Carsten Becker
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländer! Heute darf ich unseren Gesetzentwurf zur Einführung von Sonderwirtschaftsmaßnahmen im Saarland, das Saarländische Sonderwirtschaftsmaßnahmengesetz, kurz SSWMG, ins Plenum einbringen und vorstellen. Wie Sie sich vorstellen können, möchten wir mit unserem Gesetz neue Akzente setzen sowie neue Investitionen und neue Investoren ins Land holen. Ich bin aber auch der CDU sehr dankbar, dass man den Blick auf die Substanz legt, also die Unternehmen, die wir bereits im Land haben. Wir haben später noch einen Antrag zum Thema Unternehmensfortführungen, denn das ist auch ein sehr wichtiger Punkt. Wir dürfen uns nicht nur um zukünftige beziehungsweise neue Investitio- (Abg. Becker (AfD)) nen kümmern, sondern müssen auch versuchen, dass wir die Unternehmen, die wir im Land haben, halten. Von daher bin ich der CDU sehr dankbar, dass wir das heute im Laufe des Tages noch besprechen werden. Werfen wir zunächst einen Blick auf die Realität. Die wirtschaftliche Lage im Saarland entwickelt sich äußerst schlecht. Das Bruttoinlandsprodukt hat sich im vergangenen Jahr mit einem Minus von 1,9 Prozent so schlecht wie in keinem anderen Bundesland entwickelt. Vor allem Sektoren wie Energie, Stahlerzeugung, Maschinenbau, Baugewerbe und auch Fahrzeugbau verzeichnen große Einbrüche. Es ist kaum eine Trendwende in Sicht, im Gegenteil, es wird ein weiterer Abschwung befürchtet. Die Entwicklungen sind Teil eines tiefen wirtschaftlichen Umbruchs, der durch den Strukturwandel in der Automobil- und Stahlindustrie sowie die rot-grüne Energiewende getrieben wird. Herkömmliche Förderinstrumente reichen nicht mehr aus, um den Transformationsdruck aufzufangen und neue Impulse zu schaffen. Hier kommen die Sonderwirtschaftsmaßnahmen, wie sie in unserem Gesetzentwurf detailliert beschrieben werden, ins Spiel. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, landesrechtliche Kompetenzen zu bündeln und einen investitionsfreundlichen Rechtsrahmen im Einklang mit dem EU-Beihilfenrecht zu schaffen. Dadurch kann das Saarland schnell, flexibel und gezielt auf Investorenbedürfnisse reagieren. Lassen Sie mich kurz auf die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs eingehen. Zunächst wollen wir eine Trägergesellschaft schaffen. Die Saar-Innovationspark GmbH wird als landeseigene Gesellschaft gegründet. Das Land wird Mehrheitsgesellschafter sein. In einem späteren Schritt wollen wir auch die Kommunen einbinden, die sich dann beteiligen. Die Aufgaben der Gesellschaft werden eine umfassende Entwicklung, Verwaltung und Vermarktung der Gebiete, Förderprogramme, eine One-Stop-Shops-Lösung für Genehmigungen sowie Monitoring sein. Der zweite Punkt ist die Einrichtung der Wirtschaftsgebiete. Die Landesregierung soll eine Rechtsverordnung erlassen. Dabei geht es darum, entsprechende Gebiete basierend auf Kriterien wie wirtschaftlicher Dringlichkeit, Standortpotenzial und Infrastruktur auszuwählen. Vorab sollen die betreffenden Kommunen eingebunden werden und es soll eine entsprechende Prüfung stattfinden. Es macht Sinn, dass die Kommunen vor Ort mitziehen. Ich könnte mir beispielsweise meine Heimatstadt Saarlouis mit der Erweiterung des Lisdorfer Berges vorstellen. Ein solches Gebiet würde sich super eignen. Wir haben bei der gescheiterten SVOLT-Ansiedlung gesehen, was in Überherrn im Gemeinderat los war. Das ist äußerst schwierig. Man braucht die Akteure vor Ort. Der Gemeinderat sollte geschlossen mit an Bord sein, sodass man sagt, man will einen Schritt nach vorne in eine bessere wirtschaftliche Zukunft gehen. Wir haben natürlich beschleunigte Verfahren. Wir wollen eine Frist von maximal zwölf Wochen ansetzen, koordiniert durch die One-Stop-Shop-Lösung. Verlängerungen kann es nur aus zwingenden Gründen geben. Diese müssen schriftlich begründet werden. Kommen wir zu den finanziellen Förderungen: Unternehmen erhalten zinsverbilligte Darlehen, Investitionszuschüsse und Zuschüsse für Forschung und Ausbildung - so weit alles im Einklang mit EU-Vorschriften. Polen ist aktuell mit 14 Sonderwirtschaftszonen am Werk. Dort hat man äußerst gute Erfahrungen gemacht. Auch weltweit gibt es schon viele gute Erfahrungen mit Sonderwirtschaftszonen. Zu den Steueranreizen und Bildungsmaßnahmen: Kommunen können Gewerbesteuer ermäßigen, darum wollen wir die Kommunen miteinbinden. Das Land kann diese Mindereinnahmen teilweise kompensieren. Das wollen wir dem Land ermöglichen. Zudem sollen Programme für Qualifizierung und Ausbildung auf den Weg gebracht werden. Kommen wir zu Monitoring und Evaluation: Wir wollen, dass im Anschluss jährliche Berichte an den Landtag über Umsetzung, Entwicklung und Mittelverwendung verfasst werden. Des Weiteren wollen wir nach drei Jahren eine unabhängige Evaluation, auf deren Basis der Landtag über eine Verstetigung entscheidet. Es ist bei allen Gesetzen wichtig, dass man eine Frist reinschreibt und sich die Sache nach zwei oder drei Jahren anschaut und fragt: Macht es Sinn oder macht es keinen Sinn? Auch beim Bürokratieabbau würde uns das in vielen Bereichen helfen. Die Finanzierung soll mit bis zu 70 Millionen jährlich aus Landesmitteln erfolgen. Wir sind aber gerne bereit, noch hochzugehen. Wir haben mal 70 Millionen angesetzt. Weitere Mittel sollen aus dem EU-Strukturfonds, aus Darlehen oder aus Bundeszuschüssen kommen. Langfristig, wenn die Investoren kommen und die Ansiedlungen da sind, erwarten wir steigende Steuereinnahmen, die das wieder kompensieren sollen. Zusammenfassend: Die Sonderwirtschaftsmaßnahmen sind ein mutiger Schritt in die Zukunft. Sie transformieren Herausforderungen in Chancen, schaffen Jobs und stärken unsere Region. Das Saarland mit seiner zentralen Lage in Europa und innovativen Branchen hat das Potenzial, Vorreiter zu werden. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen für ein starkes, prosperierendes Saarland. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Diskussion. (Beifall von der AfD.)
