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Heike Sylvia Winzent

19.03.2025 Sitzungen 17/35

Ich danke Ihnen für Ihren Redebeitrag, Herr Kollege Schäfer. - Ich darf feststellen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, und ich schließe die Aussprache. (Anhaltendes Sprechen.) Wir kommen nun zur Abstimmung zunächst über den Antrag ‑ ‑ Kollege Ahr, ich darf jetzt bitten, die Zwischenrufe und Zwischengespräche einzustellen, denn es muss auch unseren Stenografen möglich sein, alles gut zu verstehen und verschriften zu können. - Vielen Dank dafür. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/1433. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1433 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1433 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/1445. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1445 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1445 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU- sowie die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 13 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit eingebrachten Antrag betreffend: Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer, das Wort. Abg. Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen mit der Drucksache 17/1439 vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung sowie Datenschutz und Informationsfreiheit bezieht sich auf zwei Verfassungsbeschwerden nebst Anhängen des Zweiten Deutschen Fernsehens sowie der ARD-Rundfunkanstalten gegen das Unterlassen der Länder, die aktuelle Beitragsempfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten umzusetzen und insbesondere den monatlichen Rundfunkbeitrag vom 1. Januar 2025 um 0,58 Euro auf 18,94 Euro zu erhöhen. Gemäß §§ 88, 94 und 77 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht dem Landtag Gelegenheit gegeben, sich zu den Verfassungsbeschwerden bis zum 30. April 2025 zu äußern. Im Übrigen erhält der Landtag auch die Gelegenheit, zur Höhe des Gegenstandswerts Stellung zu nehmen. Der Ausschuss hat sich in seiner 57. Sitzung vom 13. März 2025 mit der Streitsache befasst. Es wurde von mir als Ausschussvorsitzender angeregt, mangels unmittelbarer Betroffenheit kei- (Abg. Schindelhauer (SPD)) ne eigene Stellungnahme abzugeben. In solchen Verfahren ist dies ständige Übung des Landtags. Es wurde daher im Ausschuss folgender Beschlussvorschlag empfohlen: Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit empfiehlt dem Landtag, von einer Stellungnahme zu den beiden oben genannten Streitsachen abzusehen. - Der Ausschuss ist dieser Empfehlung gefolgt und hat daher folgenden Beschluss gefasst: Der Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit empfiehlt dem Landtag, von einer Stellungnahme zu den oben genannten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

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