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Frank Dieter Schmidt

SPD 19.03.2025 Sitzungen 17/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute die Aufgabe, etwas zu dem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Saarländisches Bürokratieabbau Gesetz“, kurz gefasst SBüAbbG, zu sagen. Das ist ein Gesetz mit - man will es kaum glauben - zwei Paragrafen, also kurz, knapp und - könnte man davon ausgehen - auch verständlich. Kurz, knapp, ja, aber verständlich, aus meiner Sicht ein eindeutiges Nein. Warum? Darauf gehe ich später noch kurz ein. Zunächst möchte ich etwas zu dem Antrag der AfD im Allgemeinen sagen. Es ist nämlich nicht das erste Mal, dass wir in diesem Hohen Hause über das Thema Bürokratieabbau sprechen und diskutieren. Zähle ich den heutigen Antrag mit, dann beschäftigen wir uns bereits das vierte Mal damit, und zwar seit Februar letzten Jahres. Also, lieber Herr Dörr, Sie hatten genug Zeit, um die Tiefe Ihres Anliegens zu begründen, aber, wie immer, Fehlanzeige. Mit dem Antrag vom 11. Januar 2024 mit dem Titel „Erdrückende Bürokratie abbauen. Freiräume braucht das Land“ haben wir uns das erste Mal im Februar letzten Jahres damit beschäftigt. Damals hatte meine Kollegin Sandra Quinten ausführlich zu dem Antrag Stellung genommen. Bereits einen Monat später, in der Plenarsitzung am 13. März, wurde wieder ein Antrag zu diesem Thema gestellt, diesmal mit dem Titel „Bürokratieabbau“. Erneut war es meine Kollegin Sandra Quinten, die kurz und knapp auf ihre Ausführungen von Februar verwiesen hat, weil sich in diesem Monat immer noch nichts geändert hatte. Weiter ging es dann in der Plenarsitzung am 10. Juli 2024, der Titel lautete dann „Bürokratievermeidung, -abbau und bessere Rechtsetzung“. Da die drei Herren zu meiner rechten Seite - jetzt nur noch zwei, wo der dritte ist, keine Ahnung, er fehlt schon seit längerer Zeit hier, wahrscheinlich ist er schon nach Berlin gefahren, ich weiß es nicht - meiner Kollegin wohl überhaupt nicht zugehört hatten, liebe Sandra, was im Saarland bereits umgesetzt wurde und was in Planung ist, hat es mein Kollege David Maaß mit etwas mehr Lautstärke versucht. Aber auch das hatte keinen Erfolg, lieber David, wie man an dem heutigen Antrag sehen kann. (Zuruf des Abgeordneten Schaufert (AfD).) Liebe Herren von der AfD, auch wenn Sie uns nicht zugehört und unsere Ausführungen von damals vielleicht vergessen haben, hätten Sie zumindest die Möglichkeit gehabt, die Protokolle der drei Plenarsitzungen zu lesen oder selbst zu recherchieren, was bereits durch die Landesregierung unternommen wurde und was weiter geplant ist. Aber auch dies haben Sie nicht getan, oder warum sonst der heutige Antrag? Trotz Ihrer mündlichen Ausführungen von eben, Herr Dörr, vermag ich nicht, es nachzuvollziehen, aber das ist oft so. Oder haben Sie gedacht, es fällt niemandem auf, dass Sie den Antrag bereits drei Mal gestellt haben, nur jedes Mal mit einem anderen Titel? Vielleicht sind Sie auch davon ausgegangen, getreu dem Motto, Beharrlichkeit zahlt sich aus, dass wir Ihrem Antrag heute zustimmen, damit wir endlich unsere Ruhe vor Ihnen haben. Da sind Sie bei uns aber an der falschen Adresse, auch wir haben Ausdauer. Stellen Sie Ihre wiederkehrenden Anträge ruhig weiter, wir werden Sie jedes Mal wieder ablehnen, auch heute. (Beifall von der SPD.) (Abg. Schmidt (SPD)) Liebe Kolleginnen und Kollegen, falls Sie nicht mehr genau wissen, worum es bei den damaligen drei Anträgen ging, versuche ich mal, es kurz und knapp zu schildern: Man verfolgte seitens der AfD mit diesem Thema das Ziel, die Landesregierung dazu zu bewegen, einen Plan zu erarbeiten, mit dem die Bürokratie nachhaltig abgebaut werden soll. Auf den ersten Blick alles Anträge, die irgendwo ihre Sinnhaftigkeit haben, denn die Diskussion über Bürokratie war und ist immer noch vielschichtig und komplex. Heutzutage ist der Begriff Bürokratie nämlich für die meisten Menschen negativ behaftet, weil sie immer nur an Formulare, Formulare, Formulare denken, die sie ausfüllen und zeitintensiv einbringen müssen. Auch für uns ist völlig klar: Hier muss sich etwas ändern, hier müssen Bürokratielasten abgebaut werden! Jedoch dürfen wir nicht ohne Sinn und Verstand an dieses Thema herangehen. Wir müssen zwischen unnötiger Bürokratie und Normen, die Schutzstandards beschreiben, unterscheiden. Dies ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehr wichtig, denn Bürokratie schafft wichtige Strukturen und Regeln, die dazu dienen, soziale und wirtschaftliche Prozesse zu organisieren, und die auch Rechtssicherheit gewährleisten. Diese ist für die Funktionsfähigkeit einer Gesellschaft und Wirtschaft wichtig, denn sie fördert Vertrauen und Fairness. Bürokratische Vorschriften tragen dazu bei, Verbraucher und Arbeitnehmer vor Ausbeutung und unfairen Praktiken zu schützen. Oder würden Sie beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz, das den Arbeitgeber dazu verpflichtet, Schutzvorkehrungen für seine Beschäftigten zu treffen und sicherlich auch mit Bürokratie verbunden ist, abschaffen, meine Herren, der AfD? - Auch in anderen Bereichen spielt Bürokratie eine wichtige Rolle, zum Beispiel beim Umweltschutz. Die dortigen Regelungen zielen darauf ab, Umweltstandards zu setzen und den Schutz natürlicher Ressourcen zu gewährleisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bürokratie ist vielfältig und hat mehrere Gesichter, auch unschöne. Ein solches zeigt die Bürokratie, wenn sie ausufernd und übermäßig ist, was auch mit einem Mehr an Kosten verbunden ist. Dies stellt vor allem kleinere Unternehmen vor große Herausforderungen und führt letztendlich zu einer Mehrbelastung. Das Resultat: Unternehmen verzweifeln, verzichten auf solch bürokratische Anträge oder Vorgänge und unternehmerische Innovationen und Initiativen werden nicht umgesetzt. Genau deshalb bleibt der Abbau von nicht notwendiger Bürokratie eine Daueraufgabe, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das entlastet die Verwaltungen selbst und ist in Zeiten des Fachkräftemangels noch einmal von besonderer Bedeutung. Es erleichtert vieles für Bürgerinnen und Bürger, denn oftmals ist der Weg durch den Bürokratiedschungel für die Menschen viel zu umständlich. Genau deshalb nehmen die SPD-Landtagsfraktion und die Landesregierung dieses Thema sehr ernst. In einigen Fällen entwickelt sich Bürokratie nämlich eher zu einem Hindernis, wobei der eigentliche Sinn völlig in den Hintergrund tritt. Das führt natürlich zu ineffizienten Strukturen. Wir sprechen uns deswegen für notwendige Bürokratieentlastungen aus. Wie Sie sicherlich alle wissen, hat sich in diesem Bereich schon einiges getan, auch hier im Saarland. Ich möchte die Punkte, die meine Kollegin und mein Kollege damals aufgezählt haben, nicht noch mal aufzählen. Das kann man gerne - vor allem an der rechten Seite des Plenarsaals - in den drei Protokollen nachlesen. Ich möchte aber aufzählen, was sich seit Juli letzten Jahres getan hat: Bereits kurz nach der Plenarsitzung im Juli 2024 hat die Landesregierung nämlich ein Konzept vorgelegt, mit dem ein Modernisierungsprozess im Saarland eingeleitet werden soll. Man möchte bestehende Prozesse einfacher machen und unter anderem die öffentliche Verwaltung modernisieren. Auf zehn Seiten ist zusammengefasst, welche Bereiche man wie vereinfachen und modernisieren möchte. Beispielhaft möchte ich folgende Bereiche nennen: Die Optimierung und volle Digitalisierung sämtlicher Prozesse in der Zentralen Ausländerbehörde wurde auf den Weg gebracht, 230.000 Aktenbände werden digitalisiert. Die Online-Terminvereinbarung bei den Finanzämtern: Seit September letzten Jahres können Menschen bei Fragen zu ihrer Einkommenssteuererklärung oder zu Vordrucken und Anträgen Online-Termine für ein persönliches oder telefonisches Gespräch buchen. Die Einführung eines digitalen Bürokratiemelders: Seit Ende letzten Jahres beziehungsweise Anfang dieses Jahres können Bürgerinnen und Bürger auf die Webseite der Landesregierung auf bürokratische Hürden hinweisen. Die Novellierung der Landesbauordnung: Am 19.02, also genau vor einem Monat, wurde die neue LBO im Plenum in Zweiter Lesung beschlossen. Mit ihr wird das Bauen im Saarland schneller, kostengünstiger und praxisgerechter gemacht. Daneben sieht das Konzept noch viele weitere wichtige Maßnahmen vor, um unser Land zu modernisieren und die Bürokratie zu vereinfachen. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich Folgendes aus dem Konzept zitieren: Wer das Land modernisieren will, darf also vor der Landesverwaltung nicht Halt machen. Der Staat muss funktionieren. Wo staatliches Handeln infrage steht, leidet das Vertrauen in die Demokratie. Deshalb wird die saarländische Landesregierung die eigene Verwaltung digitaler machen, schlankere Verfahren und Prozesse wählen und attraktiver für Fachkräfte werden. Dies ist auch ein Gebot der Effizienz, der Sparsamkeit und des Respekts gegenüber dem Steuerzahler. - (Abg. Schmidt (SPD)) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es steht also fest, unsere Ministerpräsidentin Anke Rehlinger und die Landesregierung haben einen Plan, den sie nun Schritt für Schritt umsetzen werden. Bevor ich nun zum Schluss meiner Rede komme, möchte ich noch auf den vorliegenden Gesetzentwurf zu sprechen kommen. Ich möchte Ihnen diesen zunächst einmal vorlesen, damit Sie wissen, was er überhaupt besagt: „Wird ein neues Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht und vom Landtag in Erster Lesung beschlossen, so ist von der Landesregierung spätestens zu den Beratungen des Ausschusses, an den das Gesetz zur Beratung überwiesen wurde, ein oder mehrere Gesetze vorzuschlagen, die bei Erlass des neuen Gesetzten außer Kraft gesetzt werden, wie die diesbezügliche notwendigen Schritte einzuleiten.“ Neben Rechtschreibfehlern und formellen Fehlern beinhaltet dieser Entwurf aus meiner Sicht noch viele weitere Unklarheiten, die anstatt zu Rechtssicherheit vielmehr zur Rechtsunsicherheit führen. Unklar ist aus meiner Sicht, was mit „spätestens zu den Beratungen des Ausschusses“ gemeint ist. Ist hiermit die Ausschusssitzung gemeint, bei der das geplante Gesetzesvorhaben zum ersten Mal auf der Tagesordnung steht, oder dann, wenn die parlamentarischen Anhörungen stattfinden, oder erst dann, wenn die Auswertung der Anhörung im Ausschuss stattfindet? Unklar ist auch, welches Gesetz beziehungsweise welche Gesetze von der Landesregierung vorzuschlagen sind, die außer Kraft gesetzt werden sollen. Muss dieses Gesetz beziehungsweise müssen diese Gesetze mit dem neu zu erlassenden Gesetz in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, also denselben sachlichen Bereich betreffen, oder reicht es aus, wenn nur ein mittelbarer oder überhaupt kein Bezug besteht? Mithin ergibt der letzte Halbsatz zu den vorherigen Ausführungen im Gesetzentwurf aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn. Oder was soll damit gemeint sein, wenn dort steht: „wie die diesbezügliche notwendigen Schritte einzuleiten“? Alles in allem bleibt somit festzuhalten, dass die AfD-Fraktion einmal wieder voreilig und ohne entsprechende rechtliche Recherche Regelungen umsetzen möchte, die die Bürokratie nicht abbauen, sondern zu mehr Bürokratie führen und außerdem Rechtsunsicherheit mit sich bringen würden. Aus den zuvor genannten Gründen werden wir dem Antrag daher nicht zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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