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Christoph Rudolf Schaufert

AfD 27.08.2025 Sitzungen 17/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Wir beraten heute über einen Antrag, der angeblich Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren möchte. Zusammengedampft wird dabei aber nicht weniger gefordert, als dass das ungeborene Leben in den ersten zwölf Wochen faktisch vollkommen rechtlos gestellt wird. Das ist ein fundamentaler Angriff auf das Recht und das Leben. Deswegen lehnen wir diesen Antrag entschieden ab. Ich komme zu den Gründen. Das Bundesverfassungsgericht hat bislang immer wieder betont, dass das ungeborene Leben von Anfang an Träger der Menschenwürde ist. Allerdings hatten Sie jüngst auch versucht, durch eine Ihrer Verfassungsrichterkandidatinnen zukünftig die Axt anlegen zu lassen. Ich gehe davon aus, Sie werden es auch künftig nicht lassen. Aber wir werden uns dem in den Weg stellen. Bereits in seinem bekannten Abtreibungsurteil von 1975 hat das Verfassungsgericht unmissverständlich klargestellt: Wo Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu. Das ungeborene Leben ist daher ein selbstständiges Rechtsgut eigener Art, das auch gegenüber der Mutter grundsätzlich den gleichen verfassungsrechtlichen Schutz genießt. Mit Grundrechten und der Verfassung nehmen Sie es nicht so genau, wenn es nicht nach ihrem Gusto und ihrer Ideologie geht. Auch wenn es Ihnen nicht passt, ist festgelegt, dass das Lebensrecht des Kindes keine Gnade des Staates, sondern ein Grundrecht aus Artikel 1 und 2 unseres Grundgesetzes ist. Der Staat und damit alle und ganz speziell wir Abgeordnete dürfen hier nicht neutral sein oder dieses außer Kraft setzen. Der Staat beziehungsweise wir müssen dies aktiv schützen und gegen jeden Angriff von links verteidigen. In einer weiteren Grundsatzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht daher auch unmissverständlich bekräftigt, dass ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich Unrecht bleibt, auch wenn er unter bestimmten Voraussetzungen straffrei gestellt wird. Es heißt, dass der Staat deutlich machen muss, dass das ungeborene Leben grundsätzlich nicht zur Disposition steht. - Eigentlich Punkt und fertig. Noch Fragen, Kollegen von der SPD? - Meine Damen und Herren, genau diesen Grundsatz wollen Sie mit Ihrem Antrag brechen, denn mit der von Ihnen so blumig geforderten Entkriminalisierung wird so getan, als sei der Abbruch in den ersten zwölf Wochen kein Unrecht mehr und bleibe gänzlich folgenlos. (Zuruf von der SPD: Es war auch nie Un- recht!) Damit würde der Staat seiner Schutzpflicht nicht gerecht. Das wäre nicht nur politisch falsch, das wäre auch verfassungswidrig, wie eben dargelegt - von der ethischen und moralischen Dimension ganz zu schweigen. Natürlich ist eine ungewollte Schwangerschaft eine schwere Krise. Niemand hier kennt die Not betroffener Frauen. Aber die Antwort des Rechtsstaates darf nicht sein, das schwächste Glied, das ungeborene Kind, preiszugeben. Unsere Antwort muss lauten, beide schützen, Mutter und Kind. Wenn man Ihre Logik weiterdenkt, fragt man sich, wohin das führen soll, wenn eine ähnlich schwere Krise die Mutter im weiteren Lebenslauf des geborenen Kindes trifft. - Das Bundesverfassungsgericht hat uns den Pfad abgesteckt. Es hat ausdrücklich verlangt, dass Beratung nicht neutral sein darf, sondern dem Schutz des ungeborenen Lebens zu dienen hat. Beratung soll Mut machen, Perspektiven aufzeigen, Hilfe geben, nicht die Abtreibung zur Normalität erklären. (Zuruf der Abgeordneten Klein (SPD).) Lassen Sie mich noch etwas in Erinnerung rufen. Das Gericht hat 1993 betont, dass die Rechtsordnung den Abbruch nicht als bloße Ausübung von Selbstbestimmung ansehen darf, denn das Recht der Frau auf freie Entfaltung findet seine Grenzen im Lebensrecht des Kindes. Das ist ein Urteil des Verfassungsgerichts. Wir brauchen nicht weniger Schutz, sondern gegebenenfalls mehr Hilfe, eine Gesellschaft, die es leichter (Abg. Schaufert (AfD)) macht, Ja zum Kind zu sagen, durch feste Familienstrukturen, gute Arbeitsplätze und - damit einhergehend - wirtschaftliche Sicherheit durch eine Kultur, die das Leben und die Kinder bejaht, nicht den egoistischen Individualismus auf den Thron hebt. Wir dürfen nicht zulassen, dass das Lebensrecht, die Grundlage aller Grundrechte, hier de facto preisgegeben werden soll, denn dann machen Sie womöglich weiter. Darum appelliere ich an Sie: Folgen wir nicht dem Irrweg und der vorgeschobenen angeblichen Entkriminalisierung. Folgen wir dem Weg, den unser Grundgesetz, das Bundesverfassungsgericht wie Ethik und Moral vorgezeichnet haben. Es geht um den Schutz des ungeborenen Lebens als Pflicht und als Ausdruck der unveräußerlichen Menschenwürde. Diesen Antrag kann man nicht nur ablehnen, man muss es sogar (Zuruf der Abgeordneten Klein (SPD)) im Namen der Verfassung, im Namen der Menschlichkeit und im Namen des Lebens. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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