Stefan Löw
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen! Liebe Saarländer! Mit dem heute vorliegenden Gesetz nehmen wir die notwendigen Anpassungen am Saarländischen Spielhallengesetz und Spielbankgesetz vor. Dabei halten wir an unserem Grundsatz fest: Der Schutz der Menschen steht im Mittelpunkt. Hintergrund ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, das das bisherige absolute Rauchverbot in Spielhallen wegen einer Ungleichbehandlung zu den Spielbanken beanstandet hat. Wenn vergleichbare Einrichtungen unterschiedlich geregelt werden, entstehen Widersprüche im Gesetz. Dies beseitigen wir jetzt. Was wird konkret geändert? Erstens. Rauchen bleibt in Spielhallen grundsätzlich verboten, aber analog zu den Spielbanken können künftig klar abgegrenzte, untergeordnete und gut gekennzeichnete Raucherbereiche eingerichtet werden. Diese Räume sind reine Raucherbereiche, es sollen dort keine Speisen, keine Getränke verzehrt werden, es sind keine Aufent- (Abg. Löw (SPD)) haltszonen. So bleibt der Nichtraucherschutz gewahrt. Zweitens. Wir schaffen eine Verordnungsermächtigung. Das heißt, die Landesregierung kann bei Bedarf schnell reagieren und die Ausgestaltung dieser Bereiche klar definieren, um Fehlentwicklungen vorzubeugen. Drittens. Wir passen die Ordnungswidrigkeitentatbestände an. Wer gegen das Rauchverbot oder die Anforderungen an Raucherbereiche verstößt, muss künftig mit klaren Sanktionen rechnen. Diese Änderung setzen wir sowohl im Spielhallen- als auch im Spielbankgesetz um und schaffen damit vollen Gleichlauf. Hiermit sorgen wir für Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und für klaren Schutz der Beschäftigten und Gäste. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist keine inhaltliche Kehrtwende, kein Aufweichen unseres Kurses. Wir behalten das strengste Spielhallengesetz in Deutschland bei. Wir passen es lediglich dort an, wo es notwendig war, um rechtssicher zu bleiben. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
