Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Wagner-Scheid. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe somit die Aussprache. Die CDU-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 17/1290 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/1290 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1290 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1231. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1231 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU ‑ Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 10: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe (Drucksache 17/1121) (Abänderungsantrag: Drucksache 17/1264) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf, das Wort. Abg. Scharf (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe, die Druck- (Abg. Scharf (CDU)) sache 17/1121, wurde vom Plenum in seiner 29. Sitzung am 11.09.2024 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Blinde Menschen erhalten zum Ausgleich ihrer blindheitsbedingten Mehraufwendungen eine Blindheitshilfe, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Saarland haben oder soweit die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit dies vorsieht. Die Leistungen wurden zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe vom 8. Dezember 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 von monatlich 438 Euro auf monatlich 450 Euro für Erwachsene und von monatlich 293 Euro auf monatlich 317 Euro für minderjährige blinde Menschen erhöht und seither nicht mehr angepasst. Nach wie vor haben Inflation und steigende Lebenshaltungskosten zur Folge, dass blinde Menschen zunehmend weniger in der Lage sind, ihre notwendigen Aufwendungen zum Ausgleich ihrer blindheitsbedingten Nachteile mit der Blindheitshilfe zu bestreiten. Die Blindheitshilfe soll daher in zwei zeitlich versetzten Schritten auf ein aufwendungsadäquateres Niveau angehoben werden, welches gleichzeitig den Erfordernissen der Haushaltskonsolidierung Rechnung trägt. Die an erwachsene blinde Menschen monatlich gezahlte Blindheitshilfe erhöht sich nunmehr von 450 Euro auf 460 Euro ab dem 1. Januar 2026 und von 460 Euro auf 470 Euro ab dem 1. Januar 2027. Bei minderjährigen Blinden erhöht sich die monatlich gezahlte Blindheitshilfe von 317 Euro auf 327 Euro ab dem 1. Januar 2026 und von 327 auf 337 Euro ab dem 1. Januar 2027. An taubblinde Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Teilhabegeld in Höhe von monatlich 675 Euro geleistet. An taubblinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird ein Teilhabegeld in Höhe von monatlich 476 Euro geleistet. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf der Regierung gelesen und beschlossen, am 30. Oktober 2024 eine Anhörung durchzuführen. Für die wertvollen Beiträge der Anhörungseilnehmerinnen und -teilnehmer möchte ich mich an dieser Stelle nochmals sehr herzlich bedanken. Der Abänderungsantrag, der Ihnen nunmehr als Drucksache 17/1264 vorliegt, wurde bei Abwesenheit der AfD-Fraktion sowie Zustimmung der SPD- und der CDU-Fraktion vom Ausschuss einstimmig angenommen. Insbesondere die Überschrift „Gesetz über die Gewährung einer Blindheitshilfe“ soll ergänzt werden. Das Gesetz soll nach Verabschiedung „Gesetz zur Förderung der Teilhabe blinder und taubblinder Menschen im Saarland“ heißen. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe, Drucksache 17/1121, in der vorliegenden Fassung wurde bei Abwesenheit der AfD-Fraktion und Zustimmung der SPD- und der CDU-Fraktion unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen sehr herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
