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Sebastian Schorr

CDU 12.11.2025 Sitzungen 17/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Saarländerinnen! Wer in den Gemeinden oder Stadträten Verantwortung übernimmt, der tut das meist nach Feierabend, nach einem vollen Arbeitstag, irgendwo zwischen Familie, Freunden, Beruf, Hobbys und auch anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten. Genau diesen Menschen gilt heute unserer Anerkennung. Dieses Engagement verdient nicht nur Respekt, sondern auch gute Rahmenbedingungen. Mit der heutigen Änderung des kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes schaffen wir genau das, eine Regelung, die dieses Engagement erleichtert und in Zukunft für viele überhaupt erst möglich macht. Wir ermöglichen hybride Ausschusssitzungen, also die Kombination aus Präsenz und digitaler Zuschaltung, und geben den Kommunen die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob und wie sie davon Gebrauch machen. Ich möchte ausdrücklich betonen, es geht nicht um Sitzungen der Gemeinde oder des Stadtrates selbst, sondern ausschließlich um deren Ausschüsse. Im Mittelpunkt der Gesetzesänderung steht Paragraf 48 Absatz 6 des KSVG. Der neue Absatz regelt, dass Gemeinderäte mit Zweidrittelmehrheit in ihrer Geschäftsordnung selbst festlegen können, dass Ausschüsse künftig auch in hybrider Form tagen dürfen. Das ist eine Möglichkeit, kein Muss. Die Entscheidung darüber tref- (Abg. Schorr (CDU)) fen am Ende die handelnden Personen vor Ort in den Kommunen. Diese neue Regelung trägt der Lebensrealität, wie mein Kollege Arweiler das eben zutreffend beschrieben hat, vieler ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und -politiker Rechnung. Wer kleine Kinder betreut, Angehörige pflegt oder auch dienstliche Verpflichtungen hat, bekommt endlich die Chance, sein Engagement besser mit dem Alltag zu vereinbaren. Das ist keine technische Spielerei, sondern echte Wertschätzung für das Ehrenamt und in vielen Fällen überhaupt erst die Ermöglichung des Ehrenamts, denn viele Menschen stehen vor der Entscheidung Familie oder Engagement, Beruf oder Engagement oder Familie und Beruf oder Engagement. Dieses Gesetz schafft genau diese neuen Spielräume. Es ermöglicht, Verantwortung zu übernehmen, auch wenn man nicht immer physisch im Sitzungssaal anwesend sein kann. Die CDU-Fraktion unterstützt diese Gesetzesänderung ausdrücklich. Die Regelung ist ein sinnvoller Schritt hin zu mehr Vereinbarkeit von Familie, Beruf, Pflege und Ehrenamt. Wir wissen alle, kommunale Politik funktioniert nur, wenn Menschen bereit sind, mitzumachen. Wenn wir wollen, dass Menschen mitmachen, dass sich auch junge Eltern, Pflegeleistende oder Berufstätige beteiligen, dann müssen wir ihnen flexible und moderne Strukturen bieten. Genau das tut dieses Gesetz. Wichtig ist nun, dass diese Möglichkeit nicht an der Technik scheitert. Gerade kleinere Kommunen müssen bei der Umsetzung unterstützt werden durch Ansprechpartner, die vor Ort helfen, wenn es mal hakt. Einheitliche Standards wären hilfreich, damit alle Kommunen die gleichen Voraussetzungen haben. Ich begrüße ausdrücklich, dass das Innenministerium hierzu bereits FAQs erarbeitet hat, die gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag weiterentwickelt werden sollen. Ebenso halte ich eine rechtlich sichere Mustergeschäftsordnung durch das Innenministerium für sinnvoll, damit jede Kommune auf verlässliche und geprüfte Vorlagen zurückgreifen kann. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist kein Bruch mit der Tradition, sondern eine zeitgemäße Weiterentwicklung kommunaler Demokratie. Es bewahrt den Grundsatz der Präsenz, eröffnet aber zeitgleich die notwendige Flexibilität für all jene, die in ihrem Alltag Verantwortung für ihre Familie, ihren Beruf oder auch ihre Kommune tragen. Wir geben den Gemeinden damit nicht nur ein modernes Instrument an die Hand, sondern wir senden ein wichtiges Signal: Wer sich engagieren will, soll es auch können, unabhängig von Zeit, Ort oder Lebenssituation. Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetz unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags zustimmen. - Vielen lieben Dank! (Beifall von der CDU und bei der SPD.)

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