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Christina Baltes

09.04.2025 Sitzungen 17/36

Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1383 - neu. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1383 - neu - in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1383 - neu - in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-, CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes sowie Änderung des Saarländischen Heilberufekammergesetzes (Drucksache 17/1338) (Abänderungsan- trag: Drucksache 17/1480) (Abände- rungsantrag: Drucksache 17/1493) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf, das Wort. Abg. Scharf (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes sowie zur Änderung des Saarländischen Heilberufekammergesetzes, Drucksache 17/1338, wurde vom Plenum in seiner 33. Sitzung am 22.01.2025 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Vor dem Hintergrund der sich verändernden demografischen Rahmenbedingungen und neuer bundesgesetzlicher Bestimmungen wird die bisherige Krankenhausplanung in den Ländern neu aufgestellt. Im Mittelpunkt stehen die Leistungsgruppen, in welchen das Versorgungsgeschehen zukünftig auf eine andere Weise als bisher abgebildet und beplant werden wird. Im Vergleich zu Fachabteilungen bilden Leistungsgruppen das medizinische Behandlungsspektrum wesentlich kleinteiliger und differenzierter ab, was verschiedene Vorteile mit sich bringt. Zum einen ermöglicht das Mehr an Transparenz es, einen genaueren Blick in das Versorgungsgeschehen werfen zu können. Insbesondere Überund Doppelversorgungen sowie drohende Versorgungsengpässe können zukünftig zügiger als bislang identifiziert und gemeinsam behoben werden. Zum anderen können Leistungsgruppen mit Qualitätskriterien, beispielsweise notwendigerweise vorzuhaltenden Gerätschaften oder Personalanforderungen, verbunden werden. Die verbindliche Einführung solcher Mindeststandards wird erwartungsgemäß einen Anreiz schaffen, sich nur auf die Erbringung derjenigen medizinischen Leistungen zu spezialisieren, die man auch tatsächlich am besten kann. Für das Patientenwohl entsteht infolge solcher Spezialisierungsprozesse und Leistungsverlagerungen ein echter Mehrwert, da viel Arbeitsroutine und wiederkehrende Übung die Ergebnisqualität positiv beeinflussen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll zukünftig zudem ein beträchtlicher Anteil der Betriebskosten an die Erfüllung der den Leistungsgruppen hinterlegten Qualitätskriterien anknüpfen. In Deutschland soll zunächst auf der Basis von circa 60 Leistungsgruppen geplant werden. Daneben wird von dem Bett als maßgeblicher Planungsgröße abgekehrt. Stattdessen erhalten Sollfallzahlen beziehungsweise Planfallzahlen als neue Parameter Einzug in die Krankenhausplanung, da sie eine bessere Bezugsgröße für das statistisch zu erwartende Versorgungsgeschehen innerhalb einer Leistungsgruppe darstellen. Schwerpunktmäßig werden außer dem neu eingefügten § 6b und dem veränderten § 9 die Rechte von besonders vulnerablen Patientengruppen gestärkt. Unter anderem wird die bereits auf Verordnungsebene erfolgte Implementierung von Beauftragten für Demenz nun auch auf Gesetzesebene vollzogen. Aufgrund veränderter bundesgesetzlicher Bestimmungen muss zudem das Saarländische Heilberufekammergesetz angepasst werden. Schwerpunktmäßig werden mit § 21a Neuregelungen zu Weiterbildungsstätten und mit § 21b zum Verfahren zur Befugniserteilung und Zulassung von Weiterbildungsstätten aufgenommen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, am 12. März 2025 eine Anhörung durchzuführen. Für den Beitrag der Anhörungsteilnehmerinnen und -teilnehmer möch- (Abg. Scharf (CDU)) te ich mich an dieser Stelle noch einmal recht herzlich bedanken. Wir durften eine lebendige Anhörung in unserem Ausschuss erleben. Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion hatten daraufhin jeweils einen Abänderungsantrag eingebracht. Der Abänderungsantrag der CDU-Fraktion wurde im Ausschuss bei Zustimmung der CDU- und AfD-Fraktion und Ablehnung der SPD-Fraktion mehrheitlich abgelehnt. Dieser liegt Ihnen nunmehr nochmals als Drucksache 17/1493 vor. Der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde einstimmig bei Enthaltung der AfD- und der CDU-Fraktion angenommen. Dieser liegt Ihnen als Drucksache 17/1480 vor. Sodann hat der Ausschuss folgenden Beschluss über das Gesetz im Ganzen gefasst: Der Ausschuss hat das Gesetz zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes sowie zur Änderung des Saarländischen Heilberufekammergesetzes, Drucksache 17/1338, in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrag, das ist die Drucksache 17/1480, einstimmig bei Enthaltung der AfD- und CDU-Fraktion beschlossen und empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich sehr herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)

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