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Kira Braun

SPD 17.09.2025 Sitzungen 17/40

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Verfassungen sind Spiegelbilder ihrer Zeit und das Grundgesetz steht beispielhaft dafür. Damals, 1948/1949, war die Hälfte der Wohnfläche zerbombt. Verkehrswege waren kaum nutzbar. Lebensmittel und Kleidung gab es nur auf Bezugsschein oder gegen horrende Summen auf dem Schwarzmarkt. Viele Familien warteten noch immer darauf, dass Angehörige zurückkehren. Andere trauerten um Brüder, Ehemänner und Väter, die nie zurückkehrten. Über alldem schwebten die Gräuel der Nazi-Herrschaft, die in den ersten Prozessen in Nürnberg und dann bei den beginnenden Auschwitz-Prozessen für die ganze Welt immer mehr offenbar wurden. In dieser Situation trat damals der Parlamentarische Rat zusammen. Unter diesen Eindrücken ist unser Grundgesetz entstanden. Es war der Sozialdemokrat Carlo Schmid, der in seiner ersten Rede vor dem Parlamentarischen Rat deutlich machte, dass es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen. Meine Damen und Herren, das ist die Lehre aus unserer Geschichte: Unsere Demokratie ist wehrhaft. Deshalb machen wir mit dem heutigen Beschluss unsere Landesverfassung wehrhafter gegen ihre Feinde. (Beifall von der SPD und der CDU.) In diesem Geiste bringen die beiden demokratischen Fraktionen heute gemeinsam diese Verfassungsänderung ein. Wir sichern die Unabhängigkeit unseres Verfassungsgerichtshofs. Wir verankern ein klares Bekenntnis gegen Antisemitismus und Antiziganismus und wir schaffen eine neue Präambel. Es war mir eine große Ehre, diese Verhandlungen für meine Fraktion begleiten zu dürfen. Die Diskussionen waren gut, konstruktiv und immer von Respekt getragen. Besonders herzlich möchte ich meiner Kollegin Dagmar Heib und auch Roland Theis für die gute Zusammenarbeit in dieser Sache danken. Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der CDU.) Ich komme zum ersten Punkt. Es ist im historischen Verlauf immer wieder bewiesen worden: Wenn Autokraten an die Macht kommen, dann greifen sie als Erstes die unabhängige Justiz an. Das zeigt heute auch ein Blick in die USA, nach Polen oder nach Ungarn. Präsident Trump ignoriert Gerichtsurteile, greift Richterinnen und Richter verbal an und beleidigt diejenigen, die Dekrete vorläufig gestoppt haben. Er hat das Justizministerium angewiesen, Sanktionen gegen Anwälte und Kanzleien zu verhängen, die gegen seine Dekrete prozessieren. In Polen hat die PiS-Partei in ihrer Regierungszeit Richter vorzeitig in Rente geschickt, um sie durch hörige Richter zu ersetzen. In Ungarn hat man die Anzahl der Richter am Verfassungsgericht erhöht, um die Mehrheit mit ihr liebsamen Richtern zu ermöglichen. Diese Beispiele zeigen deutlich, dass auch Demokratien vor solchen Vereinnahmungen nicht gefeit sind - auch unser Verfassungsgerichtshof nicht. Deshalb werden wir heute seine Strukturprinzipien, die Amtszeit, die Wiederwahl, Stellvertretung und Vorschlagsrechte auf Verfassungsebene absichern. Damit entziehen wir diese Regelungen der einfachen Mehrheit. Damit machen wir unser höchstes Gericht noch widerstandsfähiger. (Beifall von der SPD und der CDU.) Wir werden die Integrität des Verfassungsgerichtshofes vor politischen Übergriffen absichern. Als erstes Bundesland nehmen wir diesen wichtigen Schritt vor, auch nach dem Vorbild des Deutschen Bundestages, der aus der breiten Mitte des Parlaments in der letzten Legislatur mit Stimmen von SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ähnliche Beschlüsse zur Absicherung des Bundesverfassungsgerichts gefasst hat. Ich will an dieser Stelle nicht versäumen, den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern bei uns am Verfassungsgerichtshof für den Dienst an unserem Land Danke zu sagen. Ich nenne stellvertretend den Präsidenten Prof. Dr. Roland Rixecker - vielen Dank für Ihre wichtige Arbeit. (Beifall von der SPD und der CDU.) Ich komme zur zweiten Änderung, dem klaren Bekenntnis gegen Antisemitismus und Antiziganismus in unserer Verfassung. Ich wurde in den letzten Tagen häufiger gefragt, ob wir diese Verfassungsänderung wirklich brauchen. - Leider (Abg. Braun (SPD)) ja! Wir brauchen sie, weil viele Jüdinnen und Juden in Deutschland wieder Angst haben müssen, weil RIAS die Verdreifachung antisemitischer Vorfälle gemeldet hat, weil sie Synagogen nur noch unter sehr hohen Sicherheitsmaßnahmen betreten können, weil Gedenkstätten für Sinti und Roma geschändet werden. Mit der heutigen Verfassungsänderung sagen wir klar, dass wir das im Saarland nicht dulden, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD und der CDU.) Neben diesem traurigen aktuellen Bezug gibt es historische Anknüpfungspunkte, die diese Änderung mehr als sinnvoll machen. Das Saargebiet war vor 1935 ein wichtiger Zufluchtsort für Jüdinnen und Juden, Kommunisten, Sozialdemokraten und Oppositionelle aus ganz Deutschland. 30.000 Reichsdeutsche kamen, 8.000 beantragten im Saargebiet Asyl. Die Abstimmung 1935 bedeutete für diese Menschen den Verlust der gerade erst neu gewonnenen Heimat. Nur drei Jahre später, am 9. November 1938, brannten insgesamt 14 Synagogen im Saarland oder wurden verwüstet. In 30 Orten wurden Läden oder Wohnungen zerstört oder stark beschädigt. Wir haben eben die Geschichte von der Flucht Gustav Levys gehört. Deswegen schreiben wir heute in die Verfassung: „Das Saarland schützt das jüdische Leben und die jüdische Kultur.“ Wir schreiben zudem in die Verfassung, dass das Saarland Antisemitismus entschlossen entgegentritt und sich ausdrücklich gegen Antiziganismus bekennt. - Ich danke von ganzem Herzen der LAG Erinnerungsarbeit, Herrn Hofmann vom Evangelischen Büro, der heute auch da ist, Romani Rose, dem Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, aber auch Diana Bastian, der Vorsitzenden des Landesverbands Deutscher Sinti und Roma im Saarland, für die wertvollen Anregungen. Vielen Dank auch, dass Sie heute da sind. (Beifall von der SPD und der CDU.) Ich komme zum dritten Punkt, einer Präambel für unsere Landesverfassung. Im Mai 1947 wurde die 20-köpfige Verfassungskommission des Saarlandes berufen. Die damalige Präambel - das will ich ganz deutlich sagen - war kein programmatischer Vorspruch, sondern das Kernstück der Verfassung. Sie begründete den saarländischen Sonderweg: wirtschaftlich an Frankreich gebunden, politisch aber eigenständig und getrennt von Deutschland. - Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik 1957 wurde diese Präambel ersatzlos gestrichen. Damit verschwand auch jeder Hinweis auf die deutsch-französische Vergangenheit des Saarlandes. Ich finde, das war ein Fehler, denn unsere Verfassung hat eine Präambel verdient, die unsere besonderen und ganz einzigartigen Geschichten würdigt: Zankapfel zwischen Deutschland und Frankreich, Ort der Aussöhnung und Motor für die europäische Einigung. - Die Präambel, die wir heute einbringen, knüpft genau daran an. Sie bekennt sich zu dem, was daraus entstanden ist, die deutsch-französische Freundschaft. Sie stellt die europäische Friedensidee in den Mittelpunkt und betont die Werte, auf denen unsere Gesellschaft beruht: Freiheit, Gerechtigkeit und Verantwortung. - Sie ist mehr als irgendeine Symbolik. Eine Präambel hat rechtliche Wirkung. Sie gibt allen nachfolgenden Artikeln einen Rahmen. Sie ist nicht nur ein Appell, sie ist geltendes Verfassungsrecht. Zum Schluss möchte ich ein Mitglied der saarländischen Verfassungskommission ganz besonders hervorheben, nämlich Angelika Braun-Stratmann. Sie war Journalistin, Kämpferin für Frauenrechte, baute die AWO im Saarland auf und war Widerstandskämpferin gegen die Nazis. Ihr Name ist im Gegensatz zu dem ihres Mannes, Max Braun, kaum bekannt, aber sie hat es verdient, an einem so besonderen Tag wie heute genannt zu werden, auch im Protokoll unseres Hauses. (Beifall von der SPD und der CDU.) Sie war das einzige weibliche Mitglied der Verfassungskommission. Sie steht sinnbildlich dafür, dass die Erfahrungen derer, die Widerstand geleistet sowie sich für soziale Rechte und Gleichberechtigung eingesetzt haben, in unsere Verfassung eingeflossen sind. Angelika Braun-Stratmann hat die Geschichte unseres Landes am eigenen Leibe erlebt. Sie hat die Erfahrungen der Verfolgung, Immigration und Rückkehr mit einfließen lassen. Dass wir in der Saar-Verfassung noch heute ein klares Bekenntnis zum Asyl haben, geht auch auf ihre Erfahrungen zurück, auf die Verbundenheit mit ihrer Heimat, das Trauma des Verlustes und die Hoffnung, zurückzukommen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der CDU.)

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