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David Maaß

SPD 07.10.2025 Sitzungen 17/41

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetzentwurf dient der Schließung einer im Kommunalrecht bestehenden Regelungslücke. Künftig soll für alle Fälle, in denen die Wahl eines kommunalen Beschlussgremiums rechtskräftig für ungültig erklärt wird, eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Damit stellen wir sicher, dass bestehende Unsicherheiten präventiv beseitigt und die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien dauerhaft gewährleistet werden. Bislang ist ab Rechtskraft der Ungültigkeitserklärung der Wahl das kommunale Beschlussgremium im Umfang der Ungültigkeitserklärung nicht handlungsfähig. Gleichzeitig wurde noch kein neues Gremium gewählt, sodass je nach Umfang der Ungültigkeitserklärung eine Zeit entsteht, in der vor Ort keine ordnungsgemäßen Beschlüsse mehr gefasst werden können. Um diesen Zustand zu überbrücken, sieht die bestehende Regelung nur die Möglichkeit vor, dass die Kommunalaufsicht einen Beauftragten oder eine Beauftragte bestellt. Dieses Instrument stellt jedoch einen erheblichen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar und sollte daher nur als äußerstes Mittel eingesetzt werden. Ziel muss es sein, dass die kommunalen Organe auch in solchen Ausnahmesituationen aus eigener Kraft handlungsfähig bleiben. Mit dem vorliegenden Entwurf wird eine klare Regelung geschaffen: Wird eine Wahl rechtskräftig für ungültig erklärt, so führen die bisherigen Mitglieder die Geschäfte bis zum Beginn der Amtszeit der neu gewählten Vertretung fort. Die Rechtswirksamkeit der in diesem Zeitraum getroffenen Entscheidungen bleibt davon unberührt. Damit sorgen wir für Rechtssicherheit. Darüber hinaus wird die Dauer der Amtszeit präzisiert. Erfolgt eine Wiederholungswahl, so endet die Amtszeit des neu gewählten kommunalen Gremiums mit dem Ablauf der allgemeinen Amtszeit. Findet eine Neuwahl jedoch kurz vor Ablauf dieser allgemeinen Amtszeit statt, so verlängert sich die Amtszeit bis zum Ende der folgenden Wahlperiode. Auch dies trägt dazu bei, klare Verhältnisse zu schaffen. Mit dieser Anpassung stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und stellen sicher, dass vor Ort in jeder Situation verlässliche Beschlüsse gefasst werden können. Ich bitte daher um Zu- (Abg. Maaß (SPD)) stimmung in Erster Lesung und um Überweisung in den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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