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Sebastian Schorr

CDU 07.10.2025 Sitzungen 17/41

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, der vorsieht, dass künftig vor allen öffentlichen Gebäuden des Saarlandes täglich die Bundesflagge gehisst werden soll. Das klingt zunächst nach einem Ausdruck nationaler Verbundenheit. Selbstverständlich teilt auch die CDU-Fraktion den Respekt vor unseren staatlichen Symbolen, Schwarz-Rot-Gold für Einigkeit, Recht und Freiheit, für die Werte, auf denen unsere Demokratie beruht. Meine Damen und Herren, ein Gesetz muss präzise, nachvollziehbar und rechtssichere Regelungen enthalten. Genau das leistet dieser Entwurf nicht, was ich an vier Beispielen darlegen möchte. Erstens ist der Text, wie meine Vorrednerin schon skizziert hat, bereits in seiner Formulierung fehlerhaft. Er verweist auf das „Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport“, ein Ministerium, das es 2007 gab. Ich gehe davon aus, dass es ein Übertragungsfehler aus der Verordnung war. Dieses Ministerium gibt es seit fast zwei Jahrzehnten nicht mehr. Wer ein Landesgesetz ändern möchte, sollte zumindest die aktuellen Verwaltungsstrukturen kennen. Das ist keine Nebensache, sondern eine Frage der Gesetzgebungstechnik und der Sorgfalt. (Beifall von der CDU.) Zweitens enthält der Entwurf inhaltliche Widersprüche. In § 5 Absatz 3 wird festgelegt, dass die Bundes- und Landesflagge nicht in Gesellschaft mit Flaggen nichtstaatlicher Organisationen gehisst werden dürfen. Im selben Absatz wird jedoch eine Ausnahmeregelung für religiöse, über- und zwischenstaatliche sowie gemeinnützige Organisationen, Vereine, Verbände vorgesehen. Damit wird gleichzeitig etwas verboten und erlaubt. Das ist weder rechtsklar noch nachvollziehbar, insbesondere, weil dem Innenministerium dann obliegt, was wo gelten soll. Drittens steht der Entwurf auch im Widerspruch zur derzeitigen saarländischen Hoheitszeichenverordnung und zur gelebten Praxis. Nach § 4 der Verordnung werden bei Beflaggungsanlässen grundsätzlich wie links neben mir die Bundesflagge, die Landesflagge und - soweit möglich - auch die Europaflagge gemeinsam gesetzt. Diese Dreifachbeflaggung steht für das föderale und europäische Selbstverständnis unseres Landes. Der AfD-Entwurf hingegen stellt einseitig die Bundesflagge in den Vordergrund und verschiebt damit das bewährte Gleichgewicht zwischen Bundes-, Landes- und Europasymbolik. Gerade im Saarland mit seiner europäischen Geschichte und seiner Grenzlage ist diese Balance Ausdruck unseres Selbstverständnisses. Dies sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden. (Beifall von der CDU.) Viertens ist § 5 Absatz 7 problematisch. Dort heißt es, kommunale Gebäude sollen durch kommunale Satzungen dieser Regelung folgen. Diese Formulierung ist nicht nur ungewöhnlich, sondern auch rechtlich unklar. Es ist zweifelhaft, ob Kommunen überhaupt berechtigt wären, hierzu Satzungen zu erlassen, ob es quasi eine Selbstverwaltungsaufgabe ist oder nicht. Hinzu kommt, dass sich etwa bei Schulen die bauliche Trägerschaft bei den Kommunen befindet, während die fachliche dem Ministerium für Bildung und Kultur untersteht. Wer hier welche Regelung umsetzen soll, bleibt völlig offen. Meine Damen und Herren, das Saarland hat bereits ein funktionierendes und rechtssicheres Regelwerk. Die bestehende Hoheitszeichenverordnung regelt die Beflaggungspraxis umfassend, praktikabel und flexibel. Sie erlaubt dem Innenministerium, anlassbezogen zu handeln, und stellt sicher, dass Bundes-, Landes- und Europaflagge in einem ausgewogenen Verhältnis gezeigt werden. Respekt vor der Bundesflagge bedeutet, sie mit Haltung zu tragen.

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