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Anja Wagner-Scheid

CDU 27.08.2025 Sitzungen 17/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Liebe Gäste! Es ist schön, dass Sie alle da sind und unserer Debatte lauschen. Es ist heute ein sehr emotionales, ethisches und moralisches Thema. Jede und jeder von uns hat dazu eine persönliche Meinung beziehungsweise einen persönlichen Bezug. Wir als Abgeordnete treffen diese Entscheidung nicht, sondern der Bundestag wird - wenn es Änderungen gibt - diese Entscheidung treffen. Dann ist das eine wirkliche Gewissensentscheidung. Jeder und jeder hier im Raum hat sicherlich schon Frauen getroffen und mit ihnen gesprochen, die überlegt haben, ob sie ihr Kind bekommen, bekommen wollen, bekommen können oder ob sie das eben nicht wollen und nicht können. Diese Entscheidung ist eine höchst private und persönliche. Ich selbst habe gemeinsam mit meinem Mann entschieden, dass wir unsere Kinder bekommen. Wir wissen und wir wussten: Es wird im Leben nie den richtigen Zeitpunkt dafür geben. Eine Entscheidung für ein Kind ist eine Entscheidung, die das Leben komplett auf den Kopf stellt und alles von einem verlangt, von der Frau, von dem Mann, von der ganzen Familie. Kinder zu bekommen und sie ein Leben lang zu begleiten, ist eine große Herausforderung und eine wirkliche Lebensentscheidung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte versuchen, mich mit diesem Thema sachlich zu beschäftigen und auf das eine oder andere zu reagieren, was meine Vorrednerin und mein Vorredner gesagt haben. Ich möchte meine Grundüberzeugung bei dem Thema voranstellen. Es muss stets eine Abwägung zwischen den Grundrechten der Frau und den Grundrechten des ungeborenen Lebens geben. Der Staat muss diese gleichwertigen Rechtsgüter schützen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu Leitplanken aufgestellt. Der gefundene Kompromiss, der mittlerweile 30 Jahre alt ist und Bestand hat, ist meiner Meinung nach unglaublich viel wert, weil er hart erkämpft wurde. Es wurde viele Jahre darum gerungen. Dieser Kompromiss ist heute nicht unmodern geworden. Er ist immer noch praktikabel. Meiner Meinung nach sollte dieser Kompromiss nicht aufgebrochen werden. (Beifall von der CDU.) Es braucht - auch das hat sich bewährt - ergebnisoffene Beratung für die Frauen durch Beratungsstellen. Es braucht eine Bandbreite von Beratungsstellen. Die Frauen müssen die Wahl haben, zu welcher Beratungsstelle sie gehen. Das ist ein wichtiges Gut. Wir im Saarland machen das gut. Es gibt eine Vielzahl von Beratungsstellen und die Frau hat die Wahl, wo sie sich beraten lässt. Auch die Dreitagesfrist hat sich dabei bewährt. Ich hatte es eben gesagt: Ich sehe heute keine Notwendigkeit, das Thema aufzubohren und etwas an dem Kompromiss zu ändern, denn es hat sich vor 30 Jahren bewährt und ist heute noch gültig und sollte Bestand haben. Für mich ist als Frau, als Mutter und auch als Parlamentarierin, die sich hier im Parlament immer wieder für die Rechte von Frauen einsetzt, klar: Die Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung einer Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen trifft die schwangere Frau. Sie bleibt straffrei, wenn sie sich entscheidet, ihr Kind nicht zu bekommen. Das ungeborene Kind, das ungeborene Leben kann nicht gegen die Frau, sondern nur mit ihr geschützt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die aktuelle Regelung, die auf Beratung und Straffreiheit setzt, hat den Rückgang von Abbruchzahlen in den letzten 30 Jahren befördert, ohne dass Frauen und Ärzte in den Anwendungsbereich eines Straftatbestandes geraten. Das Bundesverfassungsgericht betont regelmäßig, dass der Staat von Verfassungs wegen die Verpflichtung hat, das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit des und der Einzelnen zu schützen. Das Strafgesetzbuch ist der Ort, an dem der Gesetzgeber die wesentlichen Normen zum Schutz (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) der wichtigsten Rechtsgüter seiner Bürgerinnen und Bürger versammelt. Das gilt auch für den Schutz des Lebens, besonders für den Schutz des ungeborenen Lebens. (Beifall von der CDU.) Eine Herausnahme des § 218 in Verbindung mit § 218a StGB aus dem Strafgesetzbuch zum Beispiel in das Schwangerschaftskonfliktgesetz würde eine Herabstufung der Normen und der dahinterstehenden Schutzgüter und auch der Grundrechte bedeuten. Das wollen wir als CDU nicht. Die Regelungssystematik der genannten Paragrafen hat sich bewährt. Es ist richtig, dass die Tötung von ungeborenem Leben als Schwangerschaftsabbruch strafrechtlich erfasst wird. Es ist genauso richtig, dass die Regelungsabschnitte des § 218a die Strafbarkeit in den dort bestimmten Fällen - untechnisch gesprochen - aufheben. Wer insbesondere nach vorheriger Beratung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche abtreibt, dem garantiert das Gesetz Straffreiheit. Ich frage mich immer wieder: Warum werden dann immer noch Ängste geschürt - vorhin noch einmal -, dass Frauen bei einer Abtreibung mit dem Gesetz in Konflikt geraten würden? Ich glaube, das ist unredlich. Bei diesem hochemotionalen Thema muss es möglich sein, alle Seiten zu berücksichtigen. Diesen Versuch unternehme ich gerade. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte ausdrücklich den Trägern der Beratungsstellen im Saarland danken, die den Frauen und Paaren im Schwangerschaftskonflikt zur Seite stehen. Ich weiß, dass sie sehr gute Arbeit leisten, ich weiß es aus meiner Mitarbeit bei Donum Vitae, wo ich seit vielen Jahren Mitglied bin. Ich weiß auch durch den Kontakt mit den anderen Beratungsstellen, dass alle Beratungsstellen eine sehr gute Arbeit leisten. (Beifall von der CDU.) Ich möchte auf zwei Aussagen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung eingehen, die im Antrag der SPD erwähnt wurden. Zum einen wird die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen erwähnt. Ich darf aus dem Koalitionsvertrag zitieren. Dort heißt es: „Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ Dazu möchte ich gerne ausführen, weil das bei der Kollegin Réka Klein und bei dem Kollegen der AfD nicht zum Tragen kam. Die Kosten für einen Abbruch werden von der GKV bei einer medizinischen Indikation, das heißt, wenn das Leben der Schwangeren gefährdet ist, oder einer kriminologischen Indikation, das heißt, wenn die Schwangerschaft infolge einer Vergewaltigung entstanden ist, übernommen. Bei Abbrüchen nach der Beratungsregelung leistet die GKV nicht. Bei solchen Schwangerschaftsabbrüchen sieht das Schwangerschaftskonfliktgesetz vor, dass eine Frau Anspruch auf die Leistungen des Abbruchs hat, wenn ihr die Aufbringung der finanziellen Mittel für den Abbruch der Schwangerschaft nicht zuzumuten ist. Die Leistungen werden also auf Antrag durch die gesetzliche Krankenversicherung gewährt, bei der die Frau gesetzlich versichert ist. Die den Krankenkassen entstehenden Kosten sind von den Ländern zu zahlen. Ich will darauf hinweisen, dass die Einkommensgrenzen zum 1. Juli dieses Jahres von 1.446 auf 1.500 Euro angehoben worden sind. Ich will auch ausführen, dass eine Kostenübernahme erweitert werden kann, ohne § 218 anzugreifen. Die Erhöhung hat zum 1. Juli stattgefunden. Es liegt jetzt am Bundesgesetzgeber, sich genau anzuschauen, ob eine weitere Anhebung erforderlich ist. Ich glaube, wir sollten das sehr konstruktiv begleiten. Wir wollen, dass es nicht am Geldbeutel der Frau scheitern kann, wenn sie die Schwangerschaft nicht fortsetzen kann, wenn die Bedingungen so sind, wie ich sie gerade dargestellt habe. (Beifall von der CDU.) Ich sehe an den Gesichtern von manchen Kolleginnen und Kollegen, dass sie ganz intensiv ins Grübeln kommen. Es ist ein hochemotionales und hochprivates Thema. Da es hier aber aufgerufen wurde, sollten wir uns auch damit beschäftigen und es ernst nehmen. Ich möchte zum zweiten Punkt kommen, der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aufgeführt ist, das Thema Verhütungsmittel. Hier heißt es im Koalitionsvertrag: „Für uns gehört der Zugang zu Verhütungsmitteln zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Deswegen prüfen wir die Möglichkeit einer kostenlosen Abgabe von ärztlich verordneten Verhütungsmitteln für Frauen um weitere zwei Jahre bis zum 24. Lebensjahr.“ Das begrüße ich sehr. Dass Frauen ungewollt schwanger werden und in einen Schwangerschaftskonflikt geraten, darf nicht daran liegen, dass sie oder ihr Partner sich keine wirksamen Verhütungsmittel leisten können. Ich möchte anmerken, dass ich eine Einschränkung der Erstattungspflicht auf einkommensschwache Personen ablehne. Bei einer Einkommensprüfung wird nämlich immer das Familieneinkommen zugrunde gelegt. Immer dann, wenn Frauen über kein eigenes Einkommen verfügen oder das Einkommen sehr gering ist, können neue Konfliktlinien entstehen, die wir nicht wollen und die zulasten der Frauen gehen können. (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) (Beifall von der CDU.) Ich möchte drittens auf eine Aussage im Koalitionsvertrag eingehen, und zwar auf die zur Förderung des Müttergenesungswerks. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Das Müttergenesungswerk wollen wir langfristig absichern. Wir unterstützen den Ausbau, Neubau und die Sanierung von Mutter-Kind-Kliniken.“ Das Müttergenesungswerk wird in diesem Jahr 75 Jahre alt und ist für alle da, die sich für ein Kind entschieden haben und gesundheitliche oder psychische Probleme haben. Mutter-Kind-Kuren sind sehr segensreich, deshalb finde ich es wunderbar, dass dafür perspektivisch mehr Geld vorhanden sein wird. In den letzten Jahren, durch die vorangegangene Bundesregierung, wurden die Mittel hierfür zurückgefahren, deshalb ist diese Zusage ein wichtiger Ansatzpunkt. Das sollte auch entsprechend fortgesetzt werden. (Beifall von der CDU.) Als vierten Punkt möchte ich die Bundesstiftung „Mutter und Kind, Schutz des ungeborenen Lebens“ nennen. Von ihr wurde seit 1984 etwa 130.000 Frauen und Müttern unbürokratisch geholfen. Das Antragsverfahren ist sehr einfach; so kenne ich es auch von Donum Vitae. Es können Hilfen beantragt werden zur Erstausstattung des Kindes, zur Weiterführung des Haushaltes, zur Einrichtung der Wohnung und zur Betreuung eines Kleinkindes. Das sind Hilfen, die es leichter machen, sich für ein Kind zu entscheiden und eine Schwangerschaft fortzusetzen. Im Haushalt des Bundes sind dafür 96 Millionen Euro vorgesehen, nach meiner Meinung ist das, liebe Kolleginnen und Kollegen, gut investiertes Geld. (Beifall von der CDU.) Ich komme zum Schluss und fasse zusammen: Frauen brauchen in einem Schwangerschaftskonflikt Hilfe, Unterstützung, individuelle Beratung, gut zugängliche Informationen über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch. Sie brauchen aber auch Informationen über die Möglichkeiten, ihr Kind zur Welt zu bringen. Sie brauchen, wenn sie ihr Kind nicht behalten können, sei es, weil sie sich das psychisch nicht zutrauen, sei es aus anderen Gründen, Informationen über die Möglichkeit der vertraulichen Geburt oder auch über die Möglichkeit, ihr Kind zur Adoption freizugeben. Das alles sind Wahlmöglichkeiten, die zum Gesamtthema dazugehören und die deshalb auch bei der Diskussion heute Berücksichtigung finden müssen. (Beifall von der CDU.) Wir als CDU-Landtagsfraktion setzen uns für das Leben ein, für den Schutz der Frauen und für den Schutz des ungeborenen Lebens. Wir werden den Antrag der SPD-Landtagsfraktion heute ablehnen. Wir stehen zu § 218, die bisherige Regelung werte ich weiterhin als guten Kompromiss. Ihn haben die CDU/CSU, die SPD und die FDP vor 30 Jahren geschlossen und er sollte weiterhin Gültigkeit und Bestand haben. - Vielen herzlichen Dank! (Beifall von der CDU.)

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