Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Ich begründe heute unseren Antrag Drucksache 17/1742, mit dem wir eine notwendige Änderung des Artikels 119 der Verfassung des Saarlandes vorschlagen. Die Wichtigkeit der Kommunalfinanzen ist nicht zu unterschätzen. Dass bei der Thematik die Hütte brennt, wurde erst vorgestern wieder durch den SSGT im Hinblick auf das sich verzögernde Gutachten zum Finanzbedarf und zum Kommunalen Finanzausgleich in den Fokus gerückt und die Dringlichkeit im Hinblick auf die absolute Finanznot der Kommunen bestätigt. Darüber hinaus liegt mit diesem Antrag heute - so hart es klingen mag - die einzige Initiative zum Eingriff in die Verfassung vor, die nicht irgendein symbolisches Zeichen oder eine rein gefühlsgeladene Wertdebatte in die Verfassung tragen will, sondern einen echten, substanziellen und unmittelbaren wirksamen Neuzuschnitt für die Wirklichkeit vor Ort, für unsere Kommunen, für die Bürgerinnen und Bürger. Artikel 119 wird durch unseren Entwurf nicht nur klarer gefasst, sondern vor allem erstmals mit präzisen, juristisch einklagbaren Garantien versehen. Damit sichern wir den Gemeinden und damit auch den Gemeindeverbänden eine dauerhafte, auskömmliche, aufgabenangemessene und zukunftssichere Finanzausstattung. Diese muss so bemessen sein, dass Kommunen ihre verfassungsrechtlichen, gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben verantwortungsvoll erfüllen können, dies auch in Zeiten wachsender Lasten, sinkender Einnahmen und massiver struktureller Herausforderungen. Wichtiger noch: Für das, was das Land den Kommunen in Gesetzen, Verordnungen oder aufgrund von Europa- oder Bundesvorgaben an Pflichten auferlegt, muss das Land künftig - so leid es uns tut und so schwierig es sein mag - auch in subsidiärer Haftung stehen. Konnexität ist das Zauberwort. Wer bestellt, der bezahlt. Das ist nicht nur fair, sondern verhindert die beliebte Salamitaktik, immer mehr Aufgaben nach unten durchzureichen und die Kommunen alleinzulassen. Konnexität wäre eine echte Hilfe für unsere Kommunen. Ein alter DDR-Witz lautet: Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter. Leider ist dies unbestrittene Tatsache in puncto Kommunalfinanzen. Heute sind die Kommunen in einer Situation, in der sie immer neue Aufgaben aufgebürdet bekommen, ohne dass klar geregelt ist, wie diese Aufgaben langfristig finanziert werden. Gerne gibt man mal einen Zuschuss, um zu zeigen, was man alles Tolles tut, was man für ein prima Kümmerer ist, aber im Grunde lässt man die Kommunen alleine. Als Beispiel sei hier das aktuell geplante Programm zur Schwimmbadsanierung genannt - natürlich nur durch Schulden. Man klopft sich auf die Schultern, dass die Schwimmbäder hergerichtet werden, aber wie man sie unterhält, ist egal. Das werden die Kommunen schon schaffen - oder auch nicht. Wen interessiert das? Die Schlagzeile ist raus, man hat sich kurz gesonnt und Tatendrang simuliert. Das kann und darf so nicht weitergehen. Aktuell spricht die Verfassung etwas nebulös von angemessener Aufgabenerfüllung. Doch was ist angemessen? Das Ergebnis sind stete Streitereien über Zahlen, Mittel und Zuständigkeiten. Wir setzen dem mit unserer Änderung ein Ende. Unser Entwurf schließt Finanzierungslücken aus, verhindert die Abwälzung neuer Aufgaben ohne Ausgleich und sorgt für dauerhafte, nachhaltige Strukturen statt für politisches Wunschdenken und Schaulaufen auf Kosten der Handlungsfähigkeit vor Ort. Vergleichen wir das mit den anderen vorliegenden Anträgen in der Verfassungsdebatte. Die SPD- und CDU-Fraktion bringen mit ihrem Antrag zur Änderung des Artikels 12 Verfassungsgebote gegen Antisemitismus und Antiziganismus sowie zum Schutz jüdischen Lebens in die Verfassung ein. Das ist politisch richtig. Es bleibt aber vor allem ein Bekenntnis, eine Haltung, ein moralischer Appell. Das wirft die Frage auf: Sind beispielsweise Hindus nicht so gut durch die Verfassung geschützt? Wie dem auch sei: Solche Änderungen der Verfassung verändern nicht den Alltag, schon gar nicht der Kommunen. Das stärkt keine Gemeinde, bewirkt keine zusätzliche Investition oder neue Handlungsfähigkeit. Solche Änderungen bleiben nichts als wohlfeile Worte. Auch die Änderungen beim Verfassungsgerichtshof regeln am Ende nur interne Strukturen, Amtsdauer, Verfahrensrechte und die Hoffnung, sich einen Vorteil für kommende Zeiten mit geänderten Mehrheiten zu verschaffen. Für die kommunale Selbstverwaltung, die echte Basis der Demokratie, bleibt das alles aber ohne messbaren Effekt. Was unser Vorschlag für die Bürgerinnen und Bürger bewirken würde: Wir sorgen dafür, dass ganz unten an der Staatlichkeit nicht weiter gespart wird, denn dieses Sparen hat verheerende Folgen für die Lebensverhältnisse und die Lebensfreude vor Ort. Die Gemeinden müssen endlich wieder in der Lage sein, auch freiwillige Leistungen - Sport- und Kulturförderung, Infrastrukturprojekte et cetera - selbst zu initiieren (Abg. Schaufert (AfD)) und durchzuführen und nicht alles zusammenstreichen zu müssen, weil das Geld hinten und vorne fehlt. Wir möchten verhindern, dass Kommunen zu Bittstellern werden und die Schere zwischen armen und noch ärmeren Gemeinden weiter auseinanderklafft. Unser Antrag schafft Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Die vielen kommunalen Mandatsträger, die Räte in den Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden hätten künftig wieder Spielraum, um mit Selbstbewusstsein und Planungssicherheit für ihre Kommunen ans Werk zu gehen. Die Demokratie vor Ort wacht auf, wenn die örtliche Politik wieder echte Gestaltungsmacht und Verantwortung bekommt und sich die Gestaltung auch leisten kann. Wie unser guter Präambelvorschlag dem Selbstverständnis des Saarlandes wie den Saarländern im Grundsätzlichen den Weg in die Verfassung zeigt, so bringt vorliegender Änderungsantrag zu Artikel 119 in der heutigen Verfassungsdebatte den Menschen direkt etwas. Wir bringen Klarheit, Verlässlichkeit, ein echtes Zukunftskonzept für die Daseinsvorsorge im Saarland. Das ist weder Gefühl noch Ideologie. Das ist eine konkrete Politik für mehr Freiheit, mehr echte Demokratie und mehr Lebensqualität vor Ort. Deshalb bitte ich um Unterstützung für diesen wirklich konsequenten, wirksamen und dringend notwendigen Schritt zur Unterstützung einer modernen wie autonom handlungsfähigen kommunalen Selbstverwaltung durch auskömmliche Ausstattung mit finanziellen Mitteln. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
