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Christoph Rudolf Schaufert

AfD 12.11.2025 Sitzungen 17/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Nun geht es um unseren Gesetzentwurf mit dem Titel „Saarländisches reine Rede und rechtsichere Ausdrucksverwendungsgesetz“. Unser Entwurf ist mehr als nur eine gesetzgeberische Maßnahme. Er ist ein notwendiger Schritt zur Stärkung der Demokratie, zur Sicherung der Redefreiheit und zur Vermeidung von Willkür in der Rechtsanwendung und Machtausübung. Ich werde dieses Gesetz erläutern, mit besonderem Fokus auf die zentrale Komponente, die Erstellung und Pflege einer öffentlich zugänglichen Liste von Wortkombinationen, Abkürzungen, Ausdrücken wie verbotener Zitate, die nicht durch Artikel 5 Grundgesetz oder Artikel 5 der saarländischen Verfassung gedeckt sind und sogar strafrechtlich sanktioniert werden. Zunächst einmal: Welches Problem löst dieses Gesetz? Unsere aktuelle Rechtslage, insbesondere Bundesgesetze wie § 86a Strafgesetzbuch - Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - und § 130 Strafgesetzbuch - Volksverhetzung - bieten grundsätzlich zwar einen Rahmen zum Schutz vor extremistischen Ausdrücken, Wortkombinationen, Abkürzungen wie Symbolik et cetera, und bei einigen Ausdrücken, Worten, Symbolen ist jedermann auch sofort klar, was gemeint ist, doch diese Vorschriften und möglichen Sanktionen sind oft kontextabhängig und eröffnen Raum für Interpretationen. Motto mittlerweile: Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Als neuestes Beispiel dieses Mottos sei auf die Schmährede von Herrn Steinmeier am 09.11.2025 verwiesen, die er mit den Worten „Tun wir, was getan werden muss“ beendete und wofür er vom linksgrünen Establishment im Saal frenetisch beklatscht wurde. Diese Worte, diese Wortkombination kann man aber auch aus dem Stasi ‑ ‑ , äh, dem Verfassungsschutzschreiben (Starke Unmutsbekundungen und erregte Zurufe von der SPD) in der Causa Joachim Paul auf Seite ‑ ‑

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