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Christoph Rudolf Schaufert

AfD 12.11.2025 Sitzungen 17/42

Ja. - Im Verfassungsschutzschreiben aus Rheinland-Pfalz in der Causa Joachim Paul auf Seite 5 von 11 ist es nachzulesen. Ihm wurde die Aussage über die Neuverfilmung der Nibelungensaga als Geschichte großer Männer und Frauen, die tun, was getan werden muss, weil sie ihren Werten und damit sich selbst treu bleiben, staatlich vom Verfassungsschutz auf den Zähler geschrieben. Wir wissen alle, wo dies endete: Im Ausschluss von Herrn Paul von der OB-Wahl in Ludwigshafen. Als noch treffenderes Beispiel der jüngsten Zeit möchte ich das Problem an der Wortkombination „Deutschland erwache“ aufzeigen. Professor Bolz bekam wegen der satirischen Verwendung der Worte vor knapp drei Wochen eine Hausdurchsuchung und ein Ermittlungsverfahren. Wenn man diesen rigiden Maßstab generell bei den Worten anlegt, so muss man um die Nationalgalerie in Berlin auch einen großen Bogen machen, da dort - auch in sarkastischer Verwendung - ein Gemälde von 1942 hängt mit dem Titel „Deutschland erwache“. Weiter muss natürlich das Gedicht von Kurt Tucholsky mit dem Titel „Deutschland erwache“ möglichst aus dem Verkehr und der Zitier- und Verwendungsliste der Menschen gestrichen werden. Was bei Anlegen des Bolz'schen Maßstabs dann natürlich auch gar nicht ginge, ist, wenn basierend auf diesem Werk Tucholskys in der Frankfurter Romanfabrik im Zuge des Programms „Neustart Kultur“ ein Stück zu hören war mit diesem Titel - ich will die Wortkombination jetzt nicht wiederholen -, damals gefördert mit Steuergeldern aus dem Hause der damaligen Kulturstaatsministerin Claudia Roth. Kurz: ein Zitat, eine Wortkombination, aber völlig unterschiedliche Umgangsweisen - von Förderung mit Steuergeld bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen und Hausdurchsuchung. So etwas führt zu Vagheit, möglichen Missverständnissen und schlimmer noch, wie wir es aktuell beobachten, zu potenzieller Willkür. Das angeführte Beispiel zeigt, wie die satirische oder unbeabsichtigte Verwendung von Ausdrücken oder im Grunde banalen Wortkombinationen zu schweren Konsequenzen führen kann, je nach Gusto der Staatsanwaltschaft und mittlerweile je nach Gusto der Regierenden - und leider vor allem abhängig davon, wer etwas sagt. Dies zeigt, dass ohne präzise Richtlinien Bürger in Unsicherheit leben und sich selbst stets fragen müssen: Ist meine Formulierung strafbar oder nicht? Solch eine Ungewissheit - Ihnen, den selbsternannten Demokraten, gefällt das ja vielleicht - widerspricht aber dem Kern unserer Verfassung, die in Artikel 5 des Grundgesetzes die Freiheit der Meinungsäußerung garantiert, aber, was auch gut ist, Schranken in allgemeinen Gesetzen vorsieht, wenn die Meinungsfreiheit über das Ziel hinausgeht. Genau hier setzt unser Gesetzentwurf ein. Er schafft Klarheit und Transparenz, indem er eine dynamische öffentliche Liste verbotener Zitate, Parolen und Wortkombinationen einführen möchte. Diese Liste, gepflegt vom Innenministerium, soll unterteilt sein in Kategorien wie NSbezogene Ausdrücke, rechtsextreme, linksextreme, islamistische und sonstige. Sie soll mindestens jährlich aktualisiert werden, basierend auf Gerichtsentscheidungen und Expertenempfehlungen, alles mit Begründungen und Quellen versehen, um Missbrauch zu verhindern. Solch eine Liste ist nicht nur hilfreich, sondern denklogisch und verfassungsrechtlich zwingend erforderlich. Stellen Sie sich vor, ein normaler Bürger, kein Jurist, kein Historiker, möchte seine Meinung frei äußern, wie es Artikel 5 Grundgesetz und Artikel 5 der saarländischen Verfassung garantieren. Doch wie soll er wissen, dass scheinbar harmlose Ausdrücke wie „Alles für Deutschland“ oder „Deutschland erwache“ strafbar sind? Wie soll ein Neubürger darauf kommen, dass er sich wegen dieser im Grunde Binsen hier in Deutschland schwer strafbar macht? Denn die Verwendung dieser Ausdrücke kann gemäß § 86 Strafgesetzbuch mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Ohne eine explizite, verbindliche und öffentlich zugängliche Liste ist es für den Durchschnittsbürger unmöglich, zu ermitteln, was er sagen darf und was nicht. Das verletzt eklatant das Rechtsstaatsprinzip aus Artikel 20 Grundgesetz, das Vorhersehbarkeit und Gleichbehandlung fordert. Eine dynamisch geführte öffentliche Liste erfüllt genau das: Sie eliminiert Vagheit, verhindert Willkür und gewährleistet, dass jeder Bürger unabhängig von Bildung oder Hintergrund die Grenzen der Redefreiheit nachvollziehen und nachlesen kann. Ohne diese Liste bleibt die Rechtsanwendung unvorhersehbar, was zu Ungleichbehandlung führt. Ein Wort, zwei Maßstäbe - oder wie eben dargelegt: Wo Roth fördert, gerät Bolz ins Visier. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Logik des Grundgesetzes selbst. Wenn Schranken in allgemeinem Gesetz liegen, dann müssen diese Gesetze so gestaltet sein, dass der Bürger sie leicht finden und verstehen kann. Eine Liste, die auf der Website des Ministeriums veröffentlicht wird, mit Begründungen und Quellen, schafft genau diese Zugänglichkeit. Betroffene und Bürger können Widerspruch einlegen und das Ganze ist natürlich gerichtlich überprüfbar. Im Rahmen seiner Kultur- und Bildungskompetenzen gemäß Artikel 70 Grundgesetz kann und muss das Saarland hier ergänzend zum Bund (Abg. Schaufert (AfD)) handeln, um die Redefreiheit zu schützen und Missbrauch zu verhindern. Gegner können einwenden, dass eine solche Liste, da sie ja Verbote verschriftlicht, die Freiheit einschränkt, aber im Gegenteil, sie stärkt sie. Indem sie Klarheit schafft, verhindert sie, dass Bürger aus Angst vor unklaren Konsequenzen schweigen. Zum Abschluss noch einmal fokussiert: Dieses Gesetz ist zwingend notwendig, um die Transparenz schlicht aus Artikel 5 Grundgesetz und Artikel 5 der saarländischen Verfassung zu erfüllen. Es macht die Grenzen der Redefreiheit für jeden nachvollziehbar und nachlesbar, stärkt die Demokratie, verhindert, dass Vagheit zu Ungerechtigkeit und Willkür führt. Ich appelliere an Sie, diesen Entwurf anzunehmen - für ein freies, sicheres, gerechtes und demokratisches Saarland. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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