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Christina Baltes

27.08.2025 Sitzungen 17/39

Vielen Dank, Herr Minister Jung, für Ihren Beitrag. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1589. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1589 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1589 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Landtagsfraktionen von SPD, CDU und AfD. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Zustimmung zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag) (Drucksache 17/1582) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sascha Haas, das Wort. Abg. Haas (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Zustimmung zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, kurz Sechster Medienänderungsstaatsvertrag, Drucksache 17/1582, in seiner 38. Sitzung am 25. Juni 2025 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die erforderliche Zustimmung des Landtages des Saarlandes zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag erteilt. Durch den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag wird der Jugendmedienschutz an den digitalen Wandel und die wachsende Online-Nutzung durch Kinder und Jugendliche angepasst. Neu dabei ist der sogenannte Betriebssystemansatz. Dieser ermöglicht es Eltern, über die (Abg. Haas (SPD)) Einstellungen eines Gerätes Altersfreigaben festzulegen, sodass nur noch Apps und Inhalte genutzt werden können, die dieser Altersfreigabe entsprechen. Des Weiteren werden die Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung gegen Online-Anbieter, die gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutzes verstoßen, verbessert. Zudem sind Neuerungen bei den Kennzeichnungspflichten für Anbieter von Telemedien sowie bei der Zusammensetzung der Kommission für Jugendmedienschutz, der KJM, vorgesehen. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, auf eine Anhörung zu verzichten. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien empfiehlt dem Plenum mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion die Annahme des Gesetzes zur Zustimmung zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag), Drucksache 17/1582, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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