Frank Dieter Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Bevor ich mit meiner Rede anfange, habe ich noch zwei kurze Stellungnahmen, zuerst zum Beitrag von Herrn Schaufert. Wenn Sie alles besser wissen, dann frage ich mich, warum Sie wieder keinen Abänderungsantrag gestellt haben, hier aber alles infrage stellen. (Beifall von der SPD.) Ich komme zur zweiten Stellungnahme. Kollege Theobald, ich habe mir etwas Ähnliches schon denken können. Anstatt jetzt gemeinsam an einem Strang zu ziehen und zu erkennen, wie wichtig es ist, die Krankenhauslandschaft im Saarland zu sichern, kritisieren Sie wieder nur. (Abg. Theobald (CDU): Wo war die Zusam- menarbeit im Ausschuss?) Letztendlich ist es egal, das habe ich mir schon gedacht. - Fangen wir an. Nehmen wir an, Sie haben aufgrund Ihrer jahrelangen Berufstätigkeit erhebliche Probleme mit Ihrem Knie und brauchen ein neues Kniegelenk. Wo würden Sie diese OP durchführen lassen? - In einem Krankenhaus, das 50 OPs im Jahr durchführt, oder in einem Krankenhaus, das tagtäglich solche Eingriffe vornimmt? Ich gehe davon aus, fast alle würden das Krankenhaus wählen, das darauf spezialisiert ist. Genauso sollte es auch in allen anderen medizinischen Bereichen sein, egal ob es sich um die Gefäßchirurgie, die Kardiologie oder die Stroke Unit handelt. Eine Behandlung oder ein medizinisch indizierter Eingriff sollte immer in einer darauf spezialisierten Klinik erfolgen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Viele Krankenhäuser - nicht nur hier im Saarland, sondern in der gesamten Republik - behandeln Patientinnen und Patienten, obwohl diese Behandlung in einem anderen Krankenhaus aufgrund dessen Spezialisierung sinnvoller wäre. Gründe sind das bisherige Vergütungssystem - das DRG-System - und viele weitere Faktoren, von denen wir eben gehört haben. Daher musste hier gehandelt werden und es wurde gehandelt. Die alte Bundesregierung hat die Krankenhausreform trotz stellenweise erheblicher Kritik sowohl von Fachverbänden als auch der CDU-Bundestagsfraktion auf den Weg gebracht. Das ist gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn hierdurch ist der Weg frei, damit wir im Saarland mit der Novellierung des SKHG eine qualitativ hochwertige, fachgerechte und regionale medizinische Versorgung in unseren Krankenhäusern sicherstellen können. Damit Letzteres mit der Neuaufstellung der Krankenhausstandorte im Saarland schnellstmöglich gelingt, haben wir als SPD-Fraktion den Gesetzentwurf mit Änderungen des SKHG und des Heilberufekammergesetzes im Januar-Plenum eingebracht. Neben dem Erhalt der 21 saarländischen Krankenhäuser geht es uns - wie mein Kollege Florian Schäfer schon ausgeführt hat - auch um die Sicherstellung der Arbeitsplätze der Beschäftigten sowie den Erhalt des Know-how im Saarland. Bevor ich nun auf unsere wesentlichen Änderungspunkte eingehe, bedanke ich mich bei allen, die an der parlamentarischen Anhörung teilgenommen, Stellungnahmen abgegeben und uns wichtige Anregungen mit auf den Weg gegeben haben. Wir haben einige in unseren Abänderungsantrag aufgenommen. Ich hatte es im Ausschuss bereits angesprochen: Da wir alle Stellungnahmen bis zum Schluss geprüft und sehr ernst genommen haben, hat es leider bis eine halbe Stunde vor der Ausschusssitzung ge- (Abg. Schmidt (SPD)) dauert, bis unser Abänderungsantrag fertig war. Unser Grundsatz war Gründlichkeit vor Schnelligkeit. (Beifall von der SPD.) Was möchten wir konkret ändern? - Ein zentrales Anliegen dieser Gesetzesänderung ist die Stärkung der Patientenrechte, und zwar nicht nur für die Patientinnen und Patienten mit dem Beauftragten für Demenz, sondern auch für die Menschen, die ihnen im Alltag besonders nahestehen. Künftig erhalten nahestehende Personen - also nicht nur Familienangehörige im engeren Sinne - ein gleichwertiges Recht auf Information. Zudem muss Informationsmaterial über die Patientenfürsprecher barrierefrei bereitgestellt werden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu echter Teilhabe sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch ältere Menschen beziehungsweise Menschen mit eingeschränkten Sprachkenntnissen. Im Hinblick auf die Krankenhausplanung müssen auch die Grundsätze genau benannt werden, um mehr Transparenz und Klarheit zu gewährleisten. Daher müssen die Planungsziele, die Planungszeiträume, die Bedarfsanalysen sowie die genauen Methoden in diesen Planungsgrundsätzen enthalten sein. Gleichzeitig soll es auch die Möglichkeit einer unterjährigen Anpassung durch Zuweisung beziehungsweise Nichtzuweisung von Leistungsgruppen geben. Hiermit gehen wir auf die Bedenken der Träger ein, die befürchten, dass sie eine Neuaufstellung ihrer Bereiche nicht zeitnah realisieren können. Wir werden auch die Saarländische Krankenhauskonferenz als zentrales Gremium für den Austausch zwischen Land, Trägern, Kostenträgern und weiteren Beteiligten stärken. Künftig ist klar geregelt: Die Konferenz tagt mindestens ein Mal im Jahr. Denn eine verlässliche und regelmäßige Kommunikation ist entscheidend, wenn wir gemeinsam gute Krankenhausversorgung im Saarland gestalten wollen. (Beifall von der SPD.) Wir schaffen die Möglichkeit, Sitzungen per Video durchzuführen. Das spart Zeit und Ressourcen. Wir behalten dabei aber die Kontrollmöglichkeit des Gremiums im Blick. Wenn ein Drittel der Mitglieder eine Präsenzsitzung wünscht, dann findet sie in Präsenz statt. Diese Stärkung macht deutlich: Neben diesem Gremium wird nicht noch ein weiteres benötigt, wie es die CDU-Fraktion gerne mit dem Krankenhausplanungsausschuss hätte. Wir benötigen keine zwei Gremien und somit auch keine Doppelstrukturen. Ein weiteres Gremium würde mehr Bürokratie, mehr Zeitaufwand und zusätzliche Bindung personeller Ressourcen bedeuten. Daher werden wir den Abänderungsantrag der CDU-Fraktion ablehnen. Aber nicht nur deswegen, sondern auch, weil die CDU unter anderem die Zertifizierungspflicht streichen möchte, die als Reaktion auf ein verwaltungsgerichtliches Urteil in unseren Gesetzentwurf gekommen ist. Anscheinend spielen für Sie, liebe CDU, Qualität und Qualitätssicherung in Krankenhäusern keine Rolle. Leider läuft mir die Zeit davon. Zusammenfassend ist festzuhalten: Mit unserem Gesetz modernisieren wir die Gesundheitsversorgung im Saarland. Wir stärken die Rechte von Patientinnen und Patienten sowie ihrer Vertrauenspersonen. Die Krankenhausplanung wird flexibler, damit schneller auf neue Entwicklungen reagiert werden kann. Durch digitale Kommunikation und klarere Verfahren entlasten wir alle Beteiligten. So schaffen wir eine Gesundheitsversorgung, die zukunftsfest, bürgernah und effizient ist. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag und zum Gesetzentwurf in Gänze. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)
