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Anja Wagner-Scheid

CDU 27.08.2025 Sitzungen 17/39

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die Gelegenheit nutzen, auf die Rede meiner Kollegin zu antworten und noch einige Aspekte einzuführen. Es wurde erwähnt, die Zugänge zu Schwangerschaftsabbrüchen seien zu schlecht, die Möglichkeiten für die Frauen würden dadurch eingeschränkt. Ich möchte Ihnen, ich möchte euch dazu zwei Zahlen nennen, die, so glaube ich, vielen nicht bewusst sind: Es werden pro Jahr in Deutschland 677.000 Kinder geboren, und es gibt 106.000 Kinder, die nicht geboren werden, weil vor der Geburt die Schwangerschaft abgebrochen wird. Das heißt, wir können nicht davon sprechen, dass es keine Zugänge zu einem Recht der Frauen gibt, die Schwangerschaft zu beenden. Das war Zahl Nummer 1 oder Informationen Nummer 1. Zweitens: Wenn Frauen keine Kinder kriegen wollen, weil sie sich nicht in der Lage sehen, ein Kind zu bekommen, dann sollten sie erst gar nicht schwanger werden! (Proteste bei der SPD. - Mehrere Zwischenru- fe von der SPD.) Also müsste man an der Stelle bei der Aufklärung ansetzen. Deshalb ist ja die Aussage im Koalitionsvertrag, dass es offensichtlich Schwierigkeiten, Informationsdefizite bei der Aufklärung gibt, wichtig, um Frauen und Männer (Abg. Meiser (SPD): Ach, Männer sind spielen hier auch eine Rolle?) in die Lage zu versetzen, sich Verhütungsmittel leisten zu können. Es ist und bleibt ein Frauenrecht, da bin ich ganz bei Ihnen. Aber wenn es so ist, dass viele Frauen schwanger werden, die es nicht bleiben wollen, dann ist ja die Frage: Wie kann man an der Stelle für mehr Aufklärung sorgen, damit Frauen voller Freude - wir haben eben darüber gesprochen - ihre Schwangerschaft beginnen und fortsetzen? Wenn es De- (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) fizite bei der Aufklärung gibt, dann müssen wir auch als Politik hinschauen. (Beifall von der CDU.) Ich möchte drittens die Umfragen ansprechen. Die Kollegin hat eben eine Umfrage zitiert, nach der 80 Prozent der Deutschen sagen, sie sind für eine Veränderung von § 218. Es gab eine andere Umfrage aus dem gleichen Jahr von der Forschungsgruppe Wahlen, von ZDF frontal, die die Frage so gestellt hat, dass erwähnt wurde, dass in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft ein Abbruch straffrei bleibt. Und dann waren die Antworten anders! Dann haben 54 Prozent der Befragten gesagt - auch das eine repräsentative Umfrage -, dass sie für die Beibehaltung von § 218 sind. Deshalb sollten wir die Umfragen nicht einseitig betrachten, sollten die Fragen so stellen, dass bei einem hoch schwierigen, auch juristisch hoch schwierigen Thema alle Informationen genannt sind. Und ich will noch eine persönliche Meinung anschließen. Wenn eine Frau schwanger ist, dann ist ein Fötus, der sich eingenistet hat, kein Zellklumpen, den man einfach wegschneidet. Es ist ungeborenes Leben, und da ist es meiner Meinung nach und auch der Meinung meiner Fraktion nach geboten,

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