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Christina Baltes

17.09.2025 Sitzungen 17/40

Vielen Dank, Frau Quinten, für Ihren Redebeitrag. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat mit der Drucksache 17/1726 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme dieses Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1726 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-, CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1503. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags Drucksache 17/1726 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD,- CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Landesamtes für IT-Dienstleistungen (IT Dienstleistungszentrum, IT-DLZ) (Drucksache 17/1674) (Abänderungsan- trag Drucksache 17/1706) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Damhat Sisamci, das Wort. Abg. Sisamci (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Landesamtes für IT-Dienstleistungen (IT-Dienstleistungszentrum, IT-DLZ), Drucksache 17/1674, in seiner 39. Sitzung am 27.08.2025 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen. Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) war ursprünglich im Geschäftsbereich des Finanzministeriums angesiedelt. Im Jahr 2022 fand nach der Landtagswahl eine Umstrukturierung der Landesverwaltung statt. In diesem Zusammenhang verblieb der steuerliche Bereich des IT-DLZ aus finanz- und verfassungsrechtlichen Aspekten beim Finanzministerium. Der nicht steuerliche Teil des IT-DLZ wurde dem Geschäftsbereich des MWIDE zugeordnet. Somit sind rechtliche Anpassungen notwendig geworden. Mit den aktuellen Anpassungen sollen auch die Möglichkeiten zur Übertragung weiterer Aufgaben an das IT-DLZ per Rechtsverordnung der Landesregierung, zum Beispiel die Betreuung der IT der Ministerien, geschaffen werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die benötigten rechtlichen Anpassungen vorgenommen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 28.08.2025 gelesen und beschlossen, auf eine öffentliche Anhörung zu verzichten. Ein Abänderungsantrag der SPD- und CDU-Fraktion wurde einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Landesamtes für IT Dienstleistungen (IT ‑ Dienstleistungszentrum, IT-DLZ), Drucksache 17/1674, unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrag in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

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