Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schmidt. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1342. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1342 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1342 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes sowie Änderung des Saarländischen Heilberufekammergesetzes Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Abgeordneten Florian Schäfer das Wort.
