Carsten Becker
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Schmidt! Ich kann verstehen, dass die Diskussion gerade im Wahlkampf für Sie vielleicht unangenehm ist. (Mehrere Zurufe: Oje!) In dieser Sache wird ja kontrovers diskutiert. Aber diese Rechtsauffassung, die unserem Gesetzentwurf zugrunde liegt, vertreten nicht nur wir, die vertreten auch viele Landesrechnungshöfe und der Bund der Steuerzahler. Zu sagen, dass sie alle keine Ahnung haben und die demokratischen Parteien angreifen wollen, das denke ich, geht ein bisschen zu weit. (Zuruf von der SPD: Das hat keiner gesagt.) Von daher kann man das, denke ich, ruhig sachlich diskutieren. Was hat sich das Bundesverfassungsgericht denn dabei gedacht? Warum hat es diese Regelungen so getroffen? Die Befürchtung, die das Bundesverfassungsgericht hatte, war ja, dass die Abgeordneten ihr freies Mandat nicht mehr wahrnehmen können, weil sie wirtschaftlich von diesen Funktionszulagen abhängig sind. Das betrifft eine größere Gruppe, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer. Im Parlament geht es um kritische Themen. Man ist ja eigentlich nur seinem Gewissen verpflichtet. Wenn die Fraktion aber eine andere Linie vorgibt, stimmt man aus Angst vor dem Verlust dieser wirtschaftlichen Mittel - es sind ja eventuell 30.000 oder 40.000 Euro, die will man nicht verlieren - mit der Fraktion, und dann kann man seine freie Gewissensentscheidung nicht mehr treffen. Das ist der Hintergrund dieser gesetzlichen Regelungen des Bundesverfassungsgerichtes. (Lautes Sprechen.) Bei meinen Recherchen bin ich darauf gestoßen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Offenlegung von Einkünften von Abgeordneten 2007 diese Argumentation auch wieder übernommen hat. Da ging es nicht um Thüringen, sondern um allgemeine Regelungen. Wie gesagt, Sie können gerne diese Auffassung vertreten. Sie mag vielleicht ja auch aus Ihrer Sicht richtig sein, aber ich denke schon, wenn das Bundesverfassungsgericht klare Aussagen trifft, sollte man diese respektieren und umsetzen. Ich persönlich kann sagen, man sollte immer vor der eigenen Haustür kehren. (Zuruf: Mach‘ das mal! - Weitere Zwischenru- fe. - Lautes Sprechen.) Herr Schäfer, Sie haben die Fraktionen in Ostdeutschland angesprochen. Ich kann nur für das Saarland sprechen: Wir haben vor der eigenen Haustür gekehrt, und ich werde das Thema sehr gerne demnächst interfraktionell ansprechen, denn ich denke schon, dass wir parteiübergreifend eine klare Linie fahren sollten, weil ich glaube, die Überlegungen des Bundesverfassungsgerichts ergeben schon Sinn und man sollte das respektieren. - Herzlichen, Dank. (Beifall von der AfD.)
