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Heike Sylvia Winzent

07.10.2025 Sitzungen 17/41

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 41. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, am Morgen des 7. Oktober 2023 drangen schwer bewaffnete Terroristen der Hamas in israelische Kibbuzim und Städte ein. In den darauf folgenden Stunden wurde klar, es handelte sich um den größten Angriff auf jüdisches Leben seit dem Holocaust. Menschen jüdischen Glaubens wurden auf schreckliche Weise aus dem Leben gerissen. Mehr als 1.200 Menschen wurden getötet. 251 Menschen wurden in den Gazastreifen verschleppt. Noch immer befinden sich rund 50 Geiseln in den Händen der Hamas. Es wird geschätzt, dass davon nur noch die Hälfte am Leben ist. Heute, am zweiten Jahrestag dieses fürchterlichen Angriffs der Hamas auf Israel und des Beginns des Krieges, gedenken wir der Opfer dieser barbarischen Gewalt. Wir trauern mit ihren Angehörigen und Freunden. Wir appellieren an die Täter: Lasst die noch lebenden Geiseln endlich frei und übergebt die sterblichen Überreste der Verstorbenen an ihre Angehörigen! Wir stehen an der Seite des Staates Israel, dessen Existenzrecht für uns unabdingbar ist. Als sichtbaren Ausdruck unserer Verbundenheit haben wir heute eine Trauerbeflaggung veranlasst. Israel ist der Schutzraum für Jüdinnen und Juden aus aller Welt. Israel ist die einzige Demokratie im Nahen Osten. Hunderttausende haben in den letzten Monaten und Jahren in Israel eindrucksvoll für die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Meinungsfreiheit demonstriert. Zuletzt gab es erneut einen großen Protesttag für die sofortige Freilassung der Geiseln und für ein Ende des Gazakrieges. Auch ihnen gilt unsere Solidarität. Wir sehen und beklagen das Leid der vielen zivilen Opfer und die humanitäre Lage in Gaza. Wir können dieses Leid aber nicht beklagen, ohne zu benennen, dass die Hamas für die Eskalation der Lage am 7. Oktober 2023 verantwortlich ist. Wir verurteilen Antisemitismus in jeglicher Form. Der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) kommt in seiner erst gestern veröffentlichten Analyse zum politischen Antisemitismus in Deutschland seit dem 7. Oktober 2023 zu der Schlussfolgerung, dass die Gewalt der am 7. Oktober begangenen Verbrechen in den antisemitistischen Reaktionen fortwirkt. Antisemitismus ist eine Bedrohung für jüdisches Leben in Deutschland. Antisemitismus beruht auf Vorurteilen und er beruht auf Hass. Er verletzt demokratische Werte wie Menschenwürde und Gleichheit und greift das Fundament einer freien Gesellschaft an. Antisemitismus bedroht uns alle. Deshalb sind wir auch alle im Kampf gegen den Antisemitismus gefragt. Wir können diese Aufgabe nicht delegieren. Wir stehen in der Verantwortung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir nun in die Sitzung, in die Formalitäten einsteigen, darf ich heute Morgen im Hohen Hause eine Gruppe von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen und mittleren Dienstes der Fachhochschule für Verwaltung unter der Leitung von Herrn Frank Eisenbeis begrüßen sowie die Präsidentin des Rechnungshofes des Saarlandes, Frau Dr. Annette Groh. Seien Sie uns willkommen! (Beifall des Hauses.) Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger hat mit Schreiben vom 1. Oktober dieses Jahres mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, in der heutigen Landtagssitzung eine Regierungserklärung mit dem Titel „5-Milliarden-Saarland-Plan für Zukunftsinvestitionen“ abzugeben. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Regierungserklärung nach den Tagesordnungspunkten 1 und 2 aufzurufen. Für die Aussprache ist ein doppeltes Redezeitmodul angesetzt. Wer ist dagegen, dass wir so verfahren? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so. Für die Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 1, 2, 7, 8, 10 und 15 finden ohne Aussprache statt. Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden gemeinsam nach Einbringung am ersten Tag in einem vierfachen Redezeitmodul am zweiten Tag beraten. Der Tagesordnungspunkt 5 wird in einem halben Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 6, 9, 12 und 14 werden jeweils in einem viertel Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 11 und 13 werden jeweils in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so. Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung: Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes (Wahlvorschlag des Landtagspräsidiums Drucksache 17/1808) Das stellvertretende Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Herr Thomas Caspar hat mit Schreiben vom 9. April 2025 mitgeteilt, dass er mit Wirkung zum 1. August 2025 von seinem Amt zurücktritt. Nach Artikel 96 Absatz 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof werden die Mitglieder und ihre Stellvertreter in geheimer Wahl ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt. Das Landtagspräsidium hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2025 beschlossen, Ihnen Herrn Olaf Jaeger als Stellvertreter des ordentlichen Mitglieds Frau Corinna Philipp vorzuschlagen. Ich darf Herrn Olaf Jaeger heute Morgen hier herzlich begrüßen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen als Drucksache 17/1808 vor. Ich darf zur Wahl noch auf Folgendes hinweisen. Ich bitte Sie, sich nach dem Namensaufruf in Raum 30 zu begeben, wo Ihnen ein Wahlzettel mit Umschlag ausgehändigt wird. Der Wahlzettel ist in den Wahlkabinen auszufüllen und in dem Umschlag in die Urne einzuwerfen. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis eindeutig gekennzeichnet ist. Ich darf nun die beiden Schriftführer, Herrn Raphael Schäfer und Frau Martina Holzner, bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die Schriftführer rufen die Namen der Abge- ordneten auf.) Ich darf fragen, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte nun die Schriftführer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen. (Die Schriftführerin und der Schriftführer zählen die Stimmen aus.) Ich gebe das Ergebnis bekannt: Es wurden 46 Stimmen abgegeben. Davon sind alle 46 Stimmen gültig. Davon entfallen 43 Stimmen auf Ja und drei Stimmen auf Nein. Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist Herr Jaeger mit dem erforderlichen Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes gewählt. - Herr Jaeger, da Sie vor Ihrer Wahl bereits schriftlich erklärt haben, sich als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes zur Verfügung zu stellen, gehe ich davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Herr Jaeger: Ja, ich nehme die Wahl an.

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