Petra Berg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vergangenen Jahr hat das Parlament der Landesregierung den Auftrag gegeben, Videoüberwachung an Containerstellplätzen gesetzlich zu ermöglichen. Mit dem heute vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes kommen wir diesem Auftrag gerne nach. Die illegale Abfallentsorgung nimmt nämlich seit Jahren allen Anstrengungen zum Trotz zu. Vor allem Stellplätze von Abfallcontainern werden von illegaler Abfallentsorgung in Mitleidenschaft gezogen. Gerade die betroffenen saarländischen Kommunen weisen uns immer wieder auf den Handlungsdruck hin, denn die Bürgerinnen und Bürger haben die Erwartung, dass die Verwaltung handelt und die Probleme löst. Wir sehen diese Bedürfnisse unserer Kommunen und wollen mit der Änderung des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes diese akuten Probleme jetzt gezielt angehen. Denn illegale Müllablagerungen sind weit mehr als nur individuelles Fehlverhalten, sie sind ein gesellschaftliches Problem, weil sie Gemeingüter betreffen, Kosten verursachen und unser Zusammenleben beeinträchtigen. Wir werden mit dieser Gesetzesänderung Vandalismus und Umweltverschmutzung den Kampf ansagen und die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden gemeinsam stärken. Das allein wird aber nicht ausreichen. Wir produzieren täglich zu viel Müll. Generell muss es unser gemeinsamer Anspruch sein, Abfälle zu vermeiden und unvermeidbare Abfälle hochwertig wiederzuverwerten. Unser oberstes Ziel ist und bleibt eine nachhaltige Abfallwirtschaft im Saarland. Umso wichtiger ist es, dass neben der Vermeidung und Wiederverwertung von Abfällen die fach- und sachgerechte Entsorgung dieser Abfälle gewährleistet ist. Nur so können wir den Umweltschutz voranbringen. Daher schaffen wir nun die wichtigen Rahmenbedingungen und machen die Videoüberwachung an Containerstellplätzen möglich. Gleichzeitig machen wir aber auch die datenschutzrechtliche Verarbeitung möglich. Ohne diese rechtliche Grundlage könnte aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Videoüberwachung durchgeführt werden. Durch die beabsichtigte Gesetzesänderung können also Kommunen rechtssicher ein Konzept zur Videoüberwachung ihrer Containerstellplätze entwickeln und nach eigenem Ermessen von der dann gegebenen Möglichkeit der Videoüberwachung Gebrauch machen. Sie werden vom Land nicht dazu verpflichtet. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren soll ein Verfahren zur Evaluation und die Durchführung eines Pilotprojekts zur Videoüberwachung aufgesetzt werden. Das funktioniert nur Hand in Hand mit den Kommunen, und deshalb haben wir auch die Kommunen über den Saarländischen Städte- und Gemeindetag eng in diesen Prozess eingebunden, denn nur so werden wir dieses gesellschaftliche Problem nachhaltig für unser Bundesland lösen. Als Landesregierung haben wir einen besonderen Fokus auf eine nachhaltige Auswertung der Ergebnisse einer Videoüberwachung gelegt, denn wir wollen nicht nur das Sicherheitsgefühl stärken, sondern wir wollen diese Gesetzesänderung auch wissenschaftlich begleiten. Deshalb soll parallel zu diesem Gesetzgebungsverfahren auch ein Verfahren zur Evaluation der Gesetzesänderung und der Durchführung der Videoüberwachung erarbeitet werden. Diese Datensammlung im Rahmen der Videoüberwachung ist essenziell, denn nur so können wir die Ergebnisse auswerten, auf deren Grundlage wir dann in der Lage sein werden, zukünftig effektiv und situationsangepasst Maßnahmen zur illegalen Müllbekämpfung zu ergreifen, die zudem ein besonderes Augenmerk auf die regionalen Gegebenheiten werfen. Sie wissen, die Standorte in den Kommunen sind sehr, sehr unterschiedlich. Wir können also auch am Ende feststellen, ob es zu einer Reduktion von illegalen Müllentsorgungen kommt oder ob die Menschen ihren Müll einfach an anderen Orten entsorgen, an Orten, die eben nicht überwacht werden. Daraus können wir künftig Maßnahmen entwickeln und Lösungen, wie mit diesen Verdrängungseffekten umgehen ist. Wir haben deshalb in diesem Gesetz einen neuen Paragrafen eingeführt, § 42a. Mit dieser Vorschrift erhalten die Ortspolizeibehörden eine Rechtsgrundlage, eben die Containerstellplätze per Video zu überwachen. Diese Rechtsgrundlage ist einfach erforderlich, weil die Videoüberwachung ja auch in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Menschen in unserem Land eingreift. Diese Videoaufnahmen dürfen dann nicht nur zur visuellen Überwachung der Containerstellplätze genutzt werden, sondern sie dürfen auch dazu benutzt werden, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, sie dürfen dazu benutzt werden, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen, sie dürfen dazu benutzt werden, Straftaten zu verfolgen und auch, um zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Und deshalb schaffen wir mit diesem Gesetz auch die notwendigen Handlungsspielräume in den Kommunen. Das Pilotprojekt und das daraus resultierende Ziel ist in Gesprächen mit dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, gut angenommen worden. Bisher können wir sagen, dass sich mehr als 20 Kommunen gemeldet haben, um an diesem Pilotprojekt teilzunehmen. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eine Befristung von fünf Jahren, und innerhalb dieses Zeitraumes ermöglicht das wissenschaftlich begleitete Pilotprojekt den Kommunen, eigene Umsetzungskonzepte einer Videoüberwachung zu erarbeiten. Dabei stehen, und das ist mir besonders wichtig, im Fokus die Bewertung möglicher Verdrängungseffekte in Wald und Offenland, eine Kosten-Nutzen-Analyse und die Entwicklung von Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Entsorgung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie alle kennen aus Ihren Kommunen das Problem der Containerstandorte, dass dort illegaler Müll neben den Standorten entsorgt wird oder Müll dort entsorgt wird, der gar nicht dorthin gehört, für den auch keine Container aufgestellt sind. Dieses Problems Herr zu werden, dazu dient der vorliegende Gesetzentwurf. Ich bitte um Zustimmung und denke, dass wir, wenn wir die Projektierung abgeschlossen haben, wirklich wichtige Erkenntnisse gewonnen haben. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
