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Petra Berg

17.09.2025 Sitzungen 17/40

Ich möchte nur ganz kurz zwei Dinge klären. Zunächst einmal ist es ja auch Sache der Naturlandstiftung zu entscheiden, in welcher Rechtsform sie geführt werden kann. Die Naturlandstiftung ist eine eigenständige Stiftung und deshalb ist es naheliegend, dass sie Expertinnen und Experten heranzieht und befragt, in welcher Rechtsform sie weiterhin ihren Betrieb aufrechterhalten kann. Dass Sie darüber trotz Ihres guten Ohres nicht informiert wurden, Herr Theobald, dazu kann ich nichts sagen. Die Naturlandstiftung hat natürlich dabei auch finanzrechtlichen Rat eingeholt. Lesen Sie das Gesetz genau, darin finden Sie auch Ausführungen zu Aufgaben und Zuständigkeiten des Stiftungsrates. Wir gießen das hier im Parlament in einen Rahmen, aber die Verantwortlichkeiten und die Zuständigkeiten liegen beim Stiftungsrat. Noch ein Satz zum Kurator, lieber Herr Theobald: Der Kurator wird von seinen Aufgaben entbunden, wenn er seinen Tätigkeiten nicht richtig nachkommt. Ich glaube, das sagt alles über das Verhältnis zwischen Stiftungsvorstand und Kurator. Deshalb bitte ich Sie, das alles noch einmal zurechtzurücken und der Naturlandstiftung auch wirklich eine gute Zukunft zu ermöglichen. Wir dürfen nicht an Altem hängenbleiben, sondern müssen nach vorne schauen, damit auch Bewährtes tatsächlich bewahrt werden kann. Bewährtes, das ist hier die gute Zusammenarbeit zwischen Naturschützern und Landnutzern. Es gilt, sie in einer Stiftung wieder zusammenzubringen und diese Zusammenarbeit zu schützen. Wir im Parlament haben dafür einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, diesen Rahmen bietet der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf.

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