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Sebastian Schorr

CDU 07.05.2025 Sitzungen 17/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Antrag der AfD-Fraktion fordert die Wiedereinführung der sogenannten Regelüberprüfung von Asylschutzentscheidungen, eine generelle regelmäßige Überprüfung, ob der Schutzstatus noch besteht, und zwar unabhängig von tatsächlichen Anhaltspunkten. Im Folgenden möchte ich kurz auf die derzeitige Rechtslage und auf die Gründe der Streichung der alten Regelüberprüfung eingehen sowie den Schwerpunkt auf den Informationsaustausch zwischen den Behörden richten. Hierdurch möchte ich Ihnen darlegen, warum wir als CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion ablehnen, der sich vielleicht im ersten Moment sinnvoll anhört, aber dem es vollständig an Effektivität und Sinnhaftigkeit fehlt. (Abg. Schorr (CDU)) Was gilt derzeit? Eben wurde es schon ausgeführt, mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren, beschlossen im November 2022 von der alten Bundesregierung, wurde die bisherige Pflicht zur Regelüberprüfung abgeschafft. Somit gilt ab dem 1. Januar 2023 die Überprüfung von Schutzentscheidungen nur noch anlassbezogen, also dann, wenn konkrete Hinweise auf einen Wegfall der Schutzvoraussetzungen vorliegt. Das Gesetz ändert dazu § 73 des Asylgesetzes entsprechend. Ziel war es, die Asylverwaltung von bürokratischem Mehraufwand zu entlasten und sich auf tatsächlich prüfungsrelevante Fälle zu konzentrieren. Was war das Problem der damaligen, alten Regelüberprüfung? Die frühere Regelüberprüfung war für das BAMF mit einem enormen Verwaltungsverfahren verbunden. Alle Schutzbescheide mussten im Dreijahresturnus überprüft werden, auch wenn es keinerlei Anhaltspunkte für Veränderungen gab. Die Auswertung der Verwaltungspraxis durch das BAMF zeigte klar: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Widerrufs- oder Rücknahmeverfahrens beziehungsweise deren Prüfung liegt bei 4,5 Stunden pro Fall. Gleichzeitig lag der Anteil der Fälle, in denen es tatsächlich zu einem Widerruf oder einer Rücknahme kam, unter 5 Prozent. Das bedeutet, in mehr als 95 Prozent der Fälle hatte der Staat einen hohen Verwaltungsaufwand ohne Ergebnis. Das ist ineffizient und nicht mehr zeitgemäß. Wir als CDU wollen, dass staatliches Handeln Wirkung entfaltet, und nicht, dass Ressourcen ohne Effekt gebunden werden. Die Lösung liegt also nicht in mehr Bürokratie, sondern in mehr Zielgenauigkeit. Was leistet denn überhaupt die anlassbezogene Prüfung? Die anlassbezogene Prüfung ist das zentrale Instrument moderner Steuerung. Sie wird ausgelöst durch Hinweise oder relevante Entwicklungen, zum Beispiel Reisen ins Herkunftsland, die auf Wegfall der Verfolgung hindeuten, strafrechtliche Verurteilungen mit besonderem Gewicht, neue Erkenntnisse zur Sicherheitslage der Herkunftsländer oder auch Hinweise auf Identitäts- und Herkunftstäuschungen. Diese Hinweise kommen über viele Wege, über Ausländerbehörden, Sicherheitsbehörden oder durch Rückmeldungen von Gerichten oder anderen Behörden. Und genau hier liegt der Schlüssel. Es braucht nicht mehr Papier, sondern bessere Kommunikation! Der Informationsaustausch ist der entscheidende Hebel. Wir als CDU-Fraktion fordern deshalb statt mehr Akten mehr Zusammenarbeit, denn die anlassbezogene Prüfung kann nur dann effektiv greifen, wenn die zuständigen Stellen konsequent und digital Informationen austauschen. Der Austausch ist von zentraler Bedeutung und geschieht schon zum Teil, beispielsweise durch das AZR, das Ausländerzentralregister, wo relevante Informationen digital erfasst und für alle zuständigen Behörden abrufbar sind, und in den Ankereinrichtungen - ich habe ja schon beim letzten Mal den Antragsteller der AfD darauf hingewiesen, dass wir bereits ein Rückführungszentrum im Saarland haben. Bei der AnkER ‑ Einrichtung ist es eine Besonderheit, dass das BAMF und die Ausländerbehörde unter einem Dach miteinander arbeiten. Ein weiterer Punkt: Mit technischen Mitteln wie Bild- oder Sprachbiometrie, Mobilgerätedaten oder Dokumentenprüfung werden die Identität abgesichert und Täuschungen früh erkannt. Dazu kommen noch Rückmeldungen über Leistungsbetrug, Integrationsverweigerer oder Sicherheitsgefahren. All das sind echte Auslöser für eine Überprüfung und keine pauschale Vermutung, sondern konkrete Anhaltspunkte. Jedoch ist es auch weiterhin zwingend erforderlich, genau diesen Austausch der verschiedenen Behörden der Bundesebene und der Landesebene zu verbessern und auszuweiten. Daran müssen wir auch hier im Saarland weiter arbeiten. Ein Punkt, der von meinem Vorredner noch nicht genannt wurde, ist die Evaluation, die in dem Gesetz von 2022 mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beschlossen wurde. Das Gesetz zur Beschleunigung der Asylverfahren sieht ausdrücklich vor, die Wirkung der anlassbezogenen Prüfung künftig zu evaluieren, insbesondere mit Blick auf die Entlastungseffekte beim BAMF und die Wirksamkeit der Hinweisstrukturen. Ich will einige wenige Zahlen nennen. Das BAMF hat prognostiziert, dass statt 47.000 Fälle noch 31.000 Fälle untersucht werden, so dass man hier bitte nicht den Eindruck erwecken sollte, dass man keine anlassbezogenen Prüfungen mehr durchführt. Hier ist eine Ersparnis von rund 16.000 Fällen pro Jahr prognostiziert. Diese Evaluation ist logischerweise noch nicht abgeschlossen, aber ausdrücklich vorgesehen. Sie wird uns zeigen, ob sich die Praxis bewährt hat oder ob es noch Anpassungsbedarf gibt. Und wenn Anpassungen notwendig sind, dann werden wir diese auch umsetzen, aber nicht ideologisch und pauschal, sondern faktenbasiert. Der AfD-Antrag ist folglich pauschal, unpraktikabel und auch rückwärtsgewandt. Die AfD will mit ihrem Antrag zurück in ein System, das verwaltungstechnisch und faktisch weitgehend wirkungslos war. Der Antrag sieht eine pauschale Zweijahresprüfung für alle Schutzberechtigten vor, unabhängig von Hinweisen. Das würde für das BAMF Tausende Verfahren zusätzlich bedeuten, außerdem einen immensen Anstieg der Bearbeitungsdauer auch für neue Fälle, denn das Personal müsste ja dann von irgendwelchen anderen Aufgaben, die es derzeit hat, entlastet werden. Letztlich hätten wir keine höhere Sicherheit, sondern nur höhere Belastungen. (Abg. Schorr (CDU)) Hinzu kommt: Der Antrag fordert, wie mein Vorredner schon ausgeführt hat, dass jeder Widerruf automatisch zur Ausweisung und zu sofortigen Leistungseinstellungen führt. Das widerspricht fundamental dem Grundsatz der Einzelfallprüfung und den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts. Ich möchte hier nicht noch mal alles wiederholen. Unser Kurs als CDU ist in dieser Sache ganz klar: Kontrolle mit Maß und Mitte. Wir wollen anlassbezogene Prüfungen weiter stärken, Verantwortlichkeiten und Datenflüsse zwischen Behörden verbindlich ausgestalten, technische Systeme und Personal beim BAMF aufstocken und den Rechtsstaat schützen, ohne ihn zu überlasten. Denn eines ist klar: Der Rechtsstaat muss handlungsfähig bleiben, nicht durch pauschale Massenvorgänge, sondern durch kluge Prioritätensetzungen. Es gibt an anderen Stellen seitens des Bundes zum Teil noch erhebliche Verbesserungsbedarfe, die die neue Bundesregierung und insbesondere das unionsgeführte Innenministerium auch umsetzen wird. Meine Damen und Herren, wir wollen, dass nur diejenige Schutz erhalten, die ihn auch brauchen, und wir wollen, dass Schutz entzogen wird, wenn diese Voraussetzungen entfallen. Das geschieht aber am besten durch ein System, das auf konkrete Hinweise reagiert und nicht auf pauschale Vorurteile. - Der Antrag der AfD ist nicht sinnvoll und auch verwaltungstechnisch unverantwortlich, deshalb lehnen wir als CDU-Fraktion diesen ab. - Vielen Dank für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit.

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