Petra Berg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf wird das Maßregelvollzugsrecht vollständig überarbeitet, es wird vollständig novelliert. Das ist auch notwendig, weil es seit seinem Inkrafttreten 1990 weitgehend unverändert geblieben ist. Zwischenzeitlich haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, aber auch die fachlichen Rahmenbedingungen geändert. Es geht darum, das wurde schon gesagt, mit diesem Gesetzentwurf eine stabile, eine rechtssichere Grundlage für einen modernen Maßregelvollzug zu schaffen. Aber was bedeutet Maßregelvollzug? Was bedeutet Maßregelvollzug im Spannungsverhältnis zwischen Schuld, Haft und Gesellschaft? Der Maßregelvollzug, und das ist mir besonders wichtig, findet in forensischpsychiatrischen Kliniken statt. Das sind keine Gefängnisse, es sind Krankenhäuser. Dort werden Menschen behandelt, die psychisch krank sind, die an Depressionen leiden, an Psychosen, an Persönlichkeitsstörungen, an Suchterkrankungen und - das gehört auch dazu - die häufig nicht mehr geheilt werden können. Ziel ist es deshalb, im Maßregelvollzug die Menschen so zu behandeln, dass sie nicht mehr straffällig werden. Ich möchte Ihnen kurz zwei Punkte nennen, die den Maßregelvollzug, wie ich finde, insgesamt ausmachen und die Besonderheit dieses Gesetzes hervorheben. Wie ich schon erwähnt habe, handelt es sich bei den Patienten des Maßregelvollzugs um psychisch kranke Menschen, die straffällig geworden sind und von Strafgerichten in den Maßregelvollzug eingewiesen wurden. Daher gilt es auf der einen Seite zu Recht, die Bevölkerung zu schützen - das gehört zur Wahrheit dazu -, auf der anderen Seite geht es aber auch darum, gerade diesen Menschen künftig ein straffreies Leben zu ermöglichen. Das ist keine sehr leichte Aufgabe, das ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe und deshalb gilt mein Dank unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die tagtäglich mit einem wirklich großen Engagement großen Herausforderungen ausgesetzt sind und diese, wie ich finde, wirklich gut meistern. Wer sich selbst mal in der Forensik umgesehen hat - viele Abgeordnete der SPD- und der CDU-Fraktion waren schon vor Ort, haben mit Mitarbeitern gesprochen -, weiß, es ist nicht selbstverständlich, was die Mitarbeitenden dort leisten, und dass sie damit einen großen Dienst an unserer Gesellschaft tun. Deshalb einen ganz herzlichen Dank! (Beifall von der SPD und von der CDU.) Das Maßregelvollzugsgesetz hebt sich von anderen Gesetzen dadurch ab, dass es, wie ich finde, in einer sehr gravierenden Weise in Grundrechte eingreift. Solche Eingriffe werden in anderen Gesetzen so nicht vorgenommen. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, bei diesen derart gravierenden Grundrechtseingriffen eine hohe Transparenz und eine hohe Rechtssicherheit walten zu lassen. Wir schaffen zwei neue Rechtsgrundlagen, nämlich eine für die Fixierung und eine für die Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug. Die Herausforderung hierbei besteht darin, die bestmögliche Behandlung und Therapie unter größtmöglicher Beachtung der Belange der Patienten zu erreichen. Das klingt jetzt sehr technisch, aber es ist wichtig, denn zweifelsohne ist die sensibelste Regelung hierbei die der Zwangsbehandlung. Es geht uns sicherlich allen so: Uns allen wäre es lieber, wir bräuchten diese Vorschriften nicht. Ich selbst war zur Jahreswende in der Forensik, habe mich dort mit Mitarbeitenden unterhalten, aber auch mit Patienten. Es wurde mir dort nahegelegt und wirklich eindrücklich geschildert, wie belastend für beide Seiten eine solche Zwangsbehandlung ist. Sie müssen sich vorstellen, Menschen, die krank sind und aufgrund ihrer Krankheit nicht einsichtsfähig sind und deshalb in diese Behandlung nicht einwilligen können, versperren sich dadurch den Weg, tatsächlich erfolgreich behandelt zu werden. Auf der anderen Seite stehen Mitarbeitende, die gerne helfen würden, es aber nicht können. Das haben wir mit diesem Gesetzentwurf aufgelöst, sodass Patienten, die behandelt werden müssen, auch behandelt werden können. Diese Zwangsbehandlung ist, es wurde schon von Frau Schindelhauer und auch von Frau Heib gesagt, nur unter sehr engen Grenzen möglich. Sie ist beispielsweise nur zulässig, um die Entlassungsfähigkeit des Patienten zu erreichen. Sie ist nur zulässig, wenn eine konkrete Gefahr für das Leben des Patienten oder aber für Dritte besteht. Ärztinnen und Ärzte müssen auch über Art, Dauer, Erfolgsaussichten und Risiken der beabsichtigten Maßnahmen aufklären. Es muss dokumentiert werden und die Behandlung muss verhältnismäßig sein. Es ist auch wichtig, dass diese Verhältnismäßigkeit überwacht wird, sie steht auch unter dem Richtervorbehalt. Sie sehen also, sie ist zulässig, aber sie ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Auch die Voraussetzungen der Fixierungen wurden mit der notwendigen Sensibilität geregelt. Auch die Fixierung ist ein sehr starker Eingriff in Grundrechte und auch hier ist erforderlich, dass eine gegenwärtige Gefahr für den Patienten selbst oder für Dritte besteht. Ebenso muss eine Beobachtung, eine Betreuung, eine ärztliche Überwachung erfolgen. Die Grundrechte der Betroffenen werden bei allen Eingriffen, die hier notwendig sind, bestmöglich gewahrt, und es wird nur das geregelt, was praktisch zwingend notwendig ist, verhältnismäßig ist und den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist mir wichtig zu betonen: Die Patienten, die in der Forensik, im Maßregelvollzug sind, sind Menschen, die straffällig geworden sind, die Straftäter sind, und sie stehen außerhalb der Gesellschaft, zweifelsohne. Der Maßregelvollzug soll bewirken, dass sie wieder in die Gesellschaft integriert werden können - auf der einen Seite. Auf der anderen Seite sage ich aber ganz klar: Der Maßregelvollzug dient auch der Sicherheit der Bevölkerung, er dient der Sicherheit der Bevölkerung, weil er es diesen Menschen ermöglicht, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen. Deshalb bin ich froh, dass dieser Gesetzentwurf sehr schnell im Parlament, im Ausschuss beraten wurde, dass sehr viele Menschen angehört wurden und sehr viele ihre Expertise dazu abgegeben haben - und das Ganze in nur zwei Monaten. Das ist, wie ich finde, wirklich eine Leistung. Deshalb einen ganz herzlichen Dank an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion haben bei diesem sehr wichtigen Thema gemeinsam gezeigt, dass man sehr konstruktiv und sehr schnell zusammenarbeiten kann, wenn es um elementare Grundrechtsgüter, nämlich die Sicherheit und die Freiheit in unserem Lande geht. Ich finde, es ist für die Saarländerinnen und Saarländer ein sehr gutes Zeichen nach außen, dass unsere parlamentarische Arbeit im Saarland gelingt und die Landesregierung sowie das Parlament sehr gut zusammenarbeiten zum Wohle der Bevölkerung und zum Wohle der Patientinnen und Patienten. - Vielen, vielen Dank für Ihre Mitarbeit. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
