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Sevim Kaya-Karadağ

SPD 07.05.2025 Sitzungen 17/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich lasse die Katze gleich mal aus dem Sack: Es wird Sie nicht verwundern, dass ich dafür plädiere, dass Sie dem Antrag der SPD zustimmen. Meine Kollegin hat es bereits schon gesagt beziehungsweise ausgeführt und ich sage es gleich von vornherein: Ihr Antrag gibt im Wesentlichen unseren Antrag wieder. Aber ich muss auch sagen, dass unser Antrag weitergehend ist. Ich kann Beispiele nennen: Es werden mehr konkrete Bundesmaßnahmen gefordert, zum Beispiel die Onlinekontrolle, oder aber auch bei der Forschung. Wir gehen stärker auf die Opferhilfe ein und führen internationale Beispiele ein. Auch die breiteren Präventions- (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) maßnahmen, die wir fordern, Schulungen in der Gastronomie et cetera, machen unseren Antrag insgesamt weiter und runder. Daher vorab schon mal die Bitte, unserem Antrag zuzustimmen. In der Sache würde ich gern kurz noch mal aus meiner Sicht als Rechtsanwältin ein paar Sätze zu diesem doch ganz schlimmen Thema sagen wollen. Wir sprechen heute über eine Form von Gewalt, die lautlos, heimlich und unbemerkt geschieht und gerade deshalb so gefährlich ist: Der gezielte Einsatz von K. ‑ o. ‑ Tropfen zur Ausschaltung von Willen, Schutz und Selbstbestimmung. Es ist oft ein Getränk, ein Moment der Unachtsamkeit und plötzlich ist alles weg. Die Kontrolle über den eigenen Körper, die Erinnerung, der Schutz. Ich habe als Anwältin erlebt, was das mit Menschen macht. Das ist nicht nur der Schock über das Geschehene, da kommen oft Scham, Sprachlosigkeit und Verzweiflung. Was bleibt, ist nicht nur körperlicher Schaden, sondern das Gefühl: Ich hatte keine Chance. Was bleibt, ist das Gefühl der Ohnmacht, tief verstörend und bittere Realität. Als Rechtsanwältin habe ich erlebt, wie tiefgreifend solche Taten wirken, nicht nur körperlich, sondern auch seelisch. Betroffene ringen nicht nur mit der Tat selbst, sondern auch mit der Frage: Wird der Täter belangt? Oft lautet die bittere Antwort: Nein. Viele dieser Taten bleiben im Dunkeln. Die Substanzen sind schwer nachzuweisen, die Erinnerung ist oft nur bruchstückhaft und das Strafverfahren endet damit, bevor es wirklich begonnen hat. Doch das ist nur die eine Seite. Die andere Seite ist das Gesetz selbst und seine Lücken. Ein zentrales Problem stellt die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dar. Demnach sind K. ‑ o. ‑ Tropfen kein gefährliches Werkzeug im Sinne des Strafrechts. Ich halte das für falsch und gefährlich. Denn wer bewusst eine betäubende Substanz wie GHB oder GBL einsetzt, handelt gezielt, nicht aus Affekt. Er handelt gezielt mit der Absicht, einen Menschen wehrlos zu machen. Das ist ein massiver Eingriff in die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung. Und doch, diese Taten werden derzeit rechtlich nicht als besonders schwer gewertet. Also noch einmal, weil es so schockierend ist: Ein Täter kann ein Opfer gezielt betäuben, um es danach zu missbrauchen, und das gilt nicht als besonders schwere Tat im Sinne des Gesetzes. Die Folge: mildere Strafen trotz hoher krimineller Energie. Das dürfen wir nicht akzeptieren. Wir brauchen eine gesetzliche Klarstellung! (Beifall von der SPD.) K. o. Tropfen müssen als gefährliches Werkzeug ‑ ‑ im Sinne des Strafrechts gelten, denn sie zerstören mehr als das Bewusstsein. Sie zerstören Vertrauen in andere, in sich selbst, in den Rechtsstaat. Dieser Vertrauensverlust ist vermeidbar. Daran arbeiten wir heute mit unserem Antrag. Deshalb ist es mir als Juristin wichtig, dass wir heute Folgendes in unserem Antrag fordern: rechtssichere Definitionen im Strafgesetzbuch, härtere Kontrollen und stärkere Regulierung von Onlineplattformen, über die psychogene Substanzen wie K. ‑ o. ‑ Tropfen verkauft werden, die statistische Erfassung, um das Dunkelfeld sichtbar zu machen, Schulungen für Polizei, Justiz und medizinisches Personal. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Tat an sich ist es oft auch nicht vorbei. Die nächste Gefahr wartet oft nur einen Klick entfernt in digitalen Räumen, die völlig außer Kontrolle geraten sind. Digitale Räume sind Tatorte geworden auf Plattformen wie Telegram, in denen teils bis zu 70.000 Mitglieder in großen Foren organisiert werden. Es werden Videos von Vergewaltigungen unter K. ‑ o. ‑ Tropfen geteilt, öffentlich, frei zugänglich, von sichtlich wehrlosen Frauen. Der Besitz solcher Aufnahmen ist in Deutschland nicht strafbar, solange keine Kinder betroffen sind. Das ist ein Skandal! (Beifall von der SPD und von der CDU.) Ich bitte Sie, es sich einmal vorzustellen: Wenn in einem Forum, in dem 70.000 Menschen miteinander verbunden sind, ein Video von einer Vergewaltigung geteilt wird, dann wird die Tat nicht nur einmal begangen, sondern immer wieder. Man muss sich vorstellen, was das für das Opfer bedeutet. Für das Opfer hört die Gewalt nie auf. Wie ist die aktuelle Rechtslage? - Die Verbreitung ist nicht strafbar. Das kann nicht sein. Ich sage, das muss sich ändern. (Beifall von der SPD.) Wir haben eine Verantwortung, und zwar juristisch und politisch. Wir sehen, der Schutz vor sexualisierter Gewalt hat Lücken, ob durch K. ‑ o. ‑ Tropfen oder digitale Tatorte. Wir müssen handeln. Als Juristin sage ich, wir haben die Instrumente, wir müssen sie nur richtig einsetzen. Als Abgeordnete sage ich, wir dürfen nicht länger zusehen. Diese Sicherheit ist keine Privatangelegenheit. Sie ist eine Frage des Rechts und der politischen Haltung. Als Mensch sage ich, wir schulden den Betroffenen mehr als bloße Anteilnahme. Wir schulden ihnen Gerechtigkeit. Ich bitte Sie - das habe ich eingangs schon gesagt -, stimmen Sie unserem Antrag zu, nicht nur, weil es juristisch geboten ist, sondern weil es das einzig Richtige ist. - Glück auf. (Beifall von der SPD.)

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