Anja Wagner-Scheid
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Als ich heute Morgen meinen ersten Kaffee getrunken habe, kam im Morgenmagazin die Schwerpunktsendung zum Thema „Situation der Kommunen in Deutschland“. Das hat den Tag heute gut eingeleitet, weil es eine gute Vorbereitung für die jetzt stattfindende Debatte war. Da wurden auch einige Zahlen des Deutschen Städte- und Gemeindetages beleuchtet, nach denen 2022 das Vermögen der deutschen Kommunen bei 2,1 Milliarden Euro gelegen hat, im Jahr 2023 bei minus 6,2 Milliarden Euro und im Jahr 2024 bei minus 13,2 Milliarden Euro. Das sind eindrückliche Zahlen, die sich auf die Situation im Saarland herunterbrechen lassen. Allerdings ist die Situation - wie die Kollegen vor mir es beschrieben haben - im Saarland noch viel schwieriger und erdrückender. Aufgrund der Situation der Einnahmen und Ausgaben sind wir, was die westlichen Flächenländer angeht, in der schwierigsten Situation der deutschen Länder und damit auch der Städte und Gemeinden. Die Kommunen stehen aufgrund einer Vielzahl von Aufgaben mit dem Rücken an der Wand. Etliche Herausforderungen haben die Kollegen bereits genannt. Unter anderem sind es der Rechtsanspruch auf die Nachmittagsbetreuung, die Betreuung von geflüchteten Personen, die Notwendigkeit, weitere Kitaplätze in unseren Städten und Gemeinden zu schaffen, die Inflation, die Tarifergebnisse, aber auch der Fachkräftemangel, der in den Kommunen immer mehr um sich greift. Es wird immer schwieriger, geeignete Personen zu finden, zum Beispiel in den Bauämtern, beziehungsweise es wird in allen Bereichen immer schwieriger, Menschen zu bewegen, in den Kommunen zu arbeiten. Ich sage etwas zu unserer Anhörung zum Gesetz letzte Woche. Die Hinweise von Landkreistag und Städte- und Gemeindetag haben uns darin bestätigt, dass unsere Hauptaufgabe im Parlament in den nächsten Jahren sein wird, die Situation bei den Kommunen zu ordnen und sie zu unterstützen. Es wird die vordringlichste Aufgabe sein, die Keimzelle unseres Staates handlungsfähig zu erhalten. Die Kollegen vor mir haben schon die wichtigsten Punkte aus der Gesetzesberatung benannt. Ich möchte zu Beginn ein Zitat des Städte- und Gemeindetages aus der Anhörung verlesen. Da heißt es, dass „(…) die jetzt vorgeschlagenen Gesetzesänderungen (…) nicht zu einer strukturellen Verbesserung der prekären Finanzsituation der saarländischen Städte und Gemeinden führen, sondern lediglich vorübergehend die Symptome lindern. Die saarländischen Kommunen benötigen eine grundle- (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) gende Verbesserung ihrer finanziellen Ausstattung.“ Dessen sind wir uns sicher. Deshalb braucht es an der Stelle eine Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs, und zwar im horizontalen und vertikalen Bereich. Es ist unsere Aufgabe, das in den nächsten Jahren gemeinsam als Parlament auf den Weg zu bringen. Dazu haben wir uns schon mehrfach im Innenausschuss vortragen lassen. Es soll jetzt erste Zwischenergebnisse geben. Als CDU-Fraktion werden wir das gerne als Punkt im Innenausschuss aufrufen, um uns diese Zwischenergebnisse präsentieren zu lassen. Anfang 2026 soll der Kommunale Finanzausgleich Wirkung und Wirkkraft entfalten. Es gibt entsprechende formulierte Erwartungen seitens der kommunalen Seite. Wir werden das sehr gerne konstruktiv begleiten. Ich möchte nur einen Punkt aus der Anhörung ansprechen, weil alles andere, Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen, von den Angehörten des LKT und des SSGT positiv begleitet worden ist. Wir werben für unseren Abänderungsantrag. Der Kollege hat es bereits erwähnt und der Kollege Schaufert auch. Wir haben auf Hinweis des Landkreistages im Ausschuss einen Abänderungsantrag präsentiert. Leider wurde er abgelehnt. Wir stellen ihn heute noch einmal zur Abstimmung. Es geht darum, dass uns als Parlament Informationen geliefert werden. Bedarfszuweisungen in der Höhe von 35 bis 40 Millionen Euro pro Jahr werden vonseiten des Innenministeriums verausgabt. Wir können natürlich Pressemitteilungen lesen, aber wir als Parlament, zumindest wir als CDU-Fraktion, haben den Anspruch, dass uns das Innenministerium dazu zweimal im Jahr einen Bericht vorlegt. Das ist ein Hinweis des Landkreistages, den wir als Fraktion jetzt erstmals gehört haben. Wir greifen diese Anregung aktiv auf. Wir haben viel Interesse daran. Ich werbe dafür, dass Sie unserem Antrag zustimmen. (Abg. Arweiler (SPD): Bürokratie!) Herr Kollege, es wird nicht zu viel Bürokratie bedeuten, aus einer laufenden Datei eine Excel-Liste zu produzieren, die uns als Parlament halbjährlich vorgelegt wird. Da gibt es viel umfangreichere Berichtspflichten beziehungsweise Dinge, die uns entsprechend zugeliefert werden. Deshalb glaube ich, dass das von der Bürokratie her überschaubar ist. Wir sind auch nicht die Ersten, die das haben, sondern sind im Geleitzug anderer Länder. (Abg. Arweiler (SPD): Es gibt zwei.) Zum Beispiel Baden-Württemberg hat es. Das konnte ich nachvollziehen. Das zweite Land, das uns in der Anhörung genannt wurde, ist Thüringen. Dazu konnte ich keinen Beleg finden. Baden-Württemberg hat es auf seiner Homepage stehen. Dort wird den Parlamentariern beziehungsweise auch den Bürgerinnen und Bürger zweimal im Jahr eine Übersicht bereitgestellt. Darin kann jede Stadt und Gemeinde, jede Bürgerin und jeder Bürger nachlesen, was den einzelnen Städten und Gemeinden als Bedarfszuweisungen zugeführt wird. Es wird die Gemeinde genannt, das Vorhaben und auch die bewilligte Summe. Wenn das in Baden-Württemberg geht, dann sollte das auch im Saarland gehen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)
