Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Sofort zur Sache: Die AfD-Fraktion stimmt, wie schon im Ausschuss und auch bei der Ersten Lesung des Gesetzes geschehen, ausdrücklich zu. Warum? Weil beide Vorlagen zentrale Kernforderungen aufgreifen, deren Umsetzung längst überfällig ist: mehr Fürsorge, mehr Rechtssicherheit und mehr Rückhalt für unsere Beamtinnen und Beamten. Der Gesetzentwurf bringt Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, indem Elternzeiten und Pflegezeiten in begrenztem Umfang auf die Probezeit angerechnet werden können. Das ist ein notwendiger Schritt, um jungen Familien Planungssicherheit zu geben und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu stärken. Zudem wird durch die Neuregelung zur Arbeitszeit mit der Klarstellung hinsichtlich der Teilzeitbeschäftigung Rechtssicherheit geschaffen. Des Weiteren schließt der Änderungsantrag eine gravierende Lücke im Fürsorgerecht. Unsere Beamten leisten Dienst an der Gesellschaft, häufig unter hohem persönlichem Risiko. Kam es dabei zu Übergriffen oder Angriffen, konnte bisher eine Entschädigung nur gezahlt werden, wenn ein zivilrechtlicher Titel gegen den Täter vorlag. Doch genau in den besonders dramatischen Fällen, etwa wenn der Täter schuldunfähig war oder gar nicht ermittelt werden konnte, griff diese Regelung bislang ins Leere. Mit dem neuen § 76a Absatz 4 Saarländisches Beamtengesetz schaffen wir endlich eine Härtefallregelung: Der Dienstherr kann unbürokratisch und gerecht Entschädigung leisten, wenn sonst niemand mehr haftet. Damit senden wir ein klares Signal aus: Wer für den Staat einsteht, darf erwarten, dass der Staat auch hinter ihm steht. Die AfD-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass hier nicht auf Symbolpolitik gesetzt wird, sondern auf konkrete Verbesserungen mit mehr Familienfreundlichkeit, mehr Rechtssicherheit und vor allem mit einem starken Schutz für diejenigen, die für unsere Sicherheit einstehen. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form und auch dem Abänderungsantrag mit voller Überzeugung zu. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
