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Heike Sylvia Winzent

17.09.2025 Sitzungen 17/40

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Hans. Es liegt nun keine weitere Wortmeldung mehr vor, somit schließe ich die Aussprache. Kommen wir zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1734. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1734 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1734 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 18: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebrachten Antrag betreffend: Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2022 (Drucksache 17/1728) Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung, Herrn Abgeordneten Jonas Reiter, das Wort. Abg. Reiter (CDU), Berichterstatter: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser Sternstunde des Parlamentarismus befassen wir uns zum Schluss noch mit einem weiteren wichtigen Thema der heutigen Tagesordnung. Ich bitte ein paar Minuten um Ihre Aufmerksamkeit. Ich erstatte heute im Auftrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen den Bericht unseres Unterausschusses für das Rechnungsjahr 2022, die Prüfung der Haushaltsrechnung. Das waren insgesamt neun konstruktive Sitzungen, die auch zu einigen Ergebnissen geführt haben. Die Struktur des Berichts orientiert sich an den vergangenen Jahren. Der Landtag hat der Landesregierung im vergangenen Jahr entsprechend der Tradition dieses Hauses für die Haushaltsrechnung 2021 Entlastung erteilt und zugleich die Landesregierung gebeten, bestimmte Feststellungen zu beachten und darüber noch einmal Bericht zu erstatten. Diese Stellungnahmen sind uns alle zugegangen und in der Sitzung am 5. Juni dieses Jahres im Ausschuss intensiv beraten worden. Darüber hinaus gab es auch weitere Berichterstattungen zu zurückliegenden Haushaltsjahren. Wir konnten insgesamt feststellen, dass die Empfehlungen des Parlaments weitgehend umgesetzt worden sind. Ich möchte auf einige dieser Nachlieferungen kurz eingehen. Erstens: Kunst im öffentlichen Raum. Die Landesregierung hat auf die Kritik des Rechnungshofs reagiert und eine neue Richtlinie mit einer Kostenobergrenze von 250.000 Euro und klaren Regeln für Pflege und Erhalt eingeführt. Der Rechnungshof spricht darüber hinaus von einer guten Zusammenarbeit. Zweitens: das Universitätsklinikum des Saarlandes. Seine finanzielle Lage bleibt angespannt, die Verluste lagen im Jahr 2021 bei mehr als 22 Millionen Euro. Hauptursachen sind der Personalmangel, vor allem im Intensiv- und OP-Bereich, sowie weitere gesetzliche Vorgaben. Das UKS setzt auf internationale Fachkräfte, eine neue Medizinstrategie und auch weiterhin auf einen angepassten Maßnahmenkatalog zum jährlichen Wirtschaftsplan. Auch beim UKS werden die Hausaufgaben eher größer als kleiner. Drittens: die Handwerkskammer des Saarlandes. Nach einer deutlichen Kritik des Rechnungshofs hat die HWK inzwischen wesentliche Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören die Einführung der Doppik ab diesem Jahr, eine neue Geschäftsordnung sowie klare Kontrollstrukturen und eine schrittweise Umsetzung der Förderung der Meister- und Technikerschule auf Basis eines Kosten- und Finanzierungsplans im nächsten Jahr. Viertens: die Bahnhöfe im Saarland. Nur ein Drittel der 77 Bahnhöfe ist barrierefrei. Verzögerungen bei der Herstellung der Barrierefreiheit sind zu erklären durch den Personalmangel bei der Deutschen Bahn im Bahnhofsentwicklungsprogramm. Positiv ist hingegen hervorzuheben, dass es neue Initiativen zur Sauberkeit und Instandhaltung gibt, teils von der Bahn, teils aber auch von der jeweiligen Kommune beauftragt und bezahlt, so beispielsweise in St. Wendel. Außerdem gibt es ein Stationsregister und es wird derzeit eine Stationsdatenbank erprobt. Ich wechsle das Kapitel und berichte nunmehr über die Prüfung der Landesämter. Geprüft wurden in diesem Jahr zehn Landesämter, eines mehr als in der vorangegangenen Prüfung, die (Abg. Reiter (CDU)) steuerliche Automation wurde aus dem LZD herausgelöst. Zusammenfassend lässt sich auch hier feststellen, dass uns keine Beanstandungen aufgefallen sind, die einer Entlastung entgegenstehen würden. Dies gilt für alle geprüften Landesämter. Zum Allgemeinen Teil des Rechnungshofberichts. Hierzu will ich ein paar Zahlen nennen: Das Soll des Kernhaushalts 2022 lag bei rund 8,25 Milliarden Euro. Durch Reste und Vorgriffe stieg es auf 8,68 Milliarden Euro, das sind 63 Prozent mehr als im Vorjahr, dies hauptsächlich verursacht durch den Transformationsfonds. Die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben betrugen jeweils 8,1 Milliarden Euro. Insoweit kassenmäßig ausgeglichen, ergab sich rechnerisch dennoch ein Minus von 181 Millionen Euro. Die Nettokreditaufnahme lag bei 2,42 Milliarden Euro. Die Schulden des Landes stiegen auf 17,3 Milliarden Euro und die Rücklagen erhöhten sich auf 332 Milliarden Euro, die Sondervermögen auf 4,35 Milliarden Euro, auch hier 3 Milliarden Euro aus dem Transformationsfonds. Der Rechnungshof mahnt insgesamt eine striktere Haushaltsdisziplin an und warnt vor einer schleichenden Aushöhlung der Haushaltsklarheit. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt im Saarland mittlerweile 17.458 Euro, das bedeutet im bundesweiten Vergleich den vorletzten Platz. Positiv lässt sich feststellen, dass die Zinsausgaben trotz einer steigenden Verschuldung reduziert werden konnten. Von größtem Interesse bei der Beratung des Entlastungsberichts ist sicherlich immer der Besondere Teil. Wir haben in diesem Jahr vier Textziffern in den Abschlussbericht aufgenommen, die ich Ihnen noch kurz erläutern möchte. Punkt 1: Bei der Asservatenverwaltung der Polizei wurden erhebliche Mängel festgestellt, allerdings hat diesbezüglich das Innenministerium ziemlich kurzfristig die Empfehlungen umgesetzt. Dies geschah in einer guten Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof. Punkt 2: Der Sonderfonds für Vereine wurde nur zu 39 Prozent ausgeschöpft und genutzt. Hier soll künftig stärker auf bestehende Förderstrukturen gesetzt werden. Ich komme zu Punkt 3, zu den landeseigenen Förderschulen. Bei diesen hat der Rechnungshof einen erheblichen Sanierungsstau festgestellt. Strukturelle Verbesserungen im Instandhaltungsmanagement sind zwar eingeleitet, müssen nun aber auch konsequent fortgeführt werden. Dazu gab es auch eine breite Debatte im Ausschuss und in der Öffentlichkeit; unser Ausschuss hat insoweit auch noch um Nachlieferung gebeten. Zum letzten Punkt, zu Punkt 4: Bei der Aktion Wasserzeichen im Zuständigkeitsbereich des Umweltministeriums wurden rund 49 Millionen Euro an Mitteln aus der Abwasserabgabe nicht zweckentsprechend eingesetzt. Derzeit wird daher die einschlägige Förderrichtlinie überarbeitet und entsprechende Rückführungen sind eingeleitet, so zumindest der Sachstand zum Zeitpunkt der Berichterstattung im Unterausschuss. Zum Ende meiner Berichterstattung möchte ich noch kurz auf zwei Punkte eingehen, die ebenfalls in den schriftlichen Bericht Eingang gefunden haben. Erstens mussten wir im Zuge unserer Beratungen feststellen, dass der Fachkräftemangel auch häuser- und landesamtübergreifend immer deutlichere Spuren hinterlässt. Für viele Bereiche wird es immer schwieriger, geeignetes Fachpersonal zu rekrutieren, um die jeweiligen Aufgaben erfüllen zu können. Zweitens ist festzuhalten, dass es dem Land weiterhin nicht gelingt, die im Haushalt bereitgestellten Mittel zu verbauen. In jedem Haushaltsjahr müssen Baumaßnahmen verschoben werden, was auch eine fehlende Transparenz und fehlende Haushaltsklarheit bedingt. Das allerdings sind keine saarlandspezifischen Probleme, sie sind vielmehr in ganz Deutschland zu verzeichnen. Damit komme ich zum Fazit. Im Unterausschuss haben wir festgestellt, dass keine Beanstandungen vorliegen, die der Entlastung der Landesregierung entgegenstehen würden. Ich bitte Sie daher, dem Antrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zuzustimmen, sowohl der Landesregierung als auch der Präsidentin des Rechnungshofs Entlastung für die Haushaltsrechnung 2022 zu erteilen. Den vollständigen Bericht, den schriftlichen Bericht, gebe ich zu Protokoll. Abschließend ist es mir noch wichtig, den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, unserem Ausschusssekretär Dirk Müller und dem Stenografischen Dienst ein herzliches Dankeschön zu sagen, aber auch die gute Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof zu erwähnen. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlichen Dank und einen schönen Feierabend! (Beifall von der CDU und der SPD.)

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