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Christoph Rudolf Schaufert

AfD 07.05.2025 Sitzungen 17/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Besucher und Pressevertreter! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich ausdrücklich betonen: Jede Form sexualisierter Gewalt ist aufs Schärfste zu verurteilen. Die Tatsache, dass K. ‑ o. ‑ Tropfen als perfides Mittel zur Betäubung von Opfern eingesetzt werden, ist dabei besonders erschreckend und besonders inakzeptabel. Der Schutz potenzieller Opfer, insbesondere von Frauen und Mädchen - aber auch Männer wollen wir nicht vergessen - ist zweifellos ein zentrales Anliegen jeder Gesellschaft. Daran besteht kein Zweifel und da gibt es keinerlei Dissens. Und dennoch müssen wir bei aller berechtigten Empörung auch kritisch und different hinterfragen, ob die in den vorliegenden Anträgen - sie unterscheiden sich tatsächlich nicht großartig voneinander - vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, das Ziel, also einen effektiven Schutz vor K.-o.-Tropfen, auch tatsächlich erreichen. Denn politische Maßnahmen dürfen nicht nur gut gemeint sein, sie müssen auch gut gemacht sein und gut wirken. Der Antrag verweist auf eine hohe Dunkelziffer - wohl zu Recht. Aber gerade weil wir keine verlässlichen Daten über die Verbreitung und Häufigkeit dieser Straftat haben, ist es schwierig, das tatsächliche Ausmaß und die Umstände verlässlich zu beurteilen. Hier stellt sich die Frage: Reichen uns die vorhandenen Erkenntnisse tatsächlich aus, um solche umfassenden staatlichen und gesetzgeberischen Maßnahmen zu rechtfertigen oder zu fordern? Oder bewegen wir uns trotz bester Absichten auf unsicherem Terrain? (Abg. Schaufert (AfD)) Die vorgeschlagene Ausweitung der Kampagne „Mich kriegst du nicht k.o.“, die Einführung spezieller Schulungen in Gastronomie und Gesundheitswesen, der Aufbau neuer Erfassungssysteme und der Ruf nach neuen Straftatbeständen, das alles klingt erst einmal nach entschlossenem Handeln. Doch wie wirksam werden diese Maßnahmen tatsächlich sein? Klar, Öffentlichkeitskampagnen wie „Mich kriegst du nicht k.o.“ können sensibilisieren, aber sie dürfen nicht als Ersatz für wirksame Prävention und eine harte Strafverfolgung dienen. Entscheidend ist doch: Wie erreichen wir die potenziellen Täter und halten diese möglicherweise von ihrem schändlichen Tun ab? Wie stellen wir sicher, dass Prävention nicht in plakativen Aktionen endet? Der Antrag fordert außerdem eine neue Straftatbestandsregelung. Hier sollten wir mit Vorsicht vorgehen. Das bestehende Strafrecht erlaubt bereits heute, wie ja schon ausgeführt wurde, eine strafrechtliche Verfolgung und Verschärfung bei der Verwendung von Betäubungsmitteln zur Begehung von Sexualdelikten unter anderem als besonders schwere Form der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung. Ist eine zusätzliche Gesetzesnorm also wirklich erforderlich oder eher ein symbolischer Akt, der juristisch wenig mehr wert wäre? Grundsätzlich sehen wir als AfD einen angemessenen und spürbaren Strafrahmen auch als Spiegel der Verwerflichkeit einer Tat, als eines von vielen zielführenden Mitteln. Auch die geplanten Schulungen und Erfassungssysteme mögen sinnvoll klingen, stellen jedoch die Praxis vor große Herausforderungen. Wer soll diese Schulungen überhaupt durchführen? Wie gewährleisten wir eine standardisierte Qualität und vor allem - leider ein missliches Thema -, wie finanzieren wir das alles? Es sollte Ihnen ja nicht verborgen geblieben sein, Geld ist eine endliche Ressource und geliehenes Geld, auch die vielen Sondervermögen, sind einfach nur Schulden, so leid es uns tut. Gucken wir, dass wir endlich anfangen, sämtliche Ausgaben einmal zu priorisieren. Außerdem wird die stärkere Überwachung von Onlineplattformen und eine Regulierung des Betriebs gefordert. Aber auch hier stellt sich die Frage nach der praktischen Umsetzung und Wirkmächtigkeit. Viele Substanzen, die als K. ‑ o. ‑ Tropfen benutzt werden - wir haben ja gehört, das sind weit über 100 ‑ , sind heute in der Beschaffung und im Besitz schon reguliert und im Grunde legal nur schwer zu beschaffen. Bei den anderen kann man wirklich darüber nachdenken, ob sie ins Betäubungsmittelgesetz aufgenommen werden sollen. Der Bezug erfolgt häufig über internationale, kaum kontrollierbare Kanäle. Wie genau möchte man hier eingreifen? Die Antwort darauf bleiben die beiden Anträge schuldig. Lassen Sie mich noch einmal klarstellen, Sie brauchen das ja immer ausdrücklich, um es nicht misszuinterpretieren: Niemand aus unserer Fraktion möchte die Bedrohung durch K. ‑ o. ‑ Tropfen verharmlosen oder sich einer Lösung oder Besserung in den Weg stellen. Aber wir hier im Hohen Haus sind dem Ziel einer wirksamen und verantwortlichen Politik verpflichtet. Symbolpolitik mag öffentlichkeitswirksam sein, doch sie ersetzt keine belastbaren Konzepte. Wir sollten uns daher auf die Punkte konzentrieren, die kurzfristig und effektiv greifen: bessere Aufklärung in Schulen und Jugendeinrichtungen, zielgerichtete Schulungen für medizinisches Personal und Polizei dort, wo tatsächlich Begegnungen mit Betroffenen stattfinden. Und nicht zuletzt, aber doch sehr wichtig: Auch hier wäre eine statistisch tiefgreifende Erfassung sämtlicher in Erfahrung gebrachter Taten und Vorfälle schon mal ein Anfang. Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Antrag greift ein schlimmes und reales Problem auf, aber er bleibt in vielen Punkten unkonkret und operativ schwer greifbar. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind gut gemeint, doch sie werfen berechtigte Fragen nach Machbarkeit, Effizienz, Verhältnismäßigkeit und Finanzierbarkeit auf. Bevor wir neue Gesetze fordern oder staatliche Ressourcen binden, brauchen wir mehr empirische Grundlagen, klare Zieldefinitionen und eine ehrliche Debatte auch über die finanzielle Machbarkeit der Umsetzung. Wir lehnen nicht ab, aber wir stimmen auch nicht zu. Wir werden uns bei beiden Anträgen enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall von der AfD.)

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