Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Zunächst möchte ich alle begrüßen, die noch nicht namentlich begrüßt wurden. - Es ist ja heute nicht das erste Mal, dass man sich hier im Hohen Hause mit dem Thema Gewalt allgemein und im Schwerpunkt mit der Gewalt gegen Frauen beschäftigt. Es wird leider auch nicht das letzte Mal sein. So wünschenswert, wie der Weltfrieden wäre, so wünschenswert wäre auch eine Gesellschaft ohne Gewalt - ohne jede Form der Gewalt, sei sie digital, physisch, psychisch oder sexuell. Nur leider wird dem nie so sein. Wir müssen uns davor hüten, hier einer Utopie zu folgen, und vor allem auch davor, ins Ideologische abzudriften. So stempeln manche Forderungen aus der Drucksache 17/1384 diesen SPD-Antrag rein zu Ideologie und Propaganda. Ich zitiere: „Gewalt gegen Frauen weiterhin ein strukturelles Problem“, „Auch die saarländische Gleichstellungsstrategie wird das Thema angehen, denn ein Leben frei von Gewalt ist eine Grundbedingung für eine geschlechtergerechte Gesellschaft.“ Das ist purer linksgrüner Ideologie-Sprech, der leider bleiern die zum Teil nicht ganz unvernünftigen, unter dieser Ideologiedecke liegenden Ansätze überdeckt. Zu dieser ideologischen Bleidecke hinzu kommt noch das übliche Lob an die eigenen Regierungen in Bund und Land. Kurz: Es wurde Papier schwarzgemacht mit Ideologie und Propaganda. Das kann weg, das lehnen wir ab. Der nachgeschobene Antrag Drucksache 17/1396 - neu - der CDU ist schon näher am Thema dran, bleibt aber letztlich doch unausgegoren, da er aus dem Zwang geboren ist, auch noch die eigenen 5 Cent beizulegen. Er ist zudem stark mit Allgemeinplätzen gefüllt. Diese Qualität reicht bei uns nur für eine Enthaltung. Nun zur Zweiten Lesung des Gesetzes zur Erweiterung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf Fälle häuslicher Gewalt und den Abänderungsantrag Drucksache 17/1372. Abgesehen von dem Umstand, dass der vorgelegte Abänderungsantrag gut doppelt so umfangreich ist wie der ursprüngliche Gesetzentwurf 17/1282, erbringt er doch wichtige und gute Festschreibungen, beispielsweise die Festschreibung der Aufenthaltsüberwachung auf Personen, die im Verdacht stehen, Straftaten nach § 129a Absätze 1 und 2 begangen zu haben. Ich muss das nun nicht alles aufzählen, es wurde ja bereits alles vorgetragen. Jetzt folgt etwas, das man vielleicht nicht so häufig erlebt: Wir haben diesen Gesetzentwurf tatsächlich noch lange diskutiert. Und entgegen meinem Abstimmungsverhalten im Ausschuss werden wir nun doch dem vorliegenden Gesetz- (Abg. Schaufert (AfD)) entwurf in Zweiter und letzter Lesung zustimmen. Diese Zustimmung erfolgt aber nicht, ohne dass ich ein weiteres Mal darauf hinweisen möchte, dass der eine oder andere gewünschte Effekt durch die elektronische Aufenthaltsüberwachung leider nicht eintreten wird. Es ist gut gemeint und ein Schritt in die richtige Richtung, und so sollte man es auch sehen, aber ob es wirklich in der Praxis präventiv wirkt, wird die Zukunft zeigen. Auch bei der jetzt im Abänderungsantrag vorliegen Festschreibung dieser Neufassung des § 38, in der auch Tatbestände, die als terroristische Tatbestände zu bezeichnen sind, genannt sind, gilt wie bei diesen Gewalttaten gegen Frauen oder Partner: Wer will, der macht. - Die elektronische Aufenthaltsüberwachung hindert da nicht wirklich. Bei den meisten Beziehungstaten ist die Furcht vor Strafe und Entdeckung leider meist nicht gegeben, und wenn, dann ist sie nur von ganz untergeordneter Bedeutung. Sie ist in keinem einzelnen Fall tatverhindernd, wenn der Entschluss erst einmal gefasst ist. Da geht es ja um Beweggründe und Motive, die von Rationalität weit entfernt sind und denen man daher mit rationalen Mitteln nur schwer begegnen kann. Die Aufenthaltsüberwachung wird wohl eher die Aufklärung erleichtern, wird die Tat aber wohl kaum verhindern. Das ist bitter, aber das gehört zur Wahrheit dazu. Auch ist hier bei der gesamten Thematik des Gewaltschutzes wieder darauf hinzuweisen, dass, wenn man das Lagebild „Häusliche Gewalt“ wie auch das Lagebild „Geschlechterspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ zur Hand nimmt, man einfach nicht umhinkommt, zu attestieren, dass ein großer Teil der Gewalt importiert ist. (Unmutsbekundungen bei SPD und CDU. - Sprechen.) Selbst wenn man diesen Fakt noch so gut zu verschleiern versucht, wird in den Schriften natürlich nur in „deutsch“ und „nicht-deutsch“ unterschieden. Wir alle wissen, was dabei herauskäme, wenn man „deutsch“ nach den Regelungen des Statistischen Bundesamtes noch in „deutsch mit Migrationshintergrund“ unterteilen würde. Aber selbst so, schon mit dem einen zugedrückten Auge, ist bei beiden Lagebildern Fakt - wie es auch in nahezu jeder Untergruppierung und Unterteilung klar herauszulesen ist ‑ , dass der Anteil von „nicht-deutsch“ bei den Tatverdächtigen weit höher ist als bei der Gesamtbevölkerung! Wenn man dies anginge und hier zu Rückführungen greifen und abschieben würde, was man könnte, hätte man sicherlich mehr gegen häusliche und geschlechterspezifische Gewalt in Deutschland getan als mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Dem Gesetz und dem Abänderungsantrag stimmen wir zu. Der ideologische Antrag der SPD kann weg und beim nachgeschobenen Antrag der CDU werden wir uns enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
