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Anja Wagner-Scheid

CDU 17.09.2025 Sitzungen 17/40

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Heute können wir ein klares Zeichen setzen, ein Zeichen des Respekts und der Anerkennung für all jene, die Tag für Tag für Recht und Gesetz einstehen und uns alle schützen. Wer für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger jeden Tag den Kopf hinhält, darf vom Staat nicht alleine gelassen werden. (Beifall von der CDU und der SPD.) Unsere Beamtinnen und Beamten, vor allem bei der Polizei und im Justizvollzug, sind immer häufiger Opfer von Gewalt und Übergriffen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 zeigt uns alarmierende Zahlen: 446 Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte im letzten Jahr, davon 174 tätliche Angriffe. Diese Zahlen erschrecken mich und sollten uns alle alarmieren. Es gehört zu unserer Fürsorgepflicht, dass der Dienstherr hier klar Haltung zeigt. Wir müssen unseren Beamtinnen und Beamten den Rücken stärken, nicht nur mit Worten, sondern mit handfesten Regelungen. Bereits 2018 haben wir im saarländischen Landtag mit breiter Mehrheit die sogenannte Erfüllungsübernahme auf den Weg gebracht. Damals wurde geregelt, dass der Staat einspringt, wenn Schmerzensgeld zwar tituliert, aber vom Schädiger nicht beigetrieben werden kann. Das war ein wichtiger Schritt. Mein Dank gilt dem damaligen Innenminister Klaus Bouillon, der CDU-geführten Landesregierung, aber auch dem gesamten Parlament hier im Hohen Hause. Heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir einen Schritt weiter gehen. Vor der Sommerpause sind die Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft und des Bundes Saarländischer Justizvollzugsbediensteter auf die CDU-Landtagsfraktion zugekommen. Sie haben uns auf Lücken in § 76a des Saarländischen Beamtengesetzes hingewiesen und uns konkrete Beispiele aus ihrer Praxis beschrieben. - Ich darf an dieser Stelle sehr herzlich zwei Vertreter des Bundes der saarländischen Justizvollzugsbediensteten begrüßen, Sascha Schmitt und Patrick Kiehn. Schön, dass Sie heute bei uns sind! (Beifall von der CDU und der SPD.) Diese Hinweise, Ihre Hinweise, haben wir ernst genommen. In der Anhörung zum Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften wurde das Anliegen von Markus Sehn von der Deutschen Polizeigewerkschaft erneut vorgetragen. Deshalb haben wir als CDU-Landtagsfraktion einen Änderungsantrag eingebracht, der im Innenausschuss breite Zustimmung erfahren hat. Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch heute diese Zustimmung zu geben. (Beifall von der CDU.) Was wollen wir regeln? Der neue Absatz 4 in § 76a des Saarländischen Beamtengesetzes schließt eine Gerechtigkeitslücke. Bislang gehen Beamtinnen und Beamte leer aus, wenn sie im Dienst geschädigt werden, aber kein Titel gegen den Schädiger besteht. Das ist etwa der Fall, wenn der Täter nicht schuldfähig ist, also zum Beispiel wegen einer schweren psychischen Erkrankung nicht haftet, oder wenn der Täter schlicht nicht ermittelt werden kann, wie es bei unübersichtlichen Einsatzlagen oder auch bei Demonstrationen vorkommt. In solchen Fällen wird es künftig möglich sein, dass der Dienstherr im Einzelfall auf Antrag eine angemessene Entschädigung für immaterielle Schäden gewährt. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen, orientiert an der Schwere der (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) Schädigung, am unmittelbaren Zusammenhang mit dem Dienst und daran, ob es unbillig wäre, eine Entschädigung zu verweigern. Andere Bundesländer, Baden-Württemberg, Bremen und Nordrhein-Westfalen, sind diesen Schritt bereits gegangen. Dass wir nun hier im Saarland nachziehen, ist folgerichtig und ein starkes Signal für die Beamtinnen und Beamten im Saarland. (Beifall von der CDU.) Wir wollen hinter unseren Beamtinnen und Beamten stehen - gerade dann, wenn es schwierig wird. Das ist Ausdruck gelebter Fürsorgepflicht. Das ist heute ein wichtiger weiterer Schritt, doch damit endet unsere Verantwortung nicht. Wir aus der Politik, wir als Landtag müssen weiter in den Schutz, in die Ausstattung, in die Ausbildung investieren. Ich nenne als Beispiele für die saarländische Polizei Bodycams, Taser, Schutzwesten; das sind wichtige Bausteine. Ebenso brauchen wir für die Polizei moderne und regelmäßige Einsatz- und Schießtrainings. Erste-Hilfe-Sets sowie Tourniquets sollten zur Standardausrüstung unserer Polizei gehören, wie es bereits in anderen Ländern und auch bei der Bundespolizei der Fall ist. Wir müssen auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, genau hinschauen, wie schnell nach einem belastenden Einsatz psychologische Unterstützung zur Verfügung gestellt wird. Ich kündige an: Die CDU-Landtagsfraktion wird in den anstehenden Haushaltsberatungen dazu konkrete Vorschläge machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle profitieren von einem starken und handlungsfähigen Rechtsstaat. Mit dieser Gesetzesänderung setzen wir ein klares Zeichen im Saarland: Unsere Beamtinnen und Beamten können sich darauf verlassen, dass der Staat sie schützt, wie sie uns schützen. - Vielen Dank. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall von der CDU.)

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