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Carsten Becker

AfD 22.01.2025 Sitzungen 17/33

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländer! Unser heutiger Gesetzentwurf dreht sich um eine Änderung des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes. Die Änderung an sich ist - denke ich - sehr simpel. Wir hatten schon vor über 20 Jahren ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das allgemeine Maßstäbe für Parlamente gesetzt hat. Viele Landesrechnungshöfe haben dieses Thema immer wieder aufgegriffen. Es geht um vielleicht liebgewonnene Zahlungen der Landtagsfraktionen für verschiedene zusätzliche Funktionen, die die Abgeordneten übernehmen. Das Verfassungsgericht sagt klipp und klar, wie es auch unser Abgeordnetengesetz sagt: Für Fraktionsvorsitzende, Parlamentspräsidenten und ihre Stellvertreter sind diese Zulagen rechtmäßig, auch in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Für alle weiteren Zulagen für Parlamentarische Geschäftsführer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie Arbeitskreisleiter und sonstige Dinge ist dies nicht unzulässig. Das wollen wir in unserem Gesetz klarstellen. (Sprechen.) Ich habe mich versprochen, sie sind unzulässig. - Man muss ein bisschen selbstkritisch sein: In der Vergangenheit wurden diese Zahlungen auch in der AfD-Fraktion geleistet. Wir haben uns aber mittlerweile an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehalten. Ich glaube, es ist gegenüber den Bürgern wichtig, dass sich Institutionen wie der Landtag dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterwerfen und nicht ausscheren, sondern respektieren, was das höchste deutsche Gericht entscheidet. Daher würde ich mich freuen, wenn Sie unserem Antrag heute zustimmen, sodass wir das Gesetz in den Ausschuss geben und so beschließen können. - Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall von der AfD.)

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