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Sevim Kaya-Karadağ

SPD 19.02.2025 Sitzungen 17/34

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, es ist mitten in der Nacht, draußen ist es still, aber in einer Wohnung irgendwo in Deutschland hört man ein leises Schluchzen. Eine Frau sitzt auf dem Boden, hält ihr Kind im Arm. Ihr Gesicht ist voller blauer Flecken. Ihre Hände zittern. Neben ihr steht ein gepackter Koffer. Doch sie kann nicht gehen, weil sie nicht weiß wohin, weil sie kein Geld hat, weil er gesagt hat, dass er sie finden wird, egal wo sie ist. Sie hat Angst: vor dem nächsten Morgen, vor dem Mann, der im Nebenzimmer schläft, Angst davor, dass ihr niemand glaubt, wenn sie um Hilfe bittet. Diese Geschichten sind nicht selten. Ich spreche heute nicht nur als Abgeordnete, sondern auch aus meiner Erfahrung als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt in dem Bereich. Diese Geschichten sind tatsächlich nicht selten. Sie passieren jeden Tag in unserem Land, sie passieren in unseren Städten, sie passieren in unserer Nachbarschaft. Diese Frauen sind keine Unbekannten. Sie könnten Ihre Nachbarin sein, Ihre Freundin, Ihre Kollegin. Vielleicht ist es die Frau, die Ihnen heute an der Supermarktkasse ein müdes Lächeln geschenkt hat. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jeden Tag erleben Frauen in Deutschland Gewalt - zu Hause, auf der Straße, im Internet. Jeden Tag sind sie bedroht, verletzt, gedemütigt. Viel zu oft fühlen sie sich allein. Für zu viele Frauen in Deutschland endet dieser Moment tragisch, weil es zu wenige Frauenhausplätze gibt, weil die Hürden zu groß sind, weil sie Angst haben, dass ihnen niemand glaubt. Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles Schicksal. Es ist ein strukturelles Problem, das wir als Gesellschaft nicht länger hinnehmen dürfen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Die Zahlen sind erschreckend. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen. Hinter jeder einzelnen Zahl steht eine Geschichte voller Angst, Ohnmacht und oft auch Verzweiflung. Das ist nicht nur eine Krise, das ist eine Katastrophe. Aber heute, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, haben wir eine gute Nachricht: Der Bundesrat hat vergangenen Freitag dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. Die Kolleginnen haben es schon gesagt: ein Meilenstein im Kampf gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt. Dieses Gesetz sichert erstmals einen verbindlichen Anspruch auf Schutz und Beratung. Das bedeutet: Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik gibt es nun einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen. Der Bund investiert 2,6 Milliarden Euro bis 2036 für mehr Frauenhäuser, mehr Beratungsstellen und mehr Schutzmaßnahmen. Prävention wird gestärkt, damit nicht erst Gewalt eskalieren muss, bevor gehandelt wird. Das ist ein historischer Meilenstein. Es ist mehr als ein Gesetz. Es ist ein Versprechen an alle Frauen, die Gewalt erleben: Ihr seid nicht allein! Es ist ein Versprechen an jede Frau, die gerade Angst hat und glaubt, sie sei allein. Sie ist es nicht. Wir stehen an ihrer Seite. Ihr habt ein Recht auf Schutz! Wir als Gesellschaft stehen hinter euch. (Beifall von der SPD und der CDU.) Das Kämpfen hat sich gelohnt. Ein riesiges Dankeschön gilt allen, die mit ihrem unermüdlichen Einsatz und Engagement diesen wichtigen Fortschritt möglich gemacht haben. Vielen Dank von Herzen! (Beifall von der SPD und der CDU.) Jetzt kommt es aber darauf an, dass das Gesetz schnell und entschlossen umgesetzt wird, damit alle betroffenen Frauen und Kinder die Hilfe bekommen, die sie brauchen. Auch im Saarland setzen wir uns entschlossen für den Schutz von Frauen ein. An diesem Punkt muss ich der Kollegin widersprechen, die hier den Vorwurf in den Raum gestellt hat, die Landesregierung hätte nicht geliefert. Sehr wohl hat die Landesregierung bisher schon geliefert! Wir haben mit der Koordinierungsstelle zur Istanbul-Konvention gezielt die Arbeit im Rahmen dieses Systems verbessert. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, der Bedarf wird analysiert und es wird daraus abgeleitet eine Maßnahmenplanung erarbeitet. Im GREVIO-Bericht, mit dem die Umsetzung der Istanbul-Konvention bewertet wird, wurde das Saarland sogar positiv erwähnt. Zudem steigern wir seit dieser Legislaturperiode stetig die für diesen Bereich vorgese- (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) henen Mittel und haben im Saarland auch das Projekt Second Stage ins Leben gerufen, mit dem wir Frauen nach dem Frauenhausaufenthalt unterstützen, damit sie langfristig sicher sind und ihr Leben wieder selbstbestimmt leben können. Mit unserer Landesgleichstellungsstrategie werden wir uns für eine geschlechtergerechte Gesellschaft einsetzen. Eine wichtige Säule ist dabei die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Wir stehen, auch im Saarland, ein für eine Welt, in der Gewalt gegen Frauen keinen Platz mehr hat. Aber unsere Arbeit ist noch nicht getan, denn ein Gesetz allein schützt keine Frau vor einer Faust. Ein Gesetz allein nimmt keiner Mutter die Angst, dass ihr gewalttätiger Partner oder Expartner auch ihr Kind verletzen könnte. Deshalb fordern wir - erstens - eine bundeseinheitliche elektronische Aufenthaltsüberwachung für Täter, damit Schutzanordnungen konsequent durchgesetzt werden können. Zweitens muss häusliche Gewalt bei familiengerichtlichen Entscheidungen berücksichtigt werden, damit gewalttätige Partner nicht automatisch Umgangsrechte erhalten. Drittens bedarf es strengerer Gesetze gegen digitale Gewalt, insbesondere gegen Deepfakes und Cyberstalking. Die Forderungen sind richtig und gut. Mehr zu fordern zugunsten der Frauenrechte und für den Schutz von Opfern, das finde ich richtig und gut. Dass das nun nicht bedeuten kann, jedem Antrag zuzustimmen, der vorgibt, das zu tun, muss aber auch klar sein. Es wird nun so getan, als wäre die elektronische Aufenthaltsüberwachung auf Bundesebene daran gescheitert, dass die SPD nicht zugestimmt hätte. Das ist schlicht falsch. (Kopfschütteln und Sprechen der Abgeordne- ten Wagner-Scheid (CDU) und Schmitt-Lang (CDU).) Natürlich stimmen wir einem solchen CDU-Antrag heute nicht zu. Wahr ist nämlich, dass der Koalitionsentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes von 2002 unter anderem vorsah, dass Gewalttäter elektronische Fußfesseln tragen. In den Verhandlungen zum Gewalthilfegesetz war man sich einig: Mit einem Änderungsantrag sollte die Einführung der elektronischen Fußfessel ermöglicht werden. Doch die Union weigerte sich letztendlich, diesen Änderungsantrag mitzutragen. Die bundeseinheitliche elektronische Aufenthaltsüberwachung wäre also schon verfügbar, hätte die Union das wirklich gewollt. (Beifall von der SPD. - Sprechen und Kopf- schütteln bei der CDU.) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Gewalthilfegesetz ist ein ganz großer Schritt nach vorne, das allein genügt aber nicht: Wir alle - Politik, Gesellschaft, jeder und jede Einzelne - tragen Verantwortung. Gewalt gegen Frauen ist nicht das Problem der Betroffenen alleine, sondern stellt eine Herausforderung für uns alle dar. Lassen Sie uns also nicht wegsehen! Lassen Sie uns laut sein, wenn andere schweigen! Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass keine Frau mehr nachts mit Angst im Herzen auf dem Boden sitzen muss, weil sie glaubt, es sei niemand da, um ihr zu helfen. Sie ist aber nicht allein, denn wir sind hier und wir werden nicht ruhen, bis jede Frau in Deutschland sicher leben kann.

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