Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Commerçon. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, die Gesetzentwürfe bezüglich Änderung der Verfassung jeweils an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen und den Gesetzentwurf Drucksache 17/1729 an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Ich darf vorab darauf hinweisen, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, das die Verfassung ändert, der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zustimmen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1738, Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion betreffend Präambel. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1738 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1738 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1737, Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion betreffend Artikel 12 Absatz 3. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1737 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1737 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1739, Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion betreffend Artikel 96. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1739 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1739 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1743, Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion betreffend Präambel. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1743 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1743 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen nicht erreicht hat und somit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPDsowie die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1742, Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion betreffend Artikel 119. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1742 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1742 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen nicht erreicht hat und abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1729, Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion betreffend: Landeszentrale für politische Bildung des Saarlandes. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1729 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1729 mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schulordnungsgesetzes (SchoG) (Drucksache 17/1741) Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort. (Vizepräsidentin Heib übernimmt die Sit- zungsleitung.)
