Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Zuschauer! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir bringen heute einen Antrag ein, der ein zentrales Element unseres Asylrechts wieder in den Fokus rückt, rücken soll: die Regelüberprüfung der Schutzberechtigung von Asylbewerbern. Denn eines ist klar, manchen allerdings wohl nur im Wahlkampf: Asyl ist Schutz auf Zeit, bedeutet nicht eine dauerhafte Einwanderungsperspektive. Es war seit seiner Einführung der Grundgedanke des Asylrechts, Menschen Schutz zu bieten, die vor Verfolgung oder gravierenden Menschenrechtsverletzungen fliehen müssen - aber nur solange diese Gefahr besteht, nicht als Behelf für die Einwanderung. Ein Beispiel: Es kommt jemand aus einem fernen Land, in dem ein weisungsgebundener Inlandsgeheimdienst im Stillen, geheim und ohne Veröffentlichung der Gründe, die stärkste demokratisch vom Volk gewählte Oppositionspartei, wohl gar die stärkste Partei des Landes, als Feind des Landes und dessen verfassungsgemäßer Ordnung sieht. Die Partei wird gar verboten. Die Mitglieder werden aus ihren Stellen im öffentlichen Staatsdienst gekündigt, Mietverträge und Konten werden gekündigt et cetera. Für solche Fälle war das Asyl gedacht. Doch derartige Fälle politisch durch einen Staat verfolgter Menschen machen nur eine Minderzahl der Asylbegehren aus. Das meiste entfällt, menschlich nur zu verständlich, auf die Suche nach Versorgung - Versorgung durch ein zwar hervorragendes, aber nicht für die gesamte Erdbevölkerung ausgelegtes Sozialsystem. In der Praxis hat sich Asyl in der faktischen Ausübung in diese Richtung verschoben. Wer einmal da ist, der bleibt, bekommt gar noch Brücken gebaut, um bloß nicht wieder ausreisen zu müssen. Ein ganz wichtiger Baustein eines echten und funktionierenden Asylsystems, das kein reines Versorgungssystem sein will, war die Regelüberprüfung, ob die Gründe für den Schutzstatus noch bestehen. Diese Regelüberprüfung wurde 2015 leider faktisch und 2022 dann endgültig abgeschafft. Seither bleibt der einmal gewährte Schutz in der Regel dauerhaft bestehen, auch wenn sich die Lage im Herkunftsland längst verbessert hat. Das führt dazu, dass Tausende Schutzberechtigte dauerhaft in Deutschland bleiben, selbst wenn keine Schutzgründe aus der Heimat mehr vorliegen. Ein befristeter Schutz wird so zu einem unbegrenzten Aufenthalt, aus einem humanitären Instrument wird ein Einwanderungskanal, an den sich dann oft noch Familiennachzug anschließt, leider oft auch die Verstetigung beim Bezug von deutschen Sozialleistungen. Wir fordern daher: Bringen wir die Regelüberprüfung zurück! Nur derjenige, der wirklich Schutz braucht, soll ihn auch erhalten. Wird nicht regelmäßig überprüft, ob Schutzgründe noch vorliegen, wird das Asylsystem unglaubwürdig gegenüber denjenigen, die tatsächlich auf Schutz angewiesen sind, aber auch gegenüber der einheimischen Bevölkerung, die das finanzieren und tolerieren muss. Deutschland ist kein Einwanderungsland per Asylrecht, wir brauchen klare Regeln, wer dauerhaft bei uns leben darf. Das Asylsystem darf nicht zu einer Ersatz-Einwanderungspolitik verkommen, die sich jeder demokratischen Kontrolle und jedem wirtschaftlich-gesellschaftlichen Bedarf entzieht. Vor allem darf, soll und muss Einwanderung ein Sozialsystem und eine Gesellschaft entlasten, darf nicht, wie bei uns der Fall, zur Belastung werden. Wir fordern daher, dass das BAMF wieder regelmäßig prüft, ob die Voraussetzungen für den Schutzstatus noch bestehen. Dabei geht es nicht um eine Schikane gegenüber den Schutzberechtigten, sondern um eine saubere, sachliche Überprüfung. Gerne bekommt der Betroffene das Ergebnis auch schriftlich mit Begründung mitgeteilt. - Wo käme man denn hin, wenn dem nicht so wäre? Bittere Ironie aus. - Kurz: Wer weiter bedroht ist, soll bleiben dürfen, wer sicher ist, kann zurückkehren. Wir von der AfD wollen ein Ende der Praxis, bei der ein Schutzstatus praktisch ein Daueraufenthaltsrecht mit Vollversorgung darstellt. Wir wollen Recht und Ordnung, ein geordnetes Verfahren, das sich an Fakten und nicht an politischen Moden orientiert. Andere europäische Staaten, etwa Dänemark oder die Schweiz, handhaben das längst konsequenter. Dänemark etwa hat syrischen Schutzberechtigten die Rückkehr in sichere Regionen ermöglicht und geht das Ganze etwas zielorientierter an, beispielsweise mit den Rückkehrzentren. Man kann also Schutz gewähren, ohne zugleich das Recht missbrauchen zu lassen. Wollen wir unsere Sozialsysteme, unsere Integrationsfähigkeit und nicht zuletzt auch das Vertrauen in den Rechtsstaat erhalten, müssen wir wieder unterscheiden zwischen einerseits temporärem Schutz und andererseits dauerhaftem Bedarf und nutzorientierter Zuwanderung. Schutz auf Zeit darf nicht zur Zuwanderung durch die Hintertür werden. Die Regelüberprüfung der Schutzgründe ist ein notwendiger Schritt zurück zu einem glaubwürdigen, fairen und rechtssicheren Asylsystem. Ich bitte daher (Abg. Schaufert (AfD)) um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
