Petra Berg
Dieser Gesetzentwurf wurde sehr breit abgestimmt, auch mit dem Finanzministerium, mit der Finanzverwaltung. Er wurde von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Und dieser Gesetzentwurf wurde mit dem Rechnungshof abgestimmt. Deshalb ist er gut und richtig. Es ist gut und richtig, hier eine Stiftung des öffentlichen Rechts zu schaffen. Wir brauchen eine neue Form, um das Flächenmanagement angepasst gestalten zu können. Dabei steht natürlich die Gemeinnützigkeit im Vordergrund. Sehr verehrter Herr Theobald, gewiss muss das Steuerrecht immer beachtet werden, gleichgültig, welche Tätigkeiten die Naturlandstiftung ausübt. Das ist ganz klar und das wird auch so sein. Aber wir schaffen mit der Rechtsform der öffentlichen Stiftung wirklich die Grundlage einer stabilen Finanzierung. Das Ganze ist nicht „irgendein Gesetz“, es ist wirklich Ergebnis intensiver Abstimmung. Vor allem ist der Entwurf - das sage ich noch einmal an die Adresse der Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, von denen ich ja weiß, dass sie den Naturschutz im Saarland wollen - breit abgestimmt mit den Naturschützern und den Landnutzern. Die Stiftung wird weiterhin, auch bei Umsetzung dieses Gesetzentwurfs, sehr eng mit den Naturschützern und mit den Landnutzern zusammenarbeiten. Sie wird Ehrenamt und hauptamtliche Expertise miteinander verbinden. Wir alle haben ein gemeinsames Ziel: den Schutz unserer saarländischen Wälder und Wiesen mit aller Artenvielfalt. Dieses Gesetz stellt vor diesem Hintergrund keine technische Detailreform dar, sondern ist vielmehr ein sehr klares Bekenntnis zu jahrzehntelanger Verantwortung für Natur und Artenvielfalt. Ich bitte Sie noch einmal eindringlich: Lassen Sie uns mit diesem Gesetzentwurf die Geschichte der Saarländischen Naturlandstiftung schreiben. Bringen Sie das Gesetz in den Ausschuss und führen Sie dort, wie es Aufgabe eines Parlamentes ist, eine Anhörung zu all jenen Fragen durch, die Ihnen wohl auf der Seele brennen. Aber stellen Sie doch bitte nicht pauschal die Arbeit der Naturschützer und der Landnutzer, die sich gemeinsam für eine solche Rechtsform eingesetzt haben, hier in Frage. Unsere Botschaft ist ganz klar: Naturschutz ist kein Luxusgut, Naturschutz ist Daseinsvorsorge. Er muss auch rechtlich gut abgesichert sein. Wir brauchen eine gute Grundlage, um das Flächenmanagement weiterzuführen, um Flächen in unserem Land sichern zu können. Selbstverständlich sollen und müssen Kompensationszahlungen hier im Land bleiben. Alles das wird mit diesem Gesetz gewährleistet, das haben uns auch Expertinnen und Experten bestätigt, auch in steuerrechtlicher Hinsicht. Deshalb bitte ich noch einmal sehr um Ihre Zustimmung. Es wäre doch sehr schade, würde Deutschlands älteste Naturlandstiftung hier in gewisser Weise in Misskredit gebracht. Das würde mir wirklich sehr leidtun, zumal ich weiß, dass das nicht Ihre Absicht ist. Noch einmal die Bitte: Kontaktieren Sie die Vereine und Verbände, in denen Sie ein gutes Ohr haben, mit denen Sie auch in ständiger Verbindung stehen. Fragen Sie die! Nach einer Anhörung im Ausschuss können wir dann hier noch einmal eine Diskussion im Rahmen der Zweiten Lesung führen. - Danke schön. (Beifall von der SPD.)
