Petra Berg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich freue mich sehr, dass wir heute die Zukunft der ältesten Naturlandstiftung Deutschlands gewährleisten können, dies durch den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen. Herr Kollege Theobald, dass Sie Gesetzentwürfe, die die Fraktionen einbringen, quasi als Gesetzentwürfe zweiter Klasse sehen, irritiert mich doch etwas. Das sollte nicht Ihr Selbstverständnis als Abgeordneter dieses Hohen Hauses sein. (Beifall von der SPD.) Sie haben gesagt, dass es eine breite Kritik und ein breites Dagegensein gegen diesen Gesetzentwurf gegeben hätte. Das muss ich zurückweisen. Mein ausgesprochener Dank geht an die Landnutzer und die Landschützer, die sich in diesen Arbeitsprozess sachlich eingebracht und zu Wort gemeldet haben und die konstruktive Beiträge geleistet haben. Ihre Argumente wurden gehört und sind in dem Änderungsantrag der Regierungsfraktion auch verarbeitet worden. Besonders freut es mich auch, dass der öffentlichkeitswirksame Anhörungsprozess dazu geführt hat, dass sich neben der Landwirtschaftskammer weitere Verbände und Institutionen mit sehr unterschiedlichen Interessen gemeldet haben, die an einer Arbeit im Stiftungsrat interessiert sind. Das waren der Saarländische Städte- und Gemeindetag, der Biosphärenzweckverband Bliesgau, das Nationalparkamt Hunsrück-Hochwald und der Naturpark Saar-Hunsrück e.V. Sie alle haben Interesse daran, sich zukünftig an dem Wirken der Saarländischen Naturlandstiftung zu beteiligen. Man muss sagen, der Respekt vor der Stiftungsautonomie gebietet es, dass die Aufnahme weiterer Mitglieder dem Stiftungsrat vorbehalten bleibt. Das ist ganz klar. Dass es hier so eine einseitige Kritik von Herrn Theobald gibt, wird dem gesamten Prozess, auch der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs, nicht gerecht. Um einige Missverständnisse und Fehlinterpretationen klarzustellen, möchte ich jetzt einzelne Punkte noch einmal betonen: Wir bewahren hier, was sich bewährt hat. Wir erfinden das Rad nicht gänzlich neu. Mit der Überführung der Stiftung in die Rechtsform des öffentlichen Rechts werden die Weichen gestellt für die Zukunft der ältesten Naturlandstiftung Deutschlands, die seit 1976 ein Garant für den Schutz von Artenvielfalt und die Bewahrung von Lebensräumen war und auch bleiben soll. Gleichzeitig setzen wir damit eine einstimmige Willensbekundung der Stiftungsratsmitglieder aus dem Jahr 2023 um. Liebe Frau Kollegin Anja Wagner-Scheid, auch der Saarwald-Verein ist dort vertreten, hat zugestimmt und war auch, wofür ich dankbar bin, an der Erarbeitung beteiligt. Deshalb sage ich: Das, was Sie gesagt haben, Herr Theobald, ist so einfach nicht wahr. Es war ein breiter Konsens der Mitglieder. Wir schaffen hiermit Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für die Arbeit der Stiftung, aber auch für die Mitarbeitenden, die sich tagtäglich engagieren. Dazu möchte ich einzelne Kritikpunkte aufgreifen und erläutern. Zunächst einmal wurde angezweifelt, dass es eine Notwendigkeit der Umwandlung der Stiftung in die Rechtsform des öffentlichen Rechts gibt, wenn man die Arbeit der Naturwacht Saarland erhalten möchte. Die Naturlandstiftung Saar ist aktuell die Trägerin der wichtigen Arbeit der saarländischen Naturwacht und erhält aus Landesmitteln die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten erstattet. Es wurde schon gesagt, dieser Vorgang war bisher nicht umsatzsteuerpflichtig. Durch neue Regelungen wird er es werden. Das hätte zur Folge, dass im aktuellen Haushalt eine Belastung von bis zu 75.000 Euro jährlich zusätzlich stattfinden würde. Das werden wir jetzt mit der Umwandlung in die Rechtsform vermeiden. Weiter gilt es, die wichtige Arbeit unserer Ranger im Sinne der Bewahrung, des Schutzes und der Wissensvermittlung zur Artenvielfalt und der Natur zu erhalten und auch tragfähig auszugestalten. Auch deshalb brauchen wir die Änderung der Rechtsform. Im Übrigen ist das keine neue Erfindung des Saarlandes, bereits zehn von 13 Flächenländern haben dies so praktiziert. Vier davon verfügen wie die Naturlandstiftung Saar über eine Tochtergesellschaft, die als Flächenagentur erwerbstätig ist. Bei einer unveränderten Einbindung der Verbände in die Arbeit der Stiftung durch die weitreichenden Befugnisse des Stiftungsrates wird auch die Rechtmäßigkeit der Stiftung fortan durch das Land beaufsichtigt - das ist auch unsere Pflicht - und die Wirtschaftsführung durch den Rechnungshof kontrolliert. Diese Kontrolle orientiert sich an international und national anerkannten Standards und erstreckt sich auch auf die Beteiligung der Stiftung. So können wir nämlich eine verantwortungsvolle Unternehmensführung gewährleisten. Das ist wichtig. Die im Gesetz vorgeschlagene Rechtsform ermöglicht deshalb, ich fasse es noch einmal zusammen, eine umsatzsteuerfreie Personalgestaltung und die Kostenerstattung durch das Saarland, verbesserte Kontrollmechanismen, sie garantiert wertschöpfendes Handeln der Tochtergesellschaft durch den Ankauf von Flächen im Sinne des Naturschutzes und gleichzeitig auch die Finanzierung der Stiftungsarbeit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, all diese Bestrebungen orientieren sich stets an dem Ausgleich der Interessen der Landnutzer und der Landschützer. Das ist und bleibt auch so und das ist seit Jahren Sinn und Zweck der Naturlandstiftung. Diese Verpflichtung zum Ausgleich findet sich auf Initiative der Regierungsfraktion fortan in der Hauptsatzung wieder und wird die Arbeit der Stiftung leiten. Auch das ist ein wichtiger Ausdruck der Stiftungsautonomie. Der Befürchtung aus der Vergangenheit, die Stiftung könne aufgrund des Reichssiedlungsgesetzes und des Grundstückverkehrsgesetzes ihr Vorkaufsrecht nutzen, um große landwirtschaftliche Flächen anzukaufen und diese erwerbswirtschaftlich aufzuwerten, ist durch den Gesetzentwurf Rechnung getragen worden. Denn, und das betone ich ausdrücklich, dieses Vorkaufsrecht der Stiftung kann ausschließlich zur Erfüllung des Stiftungszweckes, zum Wohle des Naturschutzes und nicht aus erwerbswirtschaftlichen Gründen ausgeübt werden. Sehr geehrte CDU-Fraktion, die Naturlandstiftung soll diesen Ausgleich herstellen und soll die Interessen bündeln. Ich finde, das hat sie in den vergangenen Jahren wirklich gut getan. Im Übrigen steht auch der Bauernverband hinter diesem Gesetzentwurf. Ja, es gibt kritische Stimmen. Wir waren auf dem Agrarempfang, ich weiß nicht, ob Sie da waren, ich habe nur den Kollegen Dr. Salm gesehen, auch das war ausdrücklich dort noch mal Thema. Mit der Landwirtschaftskammer bin ich noch im Gespräch, um diese Irritationen aufzuklären, denn wir wollen ja keine Landwirtschaftsstiftung gründen. Wir wollen eine Stiftung des öffentlichen Rechts gründen, die Landwirtschaft, Naturschutz und Umweltschutz miteinander verbindet. Bitte lassen Sie uns das doch nicht spalten, lassen Sie uns doch gemeinsam diese wirklich gute Arbeit fortführen. Es geht um die Anforderungen, die die Saarländische Naturlandstiftung auch in den kommenden 50 Jahren leisten muss. Das geht nur durch einen sicheren Rechtsrahmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe Ihnen aufzeigen können, dass diese Rechtsform wirklich die bestmögliche Entscheidung ist, damit wir diese Stiftung und ihre Arbeit so fortführen können. Damit handeln wir verantwortungsvoll, entschlossen und auch vorausschauend. Wir stellen die Weichen für die Zukunft der Saarländischen Naturlandstiftung. Wir erhalten die Stiftung als Ort, an dem - und ich sage es in Richtung CDU ‑ Fraktion ‑ , Naturschützer und Landnutzer zusammenarbeiten. Es sind die Verbände, die sich hier eingebracht haben und das einstimmig, ich kann es nicht oft genug wiederholen, befürwortet haben. Es hat hier wirklich kein Auseinanderdriften der Interessen und auch nicht der Stimmen gegeben. Das ist so nicht richtig. Die Stiftung ist auch ein Ort, das finde ich ebenfalls wichtig, an dem ehrenamtliche und hauptamtliche Expertise aufeinandertreffen und ineinandergreifen, an dem das gemeinsame Ziel, der Schutz unserer saarländischen Wälder und Wiesen mit all ihrer Artenvielfalt, im Einvernehmen mit der Landwirtschaft umgesetzt wird. Damit ist dieses Gesetz keine technische Detailreform, sondern vielmehr ein sehr klares Bekenntnis zu jahrzehntelanger Verantwortung, zu Natur und Artenvielfalt. Wir lassen nicht zu, dass die älteste Naturlandstiftung Deutschlands durch steuerliche Hürden oder aber rechtliche Schranken ausgebremst wird. Wir wollen die Geschichte dieser Saarländischen Naturlandstiftung mit Ihrer Zustimmung weiterschreiben. Die Botschaft ist doch klar: Naturschutz ist kein Luxusgut, Naturschutz ist Daseinsvorsorge. Es ist eine Investition in die Lebensqualität der Saarländerinnen und Saarländer. Noch viel mehr ist es jedoch eine Investition in die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen mit diesem Gesetz die Voraussetzungen für ein starkes, ein handlungsfähiges und zukunftsfestes Instrument des Naturschutzes im Saarland und einen Ort der Verständigung zwischen den unterschiedlichen Flächennutzungsinteressen. Bitte lassen Sie uns diese wichtige Arbeit nicht durch machtpolitische Störfeuer und die Verbreitung von Halbwahrheiten zerstören, sondern lassen Sie uns auf die Vorteile, die Chancen und die Möglichkeiten dieser Umwandlung in die Rechtsform des öffentlichen Rechtes schauen. Ich bitte Sie wirklich von Herzen um die Zustimmung zu diesem Gesetz, damit die Saarländische Naturlandstiftung das bleibt, was sie immer war und was sie auch in Zukunft sein wird: der Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Landnutzern und den Landschützern. Vor allen Dingen aber tritt die Naturlandstiftung für die Interessen der Saarländerinnen und Saarländer ein. Wir schaffen hiermit eine gute Grundlage, damit die Stiftung auch noch in 50 Jahren diese Aufgabe verantwortungsvoll meistern kann. - Vielen Dank! (Beifall von der SPD.)
