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Christoph Rudolf Schaufert

AfD 19.03.2025 Sitzungen 17/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Da wir jetzt in die Aussprache gegangen sind, noch zwei kleine Anmerkungen von mir. Wie in Erster Lesung werden wir auch in Zweiter Lesung dem Gesetz zustimmen. Im Grunde sind es ja alles Anliegen und Maßnahmen, die der Modernisierung, Präzisierung und Umsetzung bedürfen und unstrittig sind. Einzig dem Abänderungsantrag werden wir nicht zustimmen. Hier werden wir uns enthalten. Aus zwei Gründen werden wir uns bei dem Abänderungsantrag enthalten. Erstens, da wir wie immer nicht gefragt wurden, auch hier bei diesem Thema nicht, wo es im Grunde keine politischen Differenzen gibt. Ich kann nur an Sie appellieren und Sie warnen. Die Zeit, uns zu ignorieren, läuft ab. Eben unter TOP 3 habe ich ein paar Zahlen genannt, die selbst Ihnen zeigen sollten, dass Ausgrenzen und Diffamieren der AfD nicht das bewirken, wovon Sie träumen. Durch stets weiteres und immer festeres Drücken auf die Tube kriegen Sie die blaue Reinigungspaste nicht wieder rein. Die Menschen vertrauen uns und setzen immer mehr Hoffnung in uns. Wenn Sie das nicht langsam zur Kenntnis nehmen, werden Sie weiter und weiter an Bedeutung verlieren. Der zweite Punkt ist wieder die Litanei, die Sie in den Gesetzentwurf schreiben lassen durch die Umformulierungen von § 3 Absatz 2. Statt einfach „kein Mensch darf im Rahmen des Maßregelvollzugs bevorzugt oder benachteiligt werden“ zu schreiben, muss es bei Ihnen heißen: „Kein Mensch darf aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen oder geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status diskriminiert werden.“ - Beispielsweise Rothaarige dürften diskriminiert werden? - Ich erkenne nämlich nicht, dass dies als Ausschluss gegen Diskriminierung aus der Litanei herauszulesen wäre. Da hätte man auch noch das Aussehen hineinschreiben müssen. Aber das haben wir alles bereits ausgeführt. Sie können es, aus welchem Grund auch immer, nicht lassen, möglichst oft „rassistisch“, „antisemitisch“, „ethnisch“ et cetera in irgendwelchen Texten unterzubringen, statt einfach „kein Mensch darf bevorzugt oder benachteiligt werden“ zu schreiben. Dem Gesetz stimmen wir zu, beim Änderungsantrag enthalten wir uns. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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