema. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf haben wir eine rechtliche Grundlage, die unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten eine Videoüberwachung an Containerstellplätzen ermöglicht. Vielen Dank dafür dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz! (Beifall von der SPD.) Mit der Ergänzung durch unseren Abänderungsantrag haben wir aus unserer Sicht nun das passende Werkzeug zur Hand, mit dem die Städte und Gemeinden der illegalen Müllentsorgung an Containerstellplätzen den Kampf ansagen können. Bevor ich kurz auf die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs eingehe, möchte ich mich aber wie mein Vorredner bei allen bedanken, die sich in den beiden Anhörungen eingebracht haben. Wir konnten hieraus viele Erkenntnisse gewinnen und auch einige Umsetzungsvorschläge mitnehmen. Ich glaube, ich plaudere kein Geheimnis aus, wenn ich sage, dass der überwiegende Teil der Angehörten die Einführung der Videoüberwachung begrüßt. Vielen Dank Ihnen allen! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf überlässt es den Kommunen, ob sie von der Möglichkeit einer Videoüberwachung Gebrauch machen möchten. Wir haben bewusst auf eine Pflicht zur Einführung verzichtet, die Videoüberwachung soll für alle, die das nutzen möchten, ein zusätzliches Instrument für die Bekämpfung illegaler Müllentsorgung an Containerstellplätzen sein. Dies möchte ich hier betonen. Da im Vorfeld, aber auch bei den Anhörungen Bedenken geäußert wurden, dass durch die Videoüberwachung keine Eindämmung des Müllproblems erfolgen werde, sondern lediglich seine Verdrängung an andere Örtlichkeiten, wird die gesetzliche Regelung zunächst auf fünf Jahre befristet. Es wird also zunächst ein Pilotprojekt durchgeführt, nach dessen Ablauf eine Evaluation erfolgen wird. Die durch die Videoüberwachung gewonnenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch nach Ablauf von 72 Stunden. Reicht diese Zeit nicht aus, um Müllsünder ausfindig zu machen, dürfen die Daten für weitere 48 Stunden gespeichert werden. Diese wichtigen datenschutzrechtlichen Vorgaben hatten übrigens nach der ersten Anhörung im Gesetzentwurf der CDU- (Abg. Schmidt (SPD)) Fraktion gefehlt, weshalb wir diesen nicht unterstützen konnten. Um es mit den Worten des Kollegen Theobald zu sagen: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Des Weiteren ist an Orten, an denen „gefilmt“ wird, darauf hinzuweisen. Es sind zudem Kontaktdaten anzugeben, an die man sich wenden kann, sollte man Fragen im Zusammenhang mit den Videoaufnahmen vor Ort haben. Damit sowohl während des Pilotprojekts als auch nach dessen Ende Maßnahmen entwickelt und Lösungen zum Umgang mit diesen illegalen Ablagerungen, auch im Hinblick auf mögliche Verdrängungseffekte, erarbeitet werden können, schaffen wir mit unserem Abänderungsantrag die Möglichkeit, dass die teilnehmenden Kommunen dem für Abfallwirtschaft zuständigen Ministerium, aktuell dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, die durch die Aufnahmen erhaltenen wichtigen Daten zur Verfügung stellen. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine flächendeckende und fundierte Evaluation erfolgen kann. Dies geschieht natürlich, das ist wichtig anzumerken, in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem SS-GT; darum hat der Städte- und Gemeindetag in der Anhörung explizit gebeten. Um zunächst überhaupt Kenntnis von den durchgeführten Videoüberwachungen in den Kommunen zu erlangen, möchten wir mit unserem Abänderungsantrag sicherstellen, dass die Kommunen dem für Abfallwirtschaft zuständigen Ministerium die Durchführung der einzelnen Videoüberwachung unter Nennung der Örtlichkeit anzeigen. Zusammenfassend kann ich also sagen: Wir stellen den Kommunen mit der Videoüberwachung ein wichtiges Instrument im Kampf gegen illegale Müllablagerung an Containerstellplätzen zur Verfügung. Allerdings muss uns allen bewusst sein, dass das Littering ein Problem ist, das sich nicht mithilfe einiger weniger Maßnahmen lösen lässt. Es bedarf im wahrsten Sinne des Wortes eines ganzen Blumenstraußes an Maßnahmen, wie es sie etwa mit „Kommunal vernetzt für ein sauberes Saarland“, „Respekt im Wald“ oder „Müll im Wald“ gibt. Auch Initiativen wie „Picobello“ des EVS oder „Cleanup Saarland“ sind sehr wichtig. Wir wollen zudem weitere Maßnahmen gegen das Wegwerfen von Müll erarbeiten und in bestehende Konzepte und Kampagnen einfügen. Aber letztendlich muss jeder einzelne seinen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt leisten, andernfalls sprechen wir noch in mehreren Jahren darüber, dass überall verstreut Müll liegt. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf sowie zu unserem Abänderungsantrag. - Vielen Dank. Glück auf! (Beifall von der SPD.)
