Heike Sylvia Winzent
Ich danke dem Herrn Minister. - Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 4 und 8: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes (Drucksache 17/1278) (Abänderungsan- trag: Drucksache 17/1479) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Saarländische Polizei der Zukunft - konsequent für ein sicheres Land Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter zum Gesetzentwurf Drucksache 17/1278: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat das von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetz zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes, Drucksache 17/1278, in seiner 32. Lesung am 4. Dezember 2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Das vorliegende Gesetz sieht eine Erweiterung des Einsatzrahmens der polizeilichen Durchsuchung von Personen vor. Es ermöglicht der Polizei eine anlassfreie Durchsuchung von Personen an sogenannten gefährlichen Orten und sieht erleichterte Voraussetzungen für die Durchsuchungen an sogenannten gefährdeten Orten vor. Daneben werden der Vollzugspolizei weitere Durchsuchungsbefugnisse eingeräumt. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und im Rahmen einer Anhörung eingegangene Stellungnahmen ausgewertet. Die SPD-Landtagsfraktion hat einen Änderungsantrag eingebracht. Der Änderungsantrag wurde bei Zustimmung aller Fraktionen einstimmig angenommen. Das Gesetz zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes, Drucksache 17/1278, wurde bei Zustimmung aller Fraktionen einstimmig angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes Drucksache 17/1278 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von CDU und SPD.)
